Beschluss: zurückgezogen

S.B. Dr. Kraneburg erläutert den Antrag der Fraktion dahingehend, dass er den schlechten Zustand der Hecken betont. Diese hätten an ökologischer Wirksamkeit eingebüßt und es sei wichtig, sie zu erneuern.

 

MA Grömping stimmt s.B. Dr. Kraneburg hinsichtlich des schlechten Zustands zu, diese Entwicklung lasse sich nicht leugnen. Es sei deshalb Tagesgeschäft der Unteren Naturschutzbehörde auf Flächeneigentümer zuzugehen, ihnen Angebote zu unterbreiten sowie Empfehlungen auszusprechen. Geld für Heckenmaßnahmen stehe zur Verfügung, die Schwierigkeit läge regelmäßig darin, Vertragspartner zu gewinnen.

 

S.B. Vogt äußert, dass ein neues Programm nicht als sinnvoll erachtet werde. Da die vorhandenen Geldmittel mangels Flächen und Interessenten bereits nicht ausgeschöpft würden, erscheine ein Aufstocken der Fördermittel nicht zielführend. Ktabg. Schulze Esking ergänzt, dass im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen aus den Eingriffen durch Windkraftanlagenbau aktuell vielerorts Hecken gepflanzt würden.

 

Unter Berücksichtigung der Ausführungen von MA Grömping zieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag bezüglich der Restauration von Hecken im Kreis Coesfeld zurück.

 

 

In Bezug auf den zweiten Antrag führt s.B. Dr. Kraneburg aus, dass es sich bei den Verschneidungsflächen um große Flächenanteile handle, die Kommunen sich bei deren Rückgewinnung aber sehr schwer tun würden, weil diese Arbeit mit viel zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sei. Hierfür müssten den Kommunen Finanzmittel vom Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellt werden.

 

MA Grömping führt aus, dass die Datenvergleiche aus geologischen Informationssystemen nicht immer eindeutig seien und in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, ob die Daten korrekt ermittelt seien. Sofern belastbare Verschnittflächen vorlägen, sei in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob diesen Abreden, vertragliche Vereinbarungen o.Ä. zugrunde liegen, die eigentumsrechtlich nicht deutlich werden. Trotz ursprünglich erwarteter umfangreicherer Flächengrößen sei das Projekt als Erfolg zu sehen. Das Bewusstsein bei Flächeneigentümern und den Kommunen sei gestärkt und es konnten mehrere Flächen zurückgewonnen werden. Der Einsatz von Ersatzgeld sei lediglich für konkrete Maßnahmen möglich. Es dürften in diesem Zusammenhang weder Personalaufwendungen noch Overhead-Kosten damit gedeckt werden. Die Forderung des Antrags, den Kommunen des Kreises Coesfeld projektbezogen Finanzmittel aus den Ersatzgeldern zur Verfügung zu stellen, sei daher nicht mit rechtlichen Vorgaben zu vereinbaren.

 

Ktabg. Bontrup bestätigt die Ausführungen von MA Grömping zu dem Problem der tatsächlichen Hintergründe bei Verschnittflächen. In seinem Fall habe es über die Nutzung von 1700 m² sogenannter Verschnittflächen auf städtischem Grund einen Pachtvertrag mit der Stadt gegeben. Er habe an anderer Stelle dafür Blühstreifen angelegt. Ktabg. Bontrup hält die Kontakte zwischen den Landwirten und den Kommunen für wichtig und konstruktiv. Vositzender Dr. Wenning ergänzt, dass die notwendigen Gelder vorhanden seien, die betroffenen Parteien müssten lediglich auf den Kreis zukommen. Eine weitere finanzielle Förderung werde an dem Ist-Zustand daher nichts ändern, zumal eine Unterstützung der Kommune durch Finanzmittel für Personalaufwand aus dem Ersatzgeld nicht zulässig sei.

 

Auf den Einwand des s.B. Dr. Kraneburg, dass den Kommunen die Möglichkeiten bekannt sein müssen, erläutert Ktabg. Holz, dass es hierzu bereits Hinweise und Vorgaben zur Prüfung vom Kreis gegeben habe und das Thema seiner Erfahrung nach z.B. in Lüdinghausen sehr gründlich bearbeitet werde.

 

S.B. Dr. Kraneburg erklärt darauf hin, dass der Antrag bezüglich der projektbezogenen Finanzmittel aus Ersatzgeldern zur Unterstützung der Kommunen bei der Rückgewinnung von Verschnittflächen ebenfalls zurückgenommen, eine Sensibilisierung der Kommunen jedoch als zielführend erachtet werde. Dezernent Dr. Scheipers greift diese Anregung auf. Die Verwaltung erklärt sich bereit, ein entsprechendes Schreiben an die Kommunen zu fertigen, in dem die Möglichkeiten eines Ersatzgeldeinsatzes für konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit Verschnittflächen erneut aufgezeigt werden.