Sitzung: 20.09.2017 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0904
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschlussvorschlag:
- Die Förderrichtlinie des Kreises
Coesfeld zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
(ÖPNV-Pauschale) einschließlich der Anlagen 1 bis 3 vom 22.06.2011 sowie
die geänderte Fassung vom 09.04.2014 werden mit Wirkung zum 01.01.2017
aufgehoben.
Für die auf der Grundlage dieser
Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel, die noch der Zweckbindung
unterliegen, gilt die Förderrichtlinie bis zum Ablauf der jeweiligen
Zweckbindung fort.
- Ab dem 01.01.2017 erhalten
Verkehrsunternehmen eine Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
nur auf der Grundlage eines vom Kreis Coesfeld erteilten öffentlichen
Dienstleistungsauftrags. Dabei trägt die Verwaltung durch entsprechende
Vorgaben in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge, dass
insgesamt mindestens 30 % dieser Fördermittel für den Einsatz
neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt mit Hinweis auf die Sitzungsvorlage in das komplexe und knifflige Thema ÖPNV ein. Herr Tranel, Geschäftsführer ZVM Fachbereich Bus, habe in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr auch ausführlich hierzu berichtet.
Ktabg. Höne bittet um Informationen darüber, welchen Unternehmen ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag erteilt werde und welche aufgrund der Neuregelung herausfallen würden. Weiter fragt er, ob bekannt sei oder es Informationen z.B. vom LKT gebe, wie andere Kreise oder Regionen mit der Problematik umgehen und es eventuelle andere Ansätze gebe.
Kreisdirektor Gilbeau führt aus, dass die Weiterleitung der Mittel der ÖPNV-Pauschale für die Beschaffung neuer Busse mit gemeinwirtschaftlichen Ausstattungsmerkmalen an die im Münsterland tätigen Verkehrsunternehmen bisher durch eine Förderrichtlinie geregelt werde. In der Durchführung dieser Richtlinie sei es unter anderem bei der zwingend vorgeschriebenen Überkompensationsprüfung zu Problemen gekommen. Zudem habe sich nach rechtlicher Prüfung durch die beauftragte Kanzlei BBG Bremen herausgestellt, dass das bisherige Verfahren rechtlich problematisch ist und die ÖPNV-Pauschale nur an Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden kann, denen ein öffentlich-rechtlicher Dienstleistungsauftrag erteilt wurde. Der Rechtsauffassung der beauftragten Kanzlei solle gefolgt werden. Aus anderen Regionen habe man keine Informationen. Die Kreise Warendorf und Borken hätten gleichlautende Sitzungsvorlagen und Beschlussvorschläge auf den Weg gebracht.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen
1 Enthaltung