Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Unterhaltsvorschussgesetz – Auswirkungen der UVG-Reform auf den Kreishaushalt 2017 (MV-9-0886)

 

„Zum 01.07.2017 ist die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes und damit eine erhebliche Anspruchserweiterung in diesem Bereich in Kraft getreten.

Die Befristung der Unterhaltsvorschussleistung auf maximal 72 Bezugsmonate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes wurde aufgehoben. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nunmehr längstens bis zum 18. Lebensjahr.

Für diese Anspruchserweiterung und der damit verbundenen Kostensteigerung wurden im Kreishaushalt 2017 keine Haushaltsmittel eingeplant.

 

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Fallzahlensteigerung ist mit einer Erhöhung des Aufwandes für den Unterhaltsvorschuss um 870.000 Euro auf insgesamt 1.870.000 Euro zu rechnen.

Im Gegenzug wird bei der Kostenerstattung durch Bund und Land eine Verbesserung um 500.000 Euro erwartet. Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung wird von Mehreinnahmen von 70.000 Euro ausgegangen. Dies wiederrum führt aber zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrages an Bund und Land um 45.000 Euro.

Unterm Strich ist aufgrund der Reform von einer Nettomehrbelastung für den Kreishaushalt 2017 von 345.000 Euro auszugehen.

 

Die notwendigen Mittel werden nach derzeitigen Erkenntnissen durch Einsparungen im Produkt Tagesbetreuung von Kindern sowie im Produkt Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche im Kreishaushalt 2017 wohl zur Verfügung stehen.

 

Aufkauf der Anteile an der FMO Passenger Services GmbH (MV-9-0928)

 

„Der Aufsichtsrat der FMO GmbH hat der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, einem Anteilskauf der FMO Passenger Services GmbH zuzustimmen. Die FMO-GmbH hat die kommunalen Gesellschafter gebeten, die Zustimmung in Form eines Umlaufbeschlusses bis zum 15.11.2017 zu erklären.

 

Die Gemeindeordnung schreibt eine vorherige  Beschlussfassung der Räte bzw. Kreistage vor.

Diese Entscheidung durch den Kreistag des Kreises Coesfeld wird für die Sitzung am 09.11.2017 vorgesehen, wenn weitere Informationen hier vorliegen.“

 

Ein Bedarf für eine Vorberatung durch den Kreisausschuss wird aus dem Gremium nicht geäußert.

 

 

Kauf/Sanierung der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass nun der notarielle Kaufvertrag mit der Gemeinde Nottuln geschlossen worden sei. Die Zustimmung des Landesarchivs für das dauerhafte kostenneutrale Nutzungsrecht liege auch vor. Die Sanierung der Schule könne nun beginnen.

 

Weiter berichtet er von einem weiteren Schreiben der Bürgermeister der Städte und Gemeinden aus dem Südkreis unter anderem auch die Schulentwicklungsplanung betreffend. Man werde – wie bisher – alle Punkte entsprechend beantworten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Fragenkatalog der SPD-Kreistagsfraktion im Zuge der Beratung zum Umzug der Astrid-Lindgren-Schule, der auch hinsichtlich der Frage eines Schulentwicklungsplanes beantwortet worden sei.

 

In diesem Zusammenhang weist er weiter auf einen Dringlichkeitsbeschluss der Gemeinde Ascheberg hin, mit dem der Beschluss des Gemeinderates zur Auflösung der Burgschule Davensberg aufgehoben wurde. Dies sei aufgrund der Änderung der Mindestgrößenverordnung zunächst notwendig gewesen, um den weiteren Bestand möglich zu machen, z.B. als eventuellen Teilstandort der Pestalozzi-Schule, Förderschule Lernen, Dülmen. Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von einem positiven Gespräch mit der neuen Regierungspräsidentin Feller in dieser Angelegenheit.

 

Einladung zur Buchpremiere „Eindrücke einer Landschaft – 70 Zeugnisse der Geschichte im Kreis Coesfeld“ am 16.10.2017

 

Zur Vorstellung der Neuerscheinung des Buches „Eindrücke einer Landschaft – 70 Zeugnisse der Geschichte im Kreis Coesfeld“ lädt Landrat Dr. Schulze Pellengahr herzlich zu Montag, 16.10.2017, 19:00 Uhr, in das Baumberger-Sandstein Museum in Havixbeck ein.