Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Kreis Coesfeld schließt mit den Städten Billerbeck und Olfen sowie den Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen, Rosendahl und Senden die im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz durch die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.

           

  1. Der Landrat wird ermächtigt, die als Anlage im Entwurf beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschließen.

 

  1. Die für die Aufgabenwahrnehmung erforderliche Stelle wird im Rahmen der Beratungen zum Entwurf des Stellenplanes 2018 in den Stellenplan des Kreises Coesfeld aufgenommen.

 

Anmerkung:

 

Die öffentlich rechtliche Vereinbarung wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Ktabg. Übersandt bzw. zur Verfügung gestellt. Sie wird daher lediglich dem Original dieser Niederschrift angefügt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Ktabg. Kohaus begrüßt diese Idee, da dem Datenschutz hierdurch ein großer Stellenwert zukomme. Er schlägt vor, dass sich der neue Datenschutzbeauftragte sich und seine Arbeit in einer  Ausschusssitzung vorstellen möge.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Kohaus erläutert Landrat Dr. Schulze Pellengahr die Hintergründe des Tagesordnungspunktes und berichtet dabei, dass einige Kommunen mit dem Wunsch an den Kreis herangetreten seien, dass dieser die Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz durch die Bestellung einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten übernehme. Daraufhin habe man eine Abfrage bei allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt, ob sich diese dem Verfahren anschließen wollen, wobei zwei keinen Bedarf hierfür sahen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig