Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Förderrichtlinie des Kreises Coesfeld zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) einschließlich der Anlagen 1 bis 3 vom 22.06.2011 sowie die geänderte Fassung vom 09.04.2014 werden mit Wirkung zum 01.01.2017 aufgehoben.

Für die auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel, die noch der Zweckbindung unterliegen, gilt die Förderrichtlinie bis zum Ablauf der jeweiligen Zweckbindung fort.

 

  1. Ab dem 01.01.2017 erhalten Verkehrsunternehmen eine Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW nur auf der Grundlage eines vom Kreis Coesfeld erteilten öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Dabei trägt die Verwaltung durch entsprechende Vorgaben in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge, dass insgesamt mindestens 30 % dieser Fördermittel für den Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt mit Hinweis auf die Sitzungsvorlage in das komplexe und knifflige Thema ÖPNV ein. Herr Tranel, Geschäftsführer ZVM Fachbereich Bus, habe in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr auch ausführlich hierzu berichtet.

 

Ktabg. Höne bittet um Informationen darüber, welchen Unternehmen ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag erteilt werde und welche aufgrund der Neuregelung herausfallen würden. Weiter fragt er, ob bekannt sei oder es Informationen z.B. vom LKT gebe, wie andere Kreise oder Regionen mit der Problematik umgehen und es eventuelle andere Ansätze gebe.

 

Kreisdirektor Gilbeau führt aus, dass die Weiterleitung der Mittel der ÖPNV-Pauschale für die Beschaffung neuer Busse mit gemeinwirtschaftlichen Ausstattungsmerkmalen an die im Münsterland tätigen Verkehrsunternehmen bisher durch eine Förderrichtlinie geregelt werde. In der Durchführung dieser Richtlinie sei es unter anderem bei der zwingend vorgeschriebenen Überkompensationsprüfung zu Problemen gekommen. Zudem habe sich nach rechtlicher Prüfung durch die beauftragte Kanzlei BBG Bremen herausgestellt, dass das bisherige Verfahren rechtlich problematisch ist und die ÖPNV-Pauschale nur an Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden kann, denen ein öffentlich-rechtlicher Dienstleistungsauftrag erteilt wurde. Der Rechtsauffassung der beauftragten Kanzlei solle gefolgt werden. Aus anderen Regionen habe man keine Informationen. Die Kreise Warendorf und Borken hätten gleichlautende Sitzungsvorlagen und Beschlussvorschläge auf den Weg gebracht.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 JA-Stimmen

                                                      1 Enthaltung