Sitzung: 27.11.2017 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: SV-9-0932
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2018 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 301.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.305.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 570.000 €
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 230.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 97.500 €
VII. Freie Förderung § 16f: 150.000 €
VIII. Förderung § 16h 250.000 €
IX. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 330.000 €
X. Erstattungen aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 4.533.500
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach
den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie
im Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte
bereits am 22.09.2017.
Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass die Aufteilung der Eingliederungsmittel bereits im örtlichen Beirat beraten worden sei. Die Verwaltung habe diesbezüglich in der Vergangenheit bereits ein gutes Händchen bewiesen.
Unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage erkundigt sich Ktabg. Zanirato, ob eine Übertragung der Mittel für Bildungsgutscheine i.H.v. 250.000 € auf das Folgejahr möglich sei, wenn diese nicht in voller Höhe abgerufen würden.
AL Bleiker erklärt hierzu, dass eine Übertragung der Eingliederungsmittel in Folgejahre nicht möglich sei. Es könne jedoch eine Verschiebung der Mittel unter den Teilbudgets vorgenommen werden. Bei den in der Sitzungsvorlage genannten Zahlen handle es sich um Planungsdaten, die die Grundlage für die Gespräche mit den Maßnahmeträgern bilden würden.
Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig