Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen.

Über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

 


Vorsitzende Schäpers bittet Frau Neuß und Frau Erckens, das Projekt zum Aufbau einer „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ der Familienbildungsstätte (FBS) Dülmen vorzustellen.

 

Frau Neuß führt zunächst aus, dass die FBS Dülmen als eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung seit fast 50 Jahren in Dülmen und im Kreis Coesfeld tätig sei. Es würden ca. 10.000 Unterrichtsstunden pro Jahr erteilt. Sie weist darauf hin, dass die FBS Dülmen gute Kooperationsbezüge u. a. zu stationären Altenhilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen der gerontopsychiatrischen Versorgung habe. Die FBS Dülmen habe mit Partnern von 1998 bis 2000 das Projekt „Fortbildung zum/r freiwilligen Seniorenbegleiter/in nach dem Dülmener Modell“ im Rahmen des Modellprojektes NRW „Familienbildung 2010“ entwickelt. Die Projektidee sei in 80 Städte Deutschlands übertragen worden. Frau Neuß trägt weiter vor, dass seit 1999 bis heute über 235 Ehrenamtliche im Kreis Coesfeld für die Betreuung von Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Demenz durch die FBS Dülmen qualifiziert worden seien, davon 200 als freiwillige Seniorenbegleiter/innen und zusätzlich 35 als Begleiter/innen für Menschen mit Demenz. Die Qualifizierungskurse hätten bereits in Coesfeld, Billerbeck, Dülmen und Havixbeck stattgefunden. Ab dem Frühjahr 2006 würden Kurse in Ascheberg und Lüdinghausen folgen. Im Ergebnis lasse sich feststellen, so Frau Neuß weiter, dass die FBS Dülmen die Kompetenz in der Bildungs- und niedrigschwelligen Beratungsarbeit für Seniorinnen und Senioren sowie für pflegende Angehörige habe. Die FBS Dülmen übernehme eine neutrale und übergeordnete Rolle in der Altenhilfestruktur im Kreis Coesfeld. Frau Neuß weist darauf hin, dass die FBS Dülmen im Frühjahr 2005 im Rahmen der niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebote vom Land NRW durch das Versorgungsamt Düsseldorf anerkannt worden sei.

Frau Neuß erklärt, dass es zentrales Ziel des Projektantrages sei, die Versorgungssituation für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige im Kreis Coesfeld deutlich zu verbessern durch:

-       Angehörigenberatung im Rahmen niedrigschwelliger Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen im Rahmen des § 45 b Abs. 1 S. 3 SGB XI in enger Vernetzung mit anderen professionellen Stellen der Pflegeberatung etc.,

-       Beratung über häusliche Besuchsdienste,

-       Beratung über Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz – Unterstützung beim Aufbau

-       Beratungsbedarf für Fachkräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Institutionen,

-       Helfer/innen-Beratung.

Hierzu führt Frau Neuß weiter aus, dass Angehörigen oft Informationen über die verschiedensten Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten fehlten. Vor allem Menschen mit Demenz würden nach den Erfahrungen der FBS Dülmen nicht selten über einen langen Zeitraum ausschließlich durch Angehörige, Familienmitglieder oder manchmal durch informelle Nachbarschaftshilfe betreut und gepflegt. Oft erfolge nach einem Erstgespräch durch die FBS Dülmen eine Weitervermittlung an ambulante Pflegedienste, gerontopsychiatrische Fachberatungen, in Angehörigengruppen, Pflegekurse etc. Frau Neuß weist darauf hin, dass auf der anderen Seite zunehmend mehr ambulante Pflegedienste, Krankenkassen, Kliniken und Krankenhäuser im Kreis Coesfeld Angehörige im Rahmen ihrer Beratungsgespräche zur FBS Dülmen schickten. Der Bedarf an niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangeboten habe, so stellt Frau Neuß fest, deutlich zugenommen.

 

Frau Erckens führt danach weiter aus, dass Helfer/innenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger in der häuslichen Umgebung aufgebaut würden. Hier seien z. B. freiwillige Senioren- und Demenzbegleiter/innen oder Senioren-Alltagsbegleiter/innen im Rahmen des SGB II tätig. Frau Neuß weist ergänzend darauf hin, dass die vom Kreis Coesfeld geförderte Maßnahme zur Ausbildung als Senioren-Alltagsbegleiter/in Ende des Monats November 2005 auslaufe. Frau Erckens bestätigt, dass sowohl die Nachfrage nach stundenweiser Entlastung im häuslichen Bereich von Privatpersonen wie auch von Fachdiensten deutlich zugenommen habe und aktuell nicht gedeckt werden könne. Die Anfragen richteten sich auf Entlastungen von einmal pro Woche bis zu drei bis fünf Tagen pro Woche. Hierbei würden vier bis sieben Stunden pro Tag oder wie im Beispiel eines älteren Ehepaares sogar Nachtbetreuungen nachgefragt.

Frau Erckens weist darauf hin, dass auch ein zunehmender Bedarf an Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz bestehe, durch die die Betreuung für drei bis vier Stunden sichergestellt werde, um den pflegenden Angehörigen Zeit für eigene Aktivitäten zu geben. Als ein Beispiel für eine solche Betreuungsgruppe benennt Frau Erckens das „Schlossparkcafé“ im Evangelischen Altenhilfezentrum in Dülmen. Hier werde Unterstützung beim Aufbau dieser neuen Betreuungsangebote nachgefragt.

Frau Erckens trägt vor, dass auch der Informations- und Beratungsbedarf für Fachkräfte, Fachärztinnen und -ärzte sowie Institutionen im Rahmen der niedrigschwelligen Angebote übermäßig gestiegen sei. Ein weiteres Aufgabenfeld seien die Beratungsangebote und persönlichen Eignungsgespräche für interessierte ehrenamtliche freiwillige Begleiter/innen sowie überhaupt die Gewinnung interessierter Ehrenamtlicher. Ferner müsse die Vermittlung und Koordinierung des Einsatzes von freiwilligen Senioren- und Demenzbegleiter/innen sowie die Beratung von Einsatzmöglichkeiten der ehrenamtlichen Helfer/innen in der Einzel- oder Gruppenbetreuung geleistet werden. Es sei auch erforderlich, die Ehrenamtlichen und die Teilnehmer/innen nach Abschluss der SGB II- Maßnahmen (Senioren-Alltagsbegleiter/innen) zu begleiten, sofern sie in der häuslichen Betreuung tätig seien. Die Aufgabe der Netzwerkagentur umfasse auch die Information zu Finanzierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten der Einsätze sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen und das Herbeiführen örtlicher Vereinbarungen.

Ausdrücklich werde darauf hingewiesen, dass die Qualifizierung der Ehrenamtlichen nicht im Rahmen des Antrags auf Förderung des Projektes zum Aufbau einer „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“, sondern in den normalen Weiterbildungsangeboten für Ehrenamtliche oder im Rahmen von weiteren SGB II-Maßnahmen durch die FBS Dülmen durchgeführt werde.

Es werde eine enge Vernetzung mit den örtlichen Partnern mit den Zielen verfolgt, den fachlichen Austausch zu fördern, gemeinsame Qualitätsstandards bei der ambulanten Versorgung zu erarbeiten und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Es sei beabsichtigt, nach Beendigung des Projektes die „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ durch eine anteilige Finanzierung der Verbundpartner, Krankenkassen, Sponsoren etc. fortzuführen.

 

Den Finanzierungsplan für die Jahre 2006 und 2007 stellt Frau Neuß wie folgt vor:

 

Projektmitarbeiter/in:

Gehalt: BAT/KAVO IV b/Stufe 2/26 Jahre ledig

(50% Stelle) für 2 Jahre                                                                                  38.000 €

 

Fahrtkosten                                                                                                       2.000 €

 

Verwaltungskosten                                                                                           2.500 €

(Telefon/Porto etc.)

 

Flyer                                                                                                                  1.500 €

 

Projektarbeitsplatz                                                                                            5.500 €

inkl. Reinigung                                                                                 Eigenanteil

 

Fachliteratur, methodisch-didaktische                                                                500 €

Materialien                                                                                                    Eigenanteil

 

Projektleitung                                                                                                    1.200 €

FBS-Leitung                                                                                                 Eigenanteil

 

Projektkosten insgesamt                                                                                51.200 €

 

Eigenanteil FBS Dülmen                                                                                  7.200 €

 

Bezuschussung Kreis Coesfeld                                                                     44.000 €.

 

Frau Neuß erklärt, dass in der Kostenkalkulation folgende Ausgaben nicht enthalten seien:

 

Fachtagungen und Transferkonferenzen                                                         5.000 €

 

Internetpräsenz: Erstellung und Pflege                                                            4.000 €

 

Broschüre zur Projektdokumentation:

Herstellung und Versand                                                                                  5.000 €

 

Insgesamt:                                                                                                      14.000 €

 

Abschließend weist Frau Neuß darauf hin, dass bei einer Förderung durch den Kreis Coesfeld die Finanzierung einer halben Stelle für zwei Jahre und damit der Aufbau des Projektes gesichert sei. Danach, davon gehe die FBS Dülmen aus, könne sie das Projekt professionell z. B. durch die Weiterfinanzierung mit Hilfe von Sponsoren fortführen. Frau Neuß betont, dass die Ausbildung Ehrenamtlicher nur sinnvoll sei, wenn auch ihre künftige Begleitung erfolge.

 

Vorsitzende Schäpers dankt Frau Neuß und Frau Erckens für die umfangreichen und informativen Ausführungen.

 

Auf die Frage des Ktabg. Große Verspohl, ob die Möglichkeit bestehe, sowohl die ehrenamtlichen Begleiter als auch deren Betreuung über entsprechende Kostenbeiträge der Angehörigen zu finanzieren, teilt Frau Neuß mit, dass zurzeit bei Demenzerkrankten eine Abrechnung über die Pflegedienste mit den Pflegekassen erfolge. Es werde lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,00 € (einschl. Fahrtkosten) gewährt. Kosten für die Betreuung der Ehrenamtlichen seien darin nicht enthalten. Ergänzend weist Frau Erckens darauf hin, dass es bei längerfristigen Betreuungen Ziel sei, den/die Senioren-Alltagsbegleiter/in aus den SGB II-Maßnahmen bei einem ambulanten Pflegedienst fest anzustellen.

Ktabg. Große Verspohl bittet um Auskunft, ob beabsichtigt sei, im Rahmen der Senioren- und Demenzbegleitung Plus-Jobs zu schaffen. Frau Neuß führt aus, dass es aufgrund des wachsenden Bedarfs an Senioren- und Demenzbegleitern und -begleiterinnen nur vorrangiges Ziel sein könne, feste Stellen zu vermitteln und Arbeitsplätze zu schaffen.

 

Ktabg. Wessels fragt nach, ob belegt werden könne, dass die Pflege durch Einsatz der ehrenamtlichen Senioren- und Demenzbegleitung länger zu Hause möglich sei. Frau Neuß trägt hierzu vor, dass keine Statistik darüber vorliege, in wie vielen Fällen die Aufnahme in ein Heim verhindert oder verzögert worden sei; gerade in jüngster Zeit seien aber nach ihren Erfahrungen solche Fälle – ohne dass sie konkrete Zahlen nennen könne – aufgetreten, insbesondere bei Einsatz der Senioren-Alltagsbegleiter/innen.

Auf die Frage des Ktabg. Wessels, ob bei Einstellung der Senioren-Alltagsbegleiter durch ambulante Pflegedienste auch die Kosten der Beratung über die Stundensätze gedeckt werden könnten, gibt Frau Erckens zu bedenken, dass die Personal- und Overheadkosten für die Beratung und Begleitung durch den beantragten Kreiszuschuss abgedeckt werden sollen, damit auf die Angehörigen der zu pflegenden Person ein Kostenbeitrag entfalle, den diese auch noch tragen können.

 

Ktabg. Bednarz bittet um Auskunft zum Umfang und Inhalt der Kurse sowie zur Verlässlichkeit der Senioren- und Demenzbegleiter/innen. Frau Neuß führt aus, dass ein Kurs 56 Stunden Theorie und 36 Stunden Praxis in Altenheimen bzw. bei Pflegediensten umfasse. Bezogen auf die Zuverlässigkeit der Senioren- und Demenzbegleiter/innen seien gute Erfahrungen gemacht worden; bei Erkrankung würde Ersatz gestellt.

Auf die Frage des Ktabg. Große Verspohl, ob nicht bereits im Laufe der zwei Jahre Partner ins Boot geholt werden könnten, antwortet Frau Neuß, dass dies im ersten Jahr schwierig sei und dass erst im zweiten Jahr diese Möglichkeit bestehe, da das Projekt zunächst bekannt werden müsse.

 

Ktabg. Havermeier schlägt vor, dass der Ausschuss beschließen möge, dem Kreistag zu empfehlen, einen angemessenen Betrag für das Projekt zur Verfügung zu stellen. Sie hält es für angeraten, dass der Fachausschuss ein positives Votum abgebe.

Ktabg. Wessels spricht sich gegen eine Empfehlung seitens des Ausschusses aus und erklärt, dass der Antrag der FBS Dülmen unabhängig davon, dass auch die CDU-Fraktion das Projekt grundsätzlich für förderungswert halte, im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen beraten werden solle. Er beantragt, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.

 

Vorsitzende Schäpers gibt zu bedenken, dass es nicht fair sei, über den gemeinsamen Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. und der Vestischen Caritas-Kliniken GmbH einen Beschluss zu fassen und dies im Falle des Antrages der FBS Dülmen nicht zu tun.

Ktabg. Große Verspohl schlägt vor, auch den Antrag auf Förderung der Familienunterstützenden Dienste DIREKT im Zuge der Haushaltsberatungen zu beraten. Ktabg. Willms schließt sich diesem Vorschlag an.

 

Vorsitzende Schäpers stellt den Vorschlag der Ktabg. Havermeier zur Abstimmung:

 

Beschluss:

Der Ausschuss unterstützt die vorgetragene Projektidee und empfiehlt dem Kreistag, der FBS Dülmen zur Förderung des Projektes zum Aufbau einer „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ einen angemessenen Betrag zur Verfügung zu stellen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

 

Der Vorschlag ist abgelehnt.

 

Dann lässt Vorsitzende Schäpers über den Antrag des Ktabg. Wessels abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig