Sitzung: 09.11.2017 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0939
Beschluss:
1. Der Auflösung der Regionale
2016 Agentur GmbH sowie der Einleitung und Durchführung des
Liquidationsverfahrens wird zugestimmt.
2. Der Vertreter des Kreises
Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Regionale 2016
Agentur GmbH wird ermächtigt, folgenden
Beschlüssen zuzustimmen:
- Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017
aufgelöst. Frau Uta Schneider, geb. am 17.09.1958, ist mit Wirkung zum
Ablauf des 31.12.2017 nicht mehr Geschäftsführerin.
b.
Zur alleinigen Liquidatorin
wird Frau Uta Schneider, geb. am 17.09.1958, wohnhaft in Haltern am See,
bestellt.
Der Liquidatorin wird von
der Gesellschafterversammlung Alleinvertretungsbefugnis erteilt.
Die
allgemeine Vertretungsregelung des Liquidators lautet wie folgt:
Die
Gesellschafterversammlung kann einen oder mehrere Liquidatoren bestellen. Ist
nur ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren
gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne
Liquidatoren zur Alleinvertretung ermächtigen.
- Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung
der Liquidation durch den Kreis Borken verwahrt.
- Der Notar Gerd Steffen Mohnfeld, LL.M., Coesfeld, wird beauftragt
und bevollmächtigt, für die Veröffentlichung der Liquidation im
elektronischen Bundesanzeiger Sorge zu tragen.
3. Der Vertreter des Kreises
Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Regionale 2016 Agentur GmbH wird
ermächtigt, weiteren für die Liquidation der Regionale 2016 Agentur GmbH
nötigen Beschlüssen zuzustimmen.
Landrat Dr. Schulze
Pellengahr erläutert den juristischen Hintergrund zum Beschluss über die
Liquidation der „Regionale 2016 GmbH“. Zwar gebe es unterschiedliche
juristische Ansichten darüber, ob ein Beschluss des Kreistages notwendig sei; gleichwohl
sei es unschädlich, dass der Kreistag hierüber entscheide.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig