Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt stellt anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation die aktuellen Zahlen der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II sowie die Anzahl der Arbeitslosengeld II beziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund dar.

 

Ktabg. Kortmann weist auf die Personengruppe hin, die zwar erwerbsfähig, jedoch aufgrund einer dualen Ausbildung nicht immer im SGB II-Leistungsbezug sei. Das Ausbildungsgeld reiche häufig nicht aus, um aus den Massenunterkünften herauszukommen und eine eigene Wohnung zu beziehen. In den Massenunterkünften seien jedoch die Lebensbedingungen schwierig, so dass das Lernen nahezu unmöglich sei. Dieses führe häufig in eine Sackgasse und schlimmstenfalls zum Abbruch der Ausbildung.

Dez. Schütt bestätigt, dass das Jobcenter für diese betroffenen Auszubildenden nicht zuständig sei, jedoch sei dieser Personenkreis ganz aktuell Inhalt von Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit. Mit der Agentur für Arbeit wolle man sich darüber verständigen, wie man an diese Personen herankommen könne und wie man diese evtl. durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder durch das Instrument der assistierten Ausbildung aus dem Leistungskatalog des SGB III unterstützen könne. Auch in den anstehenden Gesprächen mit den Berufskollegs im Kreis Coesfeld werde er diese Problematik thematisieren.