Sitzung: 19.09.2017 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Kreisdirektor Gilbeau teilt Folgendes mit:
„Aufkauf der Anteile an der FMO Passenger Services GmbH
Der Aufsichtsrat der FMO GmbH hat der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, einem Anteilskauf der FMO Passenger Services GmbH zuzustimmen. Die FMO-GmbH hat die kommunalen Gesellschafter gebeten, die Zustimmung in Form eines Umlaufbeschlusses bis zum 15.11.2017 zu erklären.
Die Gemeindeordnung schreibt eine vorherige Beschlussfassung der Räte bzw. Kreistage vor.
Diese Entscheidung durch den Kreistag des Kreises Coesfeld wird für die Sitzung am 09.11.2017 vorgesehen, wenn weitere Informationen hier vorliegen.“
Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann weist darauf hin, dass der neue Geschäftsführer der FMO GmbH in der Sitzungsreihenfolge im Dezember der Politik sein Konzept vorstellen solle.
Weiterhin teilt Kreisdirektor Gilbeau auch Dieses mit:
„Reform der freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken
Der BdB weist im
Zusammenhang mit dieser Entscheidung darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen
als professionelle Marktteilnehmer über die notwendigen Kenntnisse verfügten,
um Risiken einschätzen zu können. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds folge
nach Aussage des BdB damit auch der Begründung der gesetzlichen
Einlagensicherungssysteme, die diese Gruppe von Markt-teilnehmern ebenfalls als
nicht schutzbedürftig ansieht.
Nach einer
Bewertung des Deutschen Landkreistages (DLT) ist davon auszugehen, dass
insbesondere mit Blick auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften Neu- und Wiederanlagen
vor allem bei den kommunalen Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken
angelegt werden. Lt. DLT-Prognose dürfte in der derzeitigen Niedrig- bzw.
Negativzinsphase, vor allem wenn sie weiter andauert, der Druck bei den
kommunalen Sparkassen und den Volks- Raiffeisenbanken steigen, so genannte
Verwahrentgelte zu erheben. So erhebt beispielsweise die Sparkasse
Westmünsterland vom Kreis Coesfeld ein Verwahrentgelt von aktuell 0,4 % ab
einer Einlage von 2,5 Mio. EUR (vgl. hierzu auch schon entsprechende
Mitteilungsvorlage vom 20.06.2017).“