Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet über die vielen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Kreises und führt beispielhaft  den Tag des Ehrenamtes mit 200 Ehrenamtlichen aus Büchereien, den Tag der Kindergesundheit, die Klimaschutzwoche und die Ökoprofit-Veranstaltung an.

Sodann verließt er folgende Mitteilungen:

1.       Unterhaltsvorschussgesetz – Auswirkungen der UVG-Reform auf den Kreishaushalt 2017

„Zum 01.07.2017 ist die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes und damit eine erhebliche Anspruchserweiterung in diesem Bereich in Kraft getreten.

Die Befristung der Unterhaltsvorschussleistung auf maximal 72 Bezugsmonate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes wurde aufgehoben. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nunmehr längstens bis zum 18. Lebensjahr.

Für diese Anspruchserweiterung und der damit verbundenen Kostensteigerung wurden im Kreishaushalt 2017 keine Haushaltsmittel eingeplant.

 

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Fallzahlensteigerung ist mit einer Erhöhung des Aufwandes für den Unterhaltsvorschuss um 870.000 Euro auf insgesamt 1.870.000 Euro zu rechnen.

Im Gegenzug wird bei der Kostenerstattung durch Bund und Land eine Verbesserung um 500.000 Euro erwartet. Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung wird von Mehreinnahmen von 70.000 Euro ausgegangen. Dies wiederrum führt aber zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrages an Bund und Land um 45.000 Euro.

Unterm Strich ist aufgrund der Reform von einer Nettomehrbelastung für den Kreishaushalt 2017 von 345.000 Euro auszugehen.

 

Die notwendigen Mittel werden nach derzeitigen Erkenntnissen durch Einsparungen im Produkt Tagesbetreuung von Kindern sowie im Produkt Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche im Kreishaushalt 2017 wohl zur Verfügung stehen.“

 

2.            Aufkauf der Anteile an der FMO Passenger Services GmbH

„Der Aufsichtsrat der FMO GmbH hat der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, einem Anteilskauf der FMO Passenger Services GmbH zuzustimmen. Die FMO-GmbH hat die kommunalen Gesellschafter gebeten, die Zustimmung in Form eines Umlaufbeschlusses bis zum 15.11.2017 zu erklären.

Die Gemeindeordnung schreibt eine vorherige Beschlussfassung der Räte bzw. Kreistage vor.

Diese Entscheidung durch den Kreistag des Kreises Coesfeld wird unmittelbar für die Sitzung am 09.11.2017 vorgesehen. Eine Sitzungsvorlage wird in Abstimmung mit den weiteren Gesellschaftern erstellt und zur unmittelbaren Beratung im Kreistag zur Verfügung gestellt.

Ein Bedarf für eine Vorberatung durch den Kreisausschuss unmittelbar vor der vorgenannten Kreistagssitzung wurde vom Kreisausschuss am 20.09.2017 nicht geäußert.“