Beschluss: Kenntnis genommen

AL Dr. Völker-Feldmann erläutert anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation die Aufgabengebiete, in denen die verschiedenen Fachdienste des Gesundheitsamtes in die Betreuung geflüchteter Personen eingebunden sind. Hierbei stellt er die Besonderheiten, Erfahrungen und Daten des Gesundheitsamtes im Rahmen der unterschiedlichen Bereiche der bereits seit Jahren stattfindenden Flüchtlingsbetreuung dar.

Ktabg. Kortmann erkundigt sich, ob die im Bereich der Schwangerschaftsberatung für das Jahr 2017 angeführten Sachkosten in Höhe von 2.844 € aus der vom Land bereitgestellten zusätzlichen Förderung für Asylberechtigte auch bereits im Haushalt 2017 enthalten gewesen seien. AL Dr. Völker-Feldmann verneint dies mit der Begründung, dass diese Fördermittel des Landes lediglich kurzfristig hätten beantragt werden können. Es handle sich dabei um zusätzliche Mittel, die nicht im Haushalt 2017 veranschlagt gewesen seien.

Zu den von AL Dr. Völker-Feldmann dargestellten Zahlen von Tuberkulose-Fällen fragt Ktabg. Kortmann, ob hierbei bereits multiresistente Keime aufgetreten seien. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt hierzu, dass aktuell das Auftreten solcher Keime nicht bekannt sei. Jedoch sei dieses früher, als die Migranten vorwiegend aus den Ostblock-Staaten kamen, häufiger vorgekommen. Aktuell würden die multiresistenten Keime jedoch kein Problem darstellen.

Auf die Frage von Ktabg. Lütkecosmann, ob bei der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen der Datenschutz hinderlich sei, entgegnet  AL Dr. Völker-Feldmann, dass Ziel sei, dass die Hilfe bei den geflüchteten Menschen ankomme. Auch im Rahmen des SPDi sei ein Rückgriff auf ehrenamtliche Helfer dringend notwendig. Aus diesem Grund halte er hier einen pragmatischen Ansatz für erforderlich.

Als AL Dr. Völker-Feldmann beschreibt, dass bei der Untersuchung von Seiteneinsteigern eine vernünftige Organisation aufgrund fehlender Dolmetscher problematisch sei, da oftmals die Termine nicht eingehalten würden, und deshalb mit der Gemeinde Senden die Vereinbarung bestehe, dass die Untersuchungen dort in der Gemeindeverwaltung stattfinden und dafür die Gemeinde sicherstelle, dass ein Dolmetscher vor Ort sei, erkundigt sich Ktabg. Schnittker, warum eine solche Vereinbarung nur in Senden existiere. Hierzu führt AL Dr. Völker-Feldmann aus, dass die Gemeinde Senden diesbezüglich auf das Gesundheitsamt zugekommen sei und eine Problemlösung erbeten habe. Es handle sich hierbei jedoch nur um ein Beispiel.

Ktabg. Zanirato fragt nach den Gründen für die Dolmetscherproblematik und verweist hierzu auf einen Dolmetscher-Pool bei der Polizei. AL Dr. Völker-Feldmann führt hierzu aus, dass sich ein Dolmetscher-Pool derzeit im Aufbau befinden solle. Auf diesen könne aktuell jedoch noch nicht zurückgegriffen werden, daher sei man auf Angehörige und Bekannte sowie Ehrenamtliche angewiesen, die die Verständigung gewährleisten, insbesondere wenn eine Untersuchung bzw. Beratung schnell gehen müsse.

Auf die Frage des Ktabg. Schnittker erklärt AL Dr. Völker-Feldmann, dass die Untersuchungen nach der AOSF zur sonderpädagogischen Förderung in der Regel über die Schulleiter beantragt würden.

 

Zum Thema „Schwangerschaftsberatung“ und zu der in dem Rahmen möglichen Förderung von betroffenen Frauen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ möchte Ktabg. Kleinschmidt wissen, wie die betroffenen Flüchtlinge von der Hilfemöglichkeit erfahren und ob die Sozialämter hier entsprechend beraten würden. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass in den Jahren 2015 und 2016 in den Notunterkünften eine aufsuchende Hilfe stattgefunden habe. Dort sei eine direkte Ansprache der betroffenen Frauen erfolgt. Seitdem es die Notunterkünfte nicht mehr gebe, hätten sich die Rahmenbedingungen geändert. Es finde seitdem keine aufsuchende Hilfe mehr statt. AL Bleiker ergänzt, dass es sich bei den von AL Dr. Völker-Feldmann geschilderten Fällen um Personen gehandelt habe, die noch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem SGB II erhalten hätten. Dennoch gehörten grundsätzlich die Fördermöglichkeiten für Schwangere auch im Sozialamt und im Jobcenter zu den Beratungsinhalten. Auch das SGB II sowie das SGB XII würden eigene Förderungsmöglichkeiten für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt vorsehen.

 

Zu der von AL Dr. Völker-Feldmann geschilderten Problematik, dass der Übergang von an einer Psychose erkrankten Personen aus der Klinik in den Alltag aufgrund der oftmals vorliegenden fehlenden Einsicht hinsichtlich dem Bestehen der Krankheit sowie der Notwendigkeit der Medikation schwierig sei, fragt Ktabg. Crämer-Gembalczyk, ob diese Personen im Rahmen einer aufsuchenden Hilfe aufgefangen würden. Hierzu weist AL Dr. Völker-Feldmann darauf hin, dass vom Gesundheitsamt lediglich an einen niedergelassenen Arzt verwiesen werden könne, da im Unterschied zu den niedergelassenen (Fach-)Ärzten vom Gesundheitsamt keine Therapie durchgeführt werden könne.

Angesichts der Vielzahl der Aufgaben des Gesundheitsamts im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung erkundigt sich s.B. Bücker, ob die personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes zur Bewältigung der Aufgaben ausreichend sei.  AL Dr. Völker-Feldmann macht deutlich, dass das Gesundheitsamt bereits seit Jahrzehnten in die Betreuung geflüchteter Personen eingebunden sei. Die Ausnahmesituation des vermehrten Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 habe nur durch den außerordentlichen Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschultert werden können. Auf Dauer wäre dieser Einsatz jedoch nicht zu stemmen gewesen. Nach der Schließung der Notunterkünfte und Übernahme der Untersuchungen durch die niedergelassenen Ärzte habe sich die Situation jedoch normalisiert.

Ktabg. Hues erkundigt sich nach den Erfahrungen beim diesem Übergang. AL Dr. Völker-Feldmann stellt klar, dass der Übergang nicht abrupt, sondern fließend vonstatten gegangen sei. Einige niedergelassene Ärzte hätten schon im Vorfeld ihre Unterstützung angeboten. Die Erfahrung sei daher durchaus als positiv zu sehen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass im Falle größerer Krankheitsausbrüche eine Isolation der erkrankten Personen schwierig geworden wäre. Die Schaffung von Isolationsmöglichkeiten müsse man daher für den Wiederholungsfalle in den Blick nehmen.

Ktabg. Lütkecosmann macht deutlich, dass die Verständigung bei Arztbesuchen oft durch Ehrenamtliche sichergestellt werde. Die Ehrenamtlichen seien ziemlich gut vernetzt. Auch im Hinblick auf die Einschaltung des Kommunalen Integrationszentrums habe er gute Erfahrungen gemacht. AL Dr. Völker-Feldmann bestätigt die gute Zusammenarbeit, weist jedoch darauf hin, dass dieses im Jahr 2015 noch nicht der Fall gewesen sei.

Ktabg. Kortmann bringt zum Ausdruck, dass seiner Meinung nach das Wort „Ehrenamtliche“ zu häufig gefallen sei. Man müsse die Arbeit der Ehrenamtlichen zwar sehr schätzen, aber die Belastung sei für diese Personen zu hoch. Es könne nicht alles durch die Ehrenamtlichen geleistet werden. Daher sei es Aufgabe der Politik, sich Gedanken dazu zu machen, wie man die Strukturen verbessern, die Ehrenamtlichen entlasten und die Aufgaben, die im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung anfallen, übernehmen und in den Griff bekommen könne.

Vorsitzende Schäpers bestätigt dies und führt schließlich an, dass es nicht nur ein Verständigungsproblem in der Zusammenarbeit mit den geflüchteten Personen gebe, sondern auch ein „Verständnisproblem“ hinsichtlich der Aufgaben des Gesundheitsamtes.