Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

 

50.20

Ambulante Leistungen

 

50.30

Stationäre Pflege

 

50.40

Jobcenter

 

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

 

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

 

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

 

53.40

Gesundheitsschutz

 

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:      Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Dez. Schütt weist darauf hin, dass die Produktgruppe 50.10 - Finanzen die sog. Übergangsmilliarde enthält. Im Bereich der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) erfolge eine Bundeserstattung zu 100 %. Im Vergleich zum Vorjahr würden in dieser Produktgruppe erhöhte Aufwendungen i. H. v. rd. 63.000 € erwartet.

 

Zu den Produktgruppen 50.20 (ambulante Leistungen) und 50.30 (stationäre Pflege) erläutert Dez. Schütt, dass hier insbesondere steigende Aufwendungen für die Schulbegleitung enthalten seien und die Kosten für die Frühförderung sich mit rd. 1,1 Mio. € auf einem hohen Niveau befinden würden.

Ktabg. Kortmann erkundigt sich, warum im Produkt 50.20.02 die Fallzahlen im Bereich der Frühförderung rückläufig seien, während die Fallzahlen für die Schulbegleiter steigen würden. MA Greve erläutert, dass die Fallzahlen für die Frühförderung nur moderat rückläufig seien. Dagegen würden sich Eltern von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern zunehmend eine Beschulung mit nichtbehinderten Kindern wünschen. Dez. Schütt ergänzt, dass die Veränderungen bei prozentualer Betrachtung eher gering seien und die Beschulung der betroffenen Kinder, die eine/n Schulbegleiter/-in benötigen würden, mittlerweile in den Bereich der Sekundarstufe 1 übergehe.

Im Hinblick auf die Produktgruppe 50.30 erläutert Dez. Schütt, dass die Platzzahlen im Bereich der stationären Pflege in 2018 unverändert bleiben würden. Zwar sei in Senden eine neue Einrichtung geplant, diese werde den Betrieb in 2018 aber noch nicht aufnehmen. U.a. durch eine durch das Pflegestärkungsgesetz höhere Refinanzierung durch die Pflegekassen könnten die Ansätze im Bereich der stationären Pflege insgesamt um rd. 850.000 € vermindert werden.

 

Ktabg. Kortmann fragt nach den sinkenden Fallzahlen in der ambulanten Pflege. MA Greve führt aus, dass die Fallzahlen ebenfalls aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) sinken würden. Demnach seien die früheren Leistungen in der Pflegestufe ‚0‘ bei Neufällen nicht mehr möglich. Eine Gewährung von Leistungen könne nunmehr erst ab Pflegegrad 2 erfolgen.

 

Ktabg. Kortmann fragt zum Produkt 50.20.04 – Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf nach der hohen geplanten Kündigungsquote bei der Beteiligung in Kündigungsverfahren. MA Greve erläutert, dass Ziel sei, Kündigungen durch Beratung und finanzielle Förderung möglichst zu vermeiden. Die Kündigungsquote sollte möglichst unter 50 % liegen. In Fällen, in denen Betriebsteile geschlossen würden, wie aktuell im Fall einer Margarinefabrik im Nordkreis, könnten Kündigungen aber letztlich nicht verhindert werden.

 

Dez. Schütt führt zum Produkt 50.40 – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II aus, dass es sich wiederum um vorläufige Zahlen handele. Aufgrund der aktuellen Regierungsbildung sei unklar, wann endgültige Zahlen mitgeteilt würden. Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung seien für das Jahr 2018 mit 23,2 Mio. € geplant, wobei auch im Jahr 2018 ein Anteil von 26,4 % der Nettoaufwendungen durch den Bund erstattet würden. Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen erfolgte zunächst bis Ende 2018 eine Erstattung durch den Bund zu 100 %. Nach den Forderungen der Spitzenverbände müsse die Kostenverantwortung des Bundes über das Jahr 2018 hinausgehen.

Die Abrechnung der Aufwendungen mit den Städten und Gemeinden erfolge erneut über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.

 

Für den Bereich der Schulsozialarbeit müsse der Haushalt über eine Änderungsliste um den prognostizierten Ertrag und Aufwand in Höhe von jeweils 151.979,38 € ergänzt werden.

Die Aufwendungen des Eigenanteils über 50% würden von den Städten und Gemeinden und dem Schulamt des Kreises Coesfeld finanziert.

 

Der erhöhte Zuschuss für das Diakonische Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V. für die Durchführung der Schuldner- und Schuldnerinsolvenzberatung sei bereits in 2017 beschlossen worden und gelte auch für das Jahr 2018 und darüber hinaus fort.

                               

Zur Produktgruppe 53.10 – Amtsärztlicher Dienst führt AL Dr. Völker-Feldmann auf die Frage des Ktabg. Kortmann zu der Zahl der jährlich zu kontrollierenden Apotheken im Produkt 53.10.10 aus, dass der Planwert aufgrund von Erkrankungen / Personalausfall nicht erreicht worden sei. Für 2018 sei die Planzahl den personellen Kapazitäten angepasst worden. Gleiches ergebe sich für die Zahl der jährlich zu kontrollierenden Einzelhandelsbetriebe.

 

Zu der von Ktabg. Kortmann angesprochenen Unterschreitung des Planwertes für die zahnärztlichen Untersuchungen in Grundschulen führt AL Dr. Völker-Feldmann weitere Personalengpässe aufgrund von längerer Krankheit und anschließendem Ruhestand an. Seit dem 01.09.2017 sei jedoch für Ersatz gesorgt.

Hinsichtlich der von Ktabg. Kortmann ebenfalls erwähnten Zahlen der Sprachentwicklungstests in Kindergärten erläutert AL Dr. Völker-Feldmann, dass eine Fortführung nicht geplant sei, da Sprachtests in ausreichendem Umfang mittlerweile auch von den Erzieherinnen und Erziehern in den Kindergärten sowie von den Lehrkräften in den Grundschulen durchgeführt würden.

 

Dez. Schütt führt zu Produkt 53.30.20 – Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung aus, dass die Mittel für Langzeitverhütung in 2017 mit 60 Anträgen früh erschöpft gewesen seien, daher werde der Planwert für 2018 auf 25.000 € angehoben.

 

Soweit im Produkt 53.40.10 - die infektionshygienische Kontrolldichte für 2016 bei nur 37,2 % liegt, erläutert AL Dr. Völker-Feldmann hierzu, dass auch dieses Problem personelle Ursachen habe. Durch die Einstellung einer Gesundheitsingenieurin sei jedoch zwischenzeitlich gegengesteuert worden und es sei eine deutliche Verbesserung zu erwarten.

Ktabg. Bockemühl merkt an, dass perspektivisch die Zielmarke ‚100 %‘ lauten sollte und die Ziele der Jahre in diese Richtung progressiv ansteigen sollten. Dez. Schütt ergänzt, dass auch er zuversichtlich sei, dass sich das Ergebnis im nächsten Jahr verbessern werde.

 

Zu dem Produkt 53.50.20 – Gesundheitskoordination und -planung / Zuwendungsmanagement erklärt Dez. Schütt, dass entsprechend dem Beschluss unter TOP 2 für den Kreiszuschuss zur Suchtberatung der vorsorglich veranschlagte Mehraufwand von 30.000 € nunmehr in Höhe von  10.000 € nicht benötigt werde. Die entsprechenden Ansätze würden nunmehr über die Änderungsliste angepasst.

 

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass Änderungsanträge nicht gestellt werden und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig,

                                                    14 JA-Stimmen, 6 Enthaltungen