Sitzung: 07.12.2005 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0274
Beschluss:
Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
1.
Die Führung von
Betreuungen gemäß § 1897 BGB, die planmäßige Gewinnung, Beratung, Begleitung
und Fortbildung ehrenamtlich tätiger Betreuer, die Beratung im Bereich des
Betreuungsrechts und Vorsorgevollmachten gemäß §§ 4 bis 6 des
Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) in Verbindung mit dem vom Land
Nordrhein-Westfalen erlassenen Gesetz zur Ausführung des
Betreuungsbehördengesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 1908 f
BGB werden für die Zeit ab dem 01.01.2006 weiterhin auf die Betreuungsvereine
der Sozialdienste kath. Frauen e. V. (SkF) Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen
übertragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den drei Betreuungsvereinen eine vertragliche Vereinbarung mit folgenden Inhalten zu schließen. Jeder Betreuungsverein verpflichtet sich, jährlich 383 Stunden der Arbeitszeit einer hauptamtlichen Fachkraft (Dipl.-SozialarbeiterIn/Dipl.-Sozialpädagoge/pädagogin) zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben einzusetzen. (Gesamtstundenzahl der drei Vereine: 1.149.)
Die Querschnittsaufgaben werden in enger Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld wahrgenommen. Als Orientierung dient hierzu die bisherige Leistungsbeschreibung, Punkt II. (Siehe Anlage 1)
- Zur Finanzierung des Angebots erhält jeder Betreuungsverein im Rahmen von durchschnittlich errechneten Fachleistungsstunden jährlich 20.300,00 €. (Gesamtbetrag: 60.900,00 €). Falls die Vereine aufgrund ihrer Einkünfte von der Justizkasse (durch die Betreuertätigkeiten), durch die Kreisförderung und durch die Landesförderung eine Überdeckung erzielen sollten, werden die Landesmittel anteilmäßig wieder angerechnet.
- Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
Mittelbereitstellung im Rahmen der
Haushaltsplanungen für das Jahr 2006,
und für die folgenden Jahre.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die Leistungsbeschreibung wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.