Entwicklung der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst

 

Die Gebühreneinnahmen werden in 2017 nicht den kalkulierten Wert erreichen. Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs haben sich die Einsatzzahlen 2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr kalkuliert. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Einsatzzahlen bis zum Jahresende wieder wesentlich steigen werden, ist für das laufende Jahr mit Mindereinnahmen in Höhe von etwa 500.000 € zu rechnen.

 

Der kalkulierte Aufwand wird im Jahr 2017 deutlich überschritten werden. Unter Beteiligung der Kostenträger konnte das Notfallsanitätergesetz bereits zu großen Teilen umgesetzt werden. Bei Aufstellung der Kalkulation war nicht von einer derart schnellen Umsetzung auszugehen. Höhere Kosten für Notfallsanitäter, zusätzliche Praxisanleiter für Auszubildende, sowie die Unterbringung der Auszubildenden an den Wachen verursachen im Wesentlichen den Mehrbedarf. Darüber hinaus wurde das Personal der Rettungswache Olfen zum 01.01.2017 vom Kreis zum DRK übergeleitet. Die Personalkosten in Höhe von 209.000 € wurden vom DRK noch nicht mit einkalkuliert. Insgesamt wird nach jetzigen Stand mit einem Mehraufwand in Höhe von etwa 950.000 € gerechnet.

 

Bei einer Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 870.000 € wird das Betriebsergebnis 2017 daher eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 1.450.000 € aufweisen, die gem. § 6 II KAG innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden soll. 

 

Abschlussbetriebsplan für die Aufsuchungsbohrung Herbern 58 der HammGas

 

Mit Antrag vom 08.08.2017 hat die HammGas GmbH& Co. KG den Abschlussbetriebsplan für die Aufsuchungsbohrung Herbern 58 (s. SV-9-0326) bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau eingereicht.

 

Gegenstand des Abschlussbetriebsplans ist die Rückverfüllung der Aufsuchungsbohrung und anschließendem Rückbau des Betriebsplatzes. Hierzu soll die im Bohrloch befindliche Förderkomplettierung entfernt und das Bohrloch anschließend zementiert werden. Für die Abschlussarbeiten inkl. dem Rückbau des Betriebsplatzes ist ein Zeitraum von 11 Wochen kalkuliert worden.

 

Die Verschließung der Bohrung erfolgt wegen nicht ausreichender Förderraten von Kohleflözgas. Beeinträchtigungen des Grundwassers sind während der Aufsuchungstätigkeiten an den Grundwassermessstellen nicht festgestellt worden.

 

Afrikanische Schweinepest - Anreiz für eine intensivere Bejagung von Frischlingen

 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Jahr 2017 eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um zu überprüfen, ob durch eine Stützung der Kosten, die aufgrund der Trichinenuntersuchung bei Frischlingen anfallen, ein wirksamer Anreiz für eine intensivere Bejagung von Frischlingen geschaffen werden kann.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt zu dem Förderprogramm wie folgt aus:

„Um das Risiko des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die bestehende Schwarzwildpopulation zu verringern, ist es notwendig, ergänzende präventive Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die derzeit sehr hohe Schwarzwilddichte würde einer Erregerverbreitung deutlich Vorschub leisten. Hierzu erscheint für eine nachhaltige Senkung der Populationsdichte eine verstärkte Bejagung von Frischlingen angezeigt. Insoweit soll ermittelt werden, ob über die Beteiligung an den Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenschau ein wirksamer Anreiz geschaffen werden kann, eine intensivere Bejagung von Frischlingen zu erreichen. Hierfür lobt die Landesregierung eine Prämie in Höhe von maximal 50.000,00 EUR aus….

 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Veterinärämter/Labore mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, welche die gesetzlich geforderten Trichinenuntersuchungen durchführen….

  • Es werden nur Kosten für Proben an Frischlingen erstattet. Frischlinge in diesem Sinne sind Wildschweine, welche zum Zeitpunkt der Erlegung ein Körpergewicht von maximal 20 kg aufweisen. Das Gewicht des beprobten Wildschweins ist durch eine geeignete Unterlage (Kopie den Wildursprungsscheins) nachzuweisen.
  • Die Teilnahmeberechtigten müssen die Jägerinnen und Jäger im Rahmen der Rechnungsstellung zunächst von der Zahlung der Untersuchungskosten für Proben von Frischlingen befreien bzw. dürfen nur den Betrag in Rechnung stellen, der über 10 EUR hinaus geht. Diese Befreiung kann unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der späteren Erstattung des Betrages durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen.
  • Es werden nur Kosten für Proben berücksichtigt, bei welchen das Erlegungsdatum des beprobten Frischlings nach dem 11.08.2017 liegt…

Die Höhe der Prämie beträgt maximal 10 EUR je untersuchtem Wildschwein.
Ist der Kostenaufwand geringer als 10 EUR, ist nur der tatsächliche Aufwand zu berücksichtigen.
Die Prämie wird nur so lange gewährt, bis der Gesamtbetrag von 50.000,00 EUR vergeben ist…

Zur Sicherstellung einer zeitnahen und transparenten Mittelverwaltung und zur Erhöhung der Sicherheit, dass die begehrten Prämien an die Teilnahmeberechtigten auch umfassend ausgezahlt werden können, haben die Teilnahmeberechtigten die Möglichkeit, täglich bzw. mindestens 1 x wöchentlich die Anzahl der bereits durchgeführten Untersuchungen, für die eine Prämie begehrt wird, … zur Berücksichtigung der Prämienzahlung anzumelden.

 

Der noch verfügbare Prämienbetrag kann auf den Internetseiten des LANUV abgerufen werden. Bis zum 08.09.2017 wurden landesweit bereits Prämien in Höhe von rd. 4.750 EUR angemeldet.

 

Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld nimmt an dem Prämienprogramm ebenfalls teil und stellt seit dem 25.08.2017 Jägern vorerst keine Gebühren für die Trichinenuntersuchung von in NRW erlegten Wildschweinen bis 20 kg Körpergewicht in Rechnung. Bis zum Ende der 36. KW (09.09.2017) betraf dieses 10 Proben.

Bei der Abgabe von Wildschweinproben nicht in Nordrhein-Westfalen erlegter Tiere und bei mehr als 20 kg Körpergewicht ist weiterhin eine Gebühr in Höhe von 7,95 EUR je Probe zu entrichten.

 

Im Kalenderjahr 2016 wurden im Labor des Kreises Coesfeld insgesamt 1.280 Proben von Wildschweinen auf Trichinen untersucht, davon 305 im Auftrag der Stadt Münster. Eine genauere Auswertung der Probendaten nach Herkunft oder Gewicht der Tiere ist bislang allerdings nicht erfolgt, so dass von hier keine Angabe möglich ist, wie groß der Anteil an Frischlingen in der Vergangenheit war und wie viele der untersuchten Proben von im Kreis Coesfeld bzw. in NRW erlegten Tieren stammten.

 

Hinweis auf Veranstaltungen im Rahmen der Klimaschutzwoche

 

Am 14.09.2017 startet die Klimaschutzwoche im Kreis Coesfeld mit einer Auftaktveranstaltung im Pädagogischen Zentrum im Schulzentrum Coesfeld. Für diese konnte als Gastredner Herr Dr. Franz Alt gewonnen werden. Zudem findet am 21.09.2017 die BikeNight statt, bei der die Teilnehmer gemeinsam 10 Kilometer mit dem Rad zurücklegen. Abschluss ist auf dem „Meet & Eat Feierabendmarkt“ in Coesfeld.