Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 3 (Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen)

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

10.02 Gebäude                                                                                                                   349

62.01 Vermessungen                                                                                                          437

62.02 Liegenschaftskataster                                                                                               445

62.03 Grundstücksbewertung                                                                                            452

62.04 Geoinformation                                                                                                         458

66.01 Verkehrsflächen                                                                                                       467

66.02 Straßenunterhaltung                                                                                                 494

 

und im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondre Dienste)

 

Produktgruppen                                                                                                               ab Seite

01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV                                                                                    568

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.


Produktgruppe 10.02 – Gebäude – Investitionen (Seite 354/355)

 

Ktabg. Koch fragt, wofür die Verpflichtungsermächtigung von 4,7 Mio. Euro gebildet worden sei.

Kreisdirektor Gilbeau erläutert, dass dies im Vorgriff auf „Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ erfolgt sei, dies die Handlungsfähigkeit sichern solle und ein bestimmtes Projekt hier noch nicht vorgesehen sei. Voraussichtlich sei Mitte Dezember mit der Einbringung des Landesgesetzes in den Landtag zu rechnen. Sobald nähere Details vorliegen, so Kreisdirektor Gilbeau, werde die Politik selbstverständlich beteiligt. Daher auch der Sperrvermerk.

 

Weiter fragt Ktabg. Koch, ob man bereits sicher sein könne, dass die vorgesehenen 3,5 Mio. Euro für die Geschwister-Scholl-Schule nunmehr dem tatsächlichen Betrag entsprächen.

Kreisdirektor Gilbeau erklärt, dass dies weiter Planungssummen seien.

 

Im Zusammenhang mit den Investitionen für Gebäude fragt SB Vogt nach dem Sachstand „Bau Kreishaus 5“.

Kreisdirektor Gilbeau geht davon aus, dass Anfang 2018 mit den notwendigen Ausschreibungen begonnen werden könne. Der Bauantrag werde in Kürze gestellt.

 

Produkt 10.02.01 – Gebäudemanagement (Seite 358)

 

Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden Bednarz erläutert AL Tübing den Planwert 2018 für die Kennzahl  „Substanzerhaltungsquote“ beim Produkt 10.02.01 – Gebäudemanagement. Aus den Erläuterungen zur Kennzahl (vgl. S. .359) ergibt sich, dass die Investitionsauszahlungen für Neubauten nicht in die Berechnung einfließen. Bekanntlich sind im Jahr 2018 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Qualifizierung der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln vorgesehen. Bei Berechnung der Kennzahl wurden diese Mittel, mit der die Substanz - der Gebäudewert - der Schule deutlich erhöht wird,  daher analog der Regelungen bei Neubauten nicht berücksichtigt.  

 

Produktgruppe 10.03 – Zentraler Service (Seite 364)

 

Ausschussvorsitzende Bednarz fragt, warum die Aufgaben einer Betriebsärztin von einer Honorarkraft wahrgenommen werden sollen.

Kreisdirektor Gilbeau begründet dies mit der Schwierigkeit, passendes Personal zu bekommen. Der Aufwand sei sonst beim Personalaufwand ausgewiesen worden.

 

Produktgruppe 66.01 – Verkehrsflächen – Investitionen (ab Seite 472)

 

Zur Frage der Ausschussvorsitzenden Bednarz nach der Zeitplanung bei der K 8 in Olfen (Seite 477) erklärt AL Dammers, dass hier noch weitere Gutachten eingeholt werden müssten. Eine detaillierte Zeitplanung sei schwer. Die genaue Führung sei auch noch offen, so AL Dammers auf Nachfrage von Ktabg. Schulze Esking.

 

Ktabg. Vogt bittet um Auskunft, ob die Förderung der K 17n Dülmen (Seite 483) bereits bewilligt worden sei.

AL Dammers rechnet in Kürze damit.

 

Ausschussvorsitzende Bednarz fragt nach dem Stand der Förderung für den geplanten Radweg an der K 17 Dülmen/Flugplatz Borkenberge (Seite 483).

Die Maßnahme sei, so AL Dammers, zum Förderprogramm angemeldet. Wann die Maßnahme gefördert wird, sei noch ungewiss. Hier sei die weitere Vorgehensweise der neuen Landesregierung bei der Förderung der Radwege abzuwarten.

 

Ktabg. Schulze Esking bittet um Auskunft, warum die Kosten für die Baumaßnahme „Ausbau K 42“ von geplanten 1,1 Mio. Euro auf 1,55 Mio. Euro steigen würden (Seite 487).

AL Dammers erklärt dies u.a. mit den Problemen beim Grunderwerb und der dadurch notwendigen zusätzlichen Winkelstützen. Darüber hinaus sei aufgrund des vorhandenen Naturschutzgebietes ein zusätzlicher Aufwand für die Brückenbauarbeiten und die  Tiefgründung bei der Brücke entstanden. Weiter sei eine deutliche Preissteigerung bei den Spezialfirmen zu beobachten.

 

Ktabg. Koch fragt, ob im Straßenbau grundsätzlich eine deutliche Preissteigerung zu verzeichnen sei.

AL Dammers bestätigt dies, auch wenn diese nicht so eklatant wie im Hochbau sei. Es gäbe immer Schwankungen, grundsätzlich seien Steigerungen von ca. 10% erwartbar.

 

Produktgruppe 66.02 – Straßenunterhaltung (Seite 495)

 

Auf Nachfrage des SB Vogt erläutert AL Dammers, dass durch die Änderung des Landeswassergesetzes NRW vom 16.07.2016 insbesondere wegen der Erhebung für versiegelte Flächen die Wasserverbandsgebühren deutlich gestiegen seien. Daher musste gegenüber dem Vorjahr eine Ansatzerhöhung um 20.000 € auf 250.000 € für 2018 vorgenommen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 JA-Stimmen

                                                      1 Enthaltung