Kreisdirektor Gilbeau teilt Folgendes mit:

 

Aufkauf der Anteile an der FMO Passenger Services GmbH

 

Der Aufsichtsrat der FMO GmbH hat der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, einem Anteilskauf der FMO Passenger Services GmbH zuzustimmen. Die FMO-GmbH hat die kommunalen Gesellschafter gebeten, die Zustimmung in Form eines Umlaufbeschlusses bis zum 15.11.2017 zu erklären.

 

Die Gemeindeordnung schreibt eine vorherige  Beschlussfassung der Räte bzw. Kreistage vor.

Diese Entscheidung durch den Kreistag des Kreises Coesfeld wird für die Sitzung am 09.11.2017 vorgesehen, wenn weitere Informationen hier vorliegen.“

 

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann weist darauf hin, dass der neue Geschäftsführer der FMO GmbH in der Sitzungsreihenfolge im Dezember der Politik sein Konzept vorstellen solle.

 

Weiterhin teilt Kreisdirektor Gilbeau auch Dieses mit:

 

Reform der freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken

 

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat seine Mitglieder per Rundschreiben auf die Reform der freiwilligen  Einlagensicherung hingewiesen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat zwischenzeitlich beschlossen, dass ab dem 01.10.2017 der freiwillige Einlagenschutz für Bund, Länder und Kommunen entfällt. Dies bedeutet, dass der Erhalt von Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Tages- und Festgeldkonten im Falle der Neuanlage oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung (d.h. Beträge von mehr als 100.000 EUR) bis zu einer individuellen Sicherheitsgrenze einer Bank nicht mehr garantiert ist.

 

Der BdB weist im Zusammenhang mit dieser Entscheidung darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen als professionelle Marktteilnehmer über die notwendigen Kenntnisse verfügten, um Risiken einschätzen zu können. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds folge nach Aussage des BdB damit auch der Begründung der gesetzlichen Einlagensicherungssysteme, die diese Gruppe von Markt-teilnehmern ebenfalls als nicht schutzbedürftig ansieht.

 

Nach einer Bewertung des Deutschen Landkreistages (DLT) ist davon auszugehen, dass insbesondere mit Blick auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften Neu- und Wiederanlagen vor allem bei den kommunalen Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken angelegt werden. Lt. DLT-Prognose dürfte in der derzeitigen Niedrig- bzw. Negativzinsphase, vor allem wenn sie weiter andauert, der Druck bei den kommunalen Sparkassen und den Volks- Raiffeisenbanken steigen, so genannte Verwahrentgelte zu erheben. So erhebt beispielsweise die Sparkasse Westmünsterland vom Kreis Coesfeld ein Verwahrentgelt von aktuell 0,4 % ab einer Einlage von 2,5 Mio. EUR (vgl. hierzu auch schon entsprechende Mitteilungsvorlage vom 20.06.2017).“