Westfleisch

Dr. Scheipers teilt mit:

 

„Am 19.10.2017 hat Westfleisch KIage erhoben gegen den Gebührenbescheid des Kreises Coesfeld für den Monat September 2016 für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene. Beklagt wird die für die Schachttieruntersuchung erhobene Gebühr, soweit diese über die europarechtliche Mindestgebühr von 1,00 Euro/ je Tonne hinausgeht, sowie die vollständige Gebühr für die Kontrolle des Zerlegebetriebs. Daraus errechnet sich ein Streitwert von 120.280,00 EUR.

                                         

Um den Eintritt der Bestandskraft des Bescheides Oktober 2016 zu verhindern, muss Westfleisch bis zum 12.11.2017 eine weitere Klage erheben, soweit nicht zur Vermeidung weiterer Prozesskosten eine Verfahrensvereinbarung – Zusage des Kreises, sich nicht auf die Bestandskraft zu berufen und spätere Anpassung der Bescheide im Falle eines für den Kreis ungünstigen Ausgang des Musterklageverfahrens – geschlossen werden kann.

 

Den ersten Vorschlag zu einer solchen Zusicherung hat Westfleisch zurückgewiesen, u.a. weil dieser nicht auch die Bescheide für Januar bis August 2016 mit einbezieht.

 

Die Verwaltung hat Rechtsanwalt Dr. Grünewald aus Münster mit der Wahrnehmung der Interessen des Kreises beauftragt. Über die weiteren Entwicklungen wird berichtet.“