Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Förderrichtlinie des Kreises Coesfeld zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) einschließlich der Anlagen 1 bis 3 vom 22.06.2011 sowie die geänderte Fassung vom 09.04.2014 werden mit Wirkung zum 01.01.2017 aufgehoben.

Für die auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel, die noch der Zweckbindung unterliegen, gilt die Förderrichtlinie bis zum Ablauf der jeweiligen Zweckbindung fort.

 

  1. Ab dem 01.01.2017 erhalten Verkehrsunternehmen eine Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW nur auf der Grundlage eines vom Kreis Coesfeld erteilten öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Dabei trägt die Verwaltung durch entsprechende Vorgaben in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge, dass insgesamt mindestens 30 % dieser Fördermittel für den Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden.

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               42 JA – Stimmen

                                                    3 Enthaltungen