Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass das Land NRW Fördermittel bereitstellt, wird das Sozialticket auch im Jahr 2018 weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag zu stellen.

 

Der Landrat wird beauftragt, sich über den Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand des MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen.


Frau Henke vom ZVM Fachbereich Bus erläutert zunächst die aktuelle Situation um die Fortführung des Sozialtickets. Zunächst war von der Landesregierung die Absicht erklärt worden, die Mittel für die Förderung des Sozialtickets von bisher 40 Mio. Euro auf 35 Mio. Euro im Jahr 2018 und 20 Mio. Euro im Jahr 2019 abzusenken. Ab 2020 sollte die Förderung komplett eingestellt werden. Nunmehr ist aber in der Presse berichtet worden, dass zumindest für das Jahr 2018 mit der bisherigen Förderung von 40 Mio. Euro gerechnet werden könne. Es sei daher für den Kreis Coesfeld für 2018 mit einer Förderung wie bisher in Höhe von 234.000 Euro auszugehen.

 

Sie erläutert weiter, wie auch bereits der Vorlage zu entnehmen ist, dass die Förderrichtlinie des Landes NRW bis zum 01.01.2018 gültig sei. Bis heute gebe es noch keine neue Förderrichtlinie für ein Sozialticket. Entsprechend sei noch kein neuer Förderantrag gestellt worden. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass aufgrund der Befristung der o.g. Förderrichtlinie ab Januar 2018 keine Sozialtickets mehr ausgegeben werden dürfen. Würde man annehmen, dass das Verfahren wie in 2017 auch in 2018 weiterläuft, dann würde der Bedarf für den Unterschiedsbetrag für den Kreis Coesfeld den bisherigen Förderbetrag deutlich übersteigen.

In den anderen Münsterlandkreisen habe man unterschiedlich auf die Entwicklung reagiert. Der Kreis Warendorf präferiere ein Modell, in dem der Eigenanteil erhöht werden soll. Im Kreis Steinfurt habe der Fachausschuss entschieden, dass keine Anpassung der Anteile erfolge, dies könne aber eventuell im Kreisausschuss bzw. Kreistag noch anders entschieden werden. Der Kreis Borken müsste keine zusätzlichen Mittel bereitstellen, da die Nachfrage dort nicht so groß sei.

 

SB Vogt kritisiert das Hin und Her der Landesregierung in diesem Thema. Verlässlichkeit sehe anders aus. Das Sozialticket müsse auf jeden Fall beibehalten werden – die Förderung dürfe nicht eingestellt werden. Daher schlägt er vor, den Beschlussvorschlag Nr. 1 aus der Sitzungsvorlage mit dem Zusatz, dass der Landrat beauftragt wird, sich über den Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand des MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen, heute so zu beschließen und die Punkte 2 und 3 aus der Vorlage fallen zu lassen.

 

Auch Ktabg. Koch zeigt sich überrascht über die Kehrtwenden. Er sei froh, dass es nun wohl doch weitergehe mit dem Sozialticket. Mit dem Vorschlag des SB Vogt könne man sich einverstanden erklären.

 

Ktabg. Kohaus erklärt, dass auch er den Vorschlag mittragen könne. Er sehe selbst bei einem Zuschuss des Kreises keine Probleme, da es sich hierbei um eine Förderung des ÖPNV handele und das Geld daher dann in den „ÖPNV-Topf“ wandere. Letztlich habe man aber noch bis zum 20.12. Zeit, um im Kreistag auf die dann vorliegende Erlasslage reagieren zu können.

 

Ktabg. Zanirato begrüßt die Bemühungen der Landesregierung, sieht aber auch die Bundesregierung in der Pflicht. Wenn der Anteil im „Hartz IV-Satz“ für die Mobilität nicht ausreichend sei, müsste dieser entsprechend erhöht werden.

 

Auf einem grundsätzlich guten Weg sieht Ktabg. Klaus die Landesregierung, da Kritik aus dem kommunalen Bereich aufgenommen und wenn möglich umgesetzt werde.

 

Kreisdirektor Gilbeau fasst zusammen, dass Konsens beim Grundsatz bestehe, dass wegfallende Landesmittel nicht durch Kreismittel ersetzt werden sollen. Der Beschlussvorschlag Nr. 1 aus der Sitzungsvorlage müsse getroffen werden, um bei entsprechender Erlasslage bei der Bezirksregierung überhaupt die notwendigen Anträge für die Förderung stellen zu können. Die weitere Vorgehensweise könne dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn die Entwicklung absehbar sei.

 

Ausschussvorsitzende Bednarz stellt sodann denn folgenden modifizierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

„Unter der Voraussetzung, dass das Land NRW Fördermittel bereitstellt, wird das Sozialticket auch im Jahr 2018 weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag zu stellen.

 

Der Landrat wird beauftragt, sich über den Landkreistag bei der Landesregierung für den Bestand des MobiTickets-Sozialtickets einzusetzen.“


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig