Sitzung: 24.11.2005 Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr
Ktabg. Wilhelm beschreibt eine für die Anwohner des neuen Baugebietes an der Selmer Straße in Lüdinghausen unerträgliche Verkehrssituation durch zu schnelle Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße und erkundigt sich nach dem Sachstand zur Forderung einer Querungshilfe.
KOVR Böwing ist über die Angelegenheit nicht unterrichtet. Die Frage werde im Protokoll beantwortet.
Antwort: Bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises
Coesfeld besteht in dieser Sache kein Vorgang. Die Zuständigkeit der
Straßenverkehrsbehörde wäre im übrigen gegeben für Maßnahmen, die die
Einrichtung eines Zebrastreifens, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc. zum Inhalt
haben. Die Forderung nach baulichen Maßnahmen (Querungshilfe) fällt in die
Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers = Landesbetrieb Straßen NRW,
Niederlassung Coesfeld.
Ktabg. Schulze Esking
hinterfragt die Kostenbeteiligung im Rahmen der Tierkörperbeseitigung,
insbesondere über Regelungen bei der Umsatzsteuer, und bittet um Informationen
in der nächsten Ausschusssitzung.
KOVR Böwing weist auf
eine 25 %ige Kostenbeteiligung hin. Die Abwicklung erfolge über die
Tierkörperbeseitigungsanstalten. Da diese unterschiedlich rechtliche Anstalten
seien, müsse jeder Kreis eigenständige Regelungen treffen. Diese Thematik solle
in einer Sitzungsvorlage für die nächste Sitzungsfolge aufgearbeitet werden.