Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag

 

  1. Der Kreis Coesfeld schließt mit den Städten Billerbeck und Olfen sowie den Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen, Rosendahl und Senden die im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz durch die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.

           

  1. Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschließen.

 

  1. Die für die Aufgabenwahrnehmung erforderliche Stelle wird im Rahmen der Beratungen zum Entwurf des Stellenplanes 2018 in den Stellenplan des Kreises Coesfeld aufgenommen.

Mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft einer/eines Datenschutzbeauftragten komme man dem Wunsch aus den kreisangehörigen Gemeinden nach, so einführend Landrat Dr. Schulze Pellengahr. Gerade kleinere Kommunen wünschten eine Aufstellung „auf breitere Füße“. Bei der Auswahl der Person der Datenschutzbeauftragten werde man im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz eng mit den kreisangehörigen Kommunen zusammenarbeiten, da es sich um eine vertrauensvolle Stellung handele. Zwar werde man nicht allen Wünschen gerecht werden, doch sei diese Vorgehensweise ein gutes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Egger bestätigt Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass die Aufteilung der Kosten anteilig auf der Basis der im jeweiligen Haushaltsjahr ausgewiesenen Stellen im Stellenplan der jeweiligen Gebietskörperschaft erfolge. Die Erstattung erfolge an den Kreis, da die Stelle beim Kreis angesiedelt werde.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig