Ktabg. Holz erläutert hinsichtlich der vorgetragenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung der afrikanischen Schweinepest, dass diese häufig von Touristen oder LKW-Fahrern weitergetragen und dadurch vorrangig über die Autobahnen mitgebracht werde. Hilfreich sei es daher, Rastplätze einzuzäunen. Wichtig wäre dies für das Kreisgebiet zum Beispiel an der A43 Höhe Lavesum sowie in Ascheberg an der A1. Er bittet diesbezüglich die Verwaltung um Kontaktaufnahme mit Straßen NRW. Dezernent Dr. Scheipers sagt zu, dass dies erfolgen werde. Er wird die Anregung an die Abteilung 39 Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung weiterleiten.

 

S.B. Dr. Kraneburg äußert seine Bedenken hinsichtlich einer Nutzung von Ersatzgeldern für den Erhalt von Bildstöcken und Wegekreuzen. Es handle sich dabei nicht um konkrete Maßnahmen für den Naturschutz. MA Grömping erläutert, dass Ersatzgeld für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Verfügung stehe. Bei den Bildstöcken und Wegekreuzen handle es sich aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde um sogenannte landschaftsprägende Elemente, für deren Erhalt Ersatzgelder genutzt werden dürften. Die Bezirksregierung Münster teile diese Position, das Ministerium sei hingegen anderer Ansicht.

 

S.B. Dr. Kraneburg gibt an, dass ihm vorgetragen worden sei, dass das Umweltamt die landschaftspflegerischen Begleitpläne nicht konkret prüfe. Auch bei gravierenden Tierplatzzahlveränderungen werde keine UVP umgesetzt. Dezernent Dr. Scheipers erläutert, dass es klar definierte Schwellenwerte gebe, die eine UVP erforderlich machen würden. Aufgrund des neuen Rechtsbehelfsgesetzes sei bei der Verwaltung zurzeit vielmehr ein Trend zu erkennen, dass Antragsteller um eine UVP bitten, damit sie ggf. in einem später durch Dritte angestrengten Klageverfahren höchstmögliche Rechtssicherheit haben und keine Probleme bei ihren Vorhaben bekommen. MA Grömping ergänzt, dass es Alltagspraxis der Unteren Naturschutzbehörde sei, die Erfüllung der Auflagen und entsprechende Anpflanzungen gem. der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu überprüfen. Die Umsetzung werde stets von Mitarbeitern vor Ort abgenommen. Sofern konkrete Fälle bekannt seien, könnten diese außerhalb der Sitzung mitgeteilt werden.

 

Hinsichtlich einer Anfrage zum aktuellen Stand des Klageverfahrens der Westfleisch gegen den Kreis Coesfeld erläutert Dezernent Dr. Scheipers, dass die Klageerwiderung seitens des Kreises Anfang des Jahres  erfolgt sei. Seitdem habe es noch keine prozessleitende Verfügung gegeben, sodass der nicht zufriedenstellende Schwebezustand weiterhin hingenommen werden müsse.

 

Auf Nachfrage zum Stand des gegen die Standortkonzentration des Chemischen Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) in Münster angestrengten Rechtsstreits teilt Dezernent Dr. Scheipers mit, dass der Kreis Recklinghausen mit seiner Klage unterlegen sei. Das Gericht habe entschieden, dass es keinen Rechtsschutz gegen den Beschluss des über den Neubau gebe. Die Bautätigkeit laufe weiterhin und befinde sich aktuell gut im Finanz- und Zeitplan.

 

Ktabg. Bontrup greift den Vortrag der Polizei zur Verkehrssicherheit in der letzten Sitzung des Ausschusses auf. Das von der Polizei vorgestellte Projekt „PoliTour 2017“ habe er in der Vorwoche miterlebt und bittet darum, ein großes Lob an die Polizei weiterzugeben. Die Aktion sei sehr gut organisiert gewesen und trage zu deutlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Ktabg. Holz wird als Vorsitzender des Beirats das Lob gerne weitergeben und kündigt bereits an, dass die Aktion für das nächste Jahr erneut geplant sei.