Sitzung: 27.09.2017 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0904
Beschluss:
- Die Förderrichtlinie des Kreises
Coesfeld zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
(ÖPNV-Pauschale) einschließlich der Anlagen 1 bis 3 vom 22.06.2011 sowie
die geänderte Fassung vom 09.04.2014 werden mit Wirkung zum 01.01.2017
aufgehoben.
Für die auf der Grundlage dieser
Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel, die noch der Zweckbindung
unterliegen, gilt die Förderrichtlinie bis zum Ablauf der jeweiligen
Zweckbindung fort.
- Ab dem 01.01.2017 erhalten
Verkehrsunternehmen eine Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
nur auf der Grundlage eines vom Kreis Coesfeld erteilten öffentlichen
Dienstleistungsauftrags. Dabei trägt die Verwaltung durch entsprechende
Vorgaben in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge, dass
insgesamt mindestens 30 % dieser Fördermittel für den Einsatz
neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 42 JA – Stimmen
3 Enthaltungen