Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

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Der Kreistag nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 


Ktabg. Löcken unterrichtet die Kreistagsabgeordneten über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss. Sodann gibt er seine Einschätzung wieder, dass das große Zahlenmaterial der Gemeindeprüfungsanstalt eine Bewertung des Prüfungsergebnisses sehr schwierig mache. Die Politik müsse gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt eine klare Erwartungshaltung kommunizieren, was der Bericht enthalten solle.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr stimmt zu, dass das Zahlenmaterial der Gemeindeprüfungsanstalt sehr umfangreich sei. Dies sei auch schon Gegenstand der Beratung des GPA-Verwaltungsrates gewesen, welchem er angehöre. Er hoffe auf eine Neukonzipierung des Prüfberichtes im Zuge der Ernennung des neuen Präsidenten der GPA.

Ktabg. Rampe schließt sich seinen Vorrednern an und unterstützt den Vorschlag, dass die Politik sagen müsse, welches Zahlenmaterial sie von der Gemeindeprüfungsanstalt erwarte. Schließlich sei es für ehrenamtliche Politiker bedeutsam, einen solchen Bericht verstehen und umsetzen zu können.