Beschluss:
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ohne -
Der
Kreistag nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53
Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW über die
wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die
überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld
und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
Ktabg. Löcken
unterrichtet die Kreistagsabgeordneten über die wesentlichen Inhalte des
Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld und das Ergebnis der
Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss. Sodann gibt er seine Einschätzung wieder,
dass das große Zahlenmaterial der Gemeindeprüfungsanstalt eine Bewertung des
Prüfungsergebnisses sehr schwierig mache. Die Politik müsse gegenüber der
Gemeindeprüfungsanstalt eine klare Erwartungshaltung kommunizieren, was der
Bericht enthalten solle.
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr stimmt zu, dass das Zahlenmaterial der Gemeindeprüfungsanstalt sehr
umfangreich sei. Dies sei auch schon Gegenstand der Beratung des
GPA-Verwaltungsrates gewesen, welchem er angehöre. Er hoffe auf eine
Neukonzipierung des Prüfberichtes im Zuge der Ernennung des neuen Präsidenten
der GPA.
Ktabg. Rampe schließt sich seinen Vorrednern an und unterstützt den Vorschlag, dass die Politik sagen müsse, welches Zahlenmaterial sie von der Gemeindeprüfungsanstalt erwarte. Schließlich sei es für ehrenamtliche Politiker bedeutsam, einen solchen Bericht verstehen und umsetzen zu können.