Sitzung: 27.11.2017 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0942
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 2
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Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter |
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50.10 |
Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt,
Abrechnung) |
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50.20 |
Ambulante Leistungen |
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50.30 |
Stationäre Pflege |
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50.40 |
Jobcenter |
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Produktbereich 53 - Gesundheitsamt |
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53.10 |
Amtsärztlicher Dienst |
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53.20 |
Gesundheitsförderung / -hilfe |
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53.30 |
Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst |
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53.40 |
Gesundheitsschutz |
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53.50 |
Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und
-planung |
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inkl. der bei den zugehörigen Produktgruppen dargestellten Ziele und
Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen
Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer
Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur
weiteren Beratung vorgelegt.
Dez. Schütt weist darauf hin, dass die
Produktgruppe 50.10 - Finanzen die sog. Übergangsmilliarde enthält. Im Bereich
der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4.
Kapitel SGB XII) erfolge eine Bundeserstattung zu 100 %. Im Vergleich zum
Vorjahr würden in dieser Produktgruppe erhöhte Aufwendungen i. H. v. rd. 63.000
€ erwartet.
Zu den Produktgruppen 50.20 (ambulante
Leistungen) und 50.30 (stationäre Pflege) erläutert Dez. Schütt, dass hier
insbesondere steigende Aufwendungen für die Schulbegleitung enthalten seien und
die Kosten für die Frühförderung sich mit rd. 1,1 Mio. € auf einem hohen Niveau
befinden würden.
Ktabg. Kortmann erkundigt sich, warum im
Produkt 50.20.02 die Fallzahlen im Bereich der Frühförderung rückläufig seien,
während die Fallzahlen für die Schulbegleiter steigen würden. MA Greve
erläutert, dass die Fallzahlen für die Frühförderung nur moderat rückläufig
seien. Dagegen würden sich Eltern von behinderten oder von Behinderung
bedrohten Kindern zunehmend eine Beschulung mit nichtbehinderten Kindern wünschen.
Dez. Schütt ergänzt, dass die Veränderungen bei prozentualer Betrachtung eher
gering seien und die Beschulung der betroffenen Kinder, die eine/n
Schulbegleiter/-in benötigen würden, mittlerweile in den Bereich der
Sekundarstufe 1 übergehe.
Im Hinblick auf die Produktgruppe 50.30
erläutert Dez. Schütt, dass die Platzzahlen im Bereich der stationären Pflege
in 2018 unverändert bleiben würden. Zwar sei in Senden eine neue Einrichtung geplant,
diese werde den Betrieb in 2018 aber noch nicht aufnehmen. U.a. durch eine
durch das Pflegestärkungsgesetz höhere Refinanzierung durch die Pflegekassen
könnten die Ansätze im Bereich der stationären Pflege insgesamt um rd. 850.000
€ vermindert werden.
Ktabg. Kortmann fragt nach den sinkenden
Fallzahlen in der ambulanten Pflege. MA Greve führt aus, dass die Fallzahlen ebenfalls
aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) sinken würden. Demnach seien
die früheren Leistungen in der Pflegestufe ‚0‘ bei Neufällen nicht mehr
möglich. Eine Gewährung von Leistungen könne nunmehr erst ab Pflegegrad 2
erfolgen.
Ktabg. Kortmann fragt zum Produkt 50.20.04 –
Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf nach der hohen geplanten
Kündigungsquote bei der Beteiligung in Kündigungsverfahren. MA Greve erläutert,
dass Ziel sei, Kündigungen durch Beratung und finanzielle Förderung möglichst
zu vermeiden. Die Kündigungsquote sollte möglichst unter 50 % liegen. In
Fällen, in denen Betriebsteile geschlossen würden, wie aktuell im Fall einer
Margarinefabrik im Nordkreis, könnten Kündigungen aber letztlich nicht
verhindert werden.
Dez. Schütt führt zum Produkt 50.40 –
Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II aus, dass es sich wiederum um
vorläufige Zahlen handele. Aufgrund der aktuellen Regierungsbildung sei unklar,
wann endgültige Zahlen mitgeteilt würden. Die Aufwendungen für die Kosten der
Unterkunft und Heizung seien für das Jahr 2018 mit 23,2 Mio. € geplant, wobei
auch im Jahr 2018 ein Anteil von 26,4 % der Nettoaufwendungen durch den Bund erstattet
würden. Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen erfolgte zunächst bis Ende
2018 eine Erstattung durch den Bund zu 100 %. Nach den Forderungen der
Spitzenverbände müsse die Kostenverantwortung des Bundes über das Jahr 2018
hinausgehen.
Die Abrechnung der Aufwendungen mit den
Städten und Gemeinden erfolge erneut über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Für den Bereich der Schulsozialarbeit müsse
der Haushalt über eine Änderungsliste um den prognostizierten Ertrag und
Aufwand in Höhe von jeweils 151.979,38 € ergänzt werden.
Die Aufwendungen des Eigenanteils über 50%
würden von den Städten und Gemeinden und dem Schulamt des Kreises Coesfeld finanziert.
Der erhöhte Zuschuss für das Diakonische
Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V. für die Durchführung
der Schuldner- und Schuldnerinsolvenzberatung sei bereits in 2017 beschlossen
worden und gelte auch für das Jahr 2018 und darüber hinaus fort.
Zur Produktgruppe 53.10 – Amtsärztlicher
Dienst führt AL Dr. Völker-Feldmann auf die Frage des Ktabg. Kortmann zu der
Zahl der jährlich zu kontrollierenden Apotheken im Produkt 53.10.10 aus, dass
der Planwert aufgrund von Erkrankungen / Personalausfall nicht erreicht worden
sei. Für 2018 sei die Planzahl den personellen Kapazitäten angepasst worden.
Gleiches ergebe sich für die Zahl der jährlich zu kontrollierenden Einzelhandelsbetriebe.
Zu der von Ktabg. Kortmann angesprochenen
Unterschreitung des Planwertes für die zahnärztlichen Untersuchungen in
Grundschulen führt AL Dr. Völker-Feldmann weitere Personalengpässe aufgrund von
längerer Krankheit und anschließendem Ruhestand an. Seit dem 01.09.2017 sei
jedoch für Ersatz gesorgt.
Hinsichtlich der von Ktabg. Kortmann
ebenfalls erwähnten Zahlen der Sprachentwicklungstests in Kindergärten
erläutert AL Dr. Völker-Feldmann, dass eine Fortführung nicht geplant sei, da
Sprachtests in ausreichendem Umfang mittlerweile auch von den Erzieherinnen und
Erziehern in den Kindergärten sowie von den Lehrkräften in den Grundschulen durchgeführt
würden.
Dez. Schütt führt zu Produkt 53.30.20 –
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung aus, dass die Mittel für
Langzeitverhütung in 2017 mit 60 Anträgen früh erschöpft gewesen seien, daher werde
der Planwert für 2018 auf 25.000 € angehoben.
Soweit im Produkt 53.40.10 - die
infektionshygienische Kontrolldichte für 2016 bei nur 37,2 % liegt, erläutert
AL Dr. Völker-Feldmann hierzu, dass auch dieses Problem personelle Ursachen
habe. Durch die Einstellung einer Gesundheitsingenieurin sei jedoch
zwischenzeitlich gegengesteuert worden und es sei eine deutliche Verbesserung
zu erwarten.
Ktabg. Bockemühl merkt an, dass
perspektivisch die Zielmarke ‚100 %‘ lauten sollte und die Ziele der Jahre in
diese Richtung progressiv ansteigen sollten. Dez. Schütt ergänzt, dass auch er
zuversichtlich sei, dass sich das Ergebnis im nächsten Jahr verbessern werde.
Zu dem Produkt 53.50.20 – Gesundheitskoordination
und -planung / Zuwendungsmanagement erklärt Dez. Schütt, dass entsprechend dem
Beschluss unter TOP 2 für den Kreiszuschuss zur Suchtberatung der vorsorglich
veranschlagte Mehraufwand von 30.000 € nunmehr in Höhe von 10.000 € nicht benötigt werde. Die
entsprechenden Ansätze würden nunmehr über die Änderungsliste angepasst.
Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass Änderungsanträge nicht gestellt werden und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig,
14 JA-Stimmen, 6 Enthaltungen