Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen. Bezüglich der Anfrage von Ktabg. Bontrup wird erläutert, dass die erheblichen Anpassungen, z.B. für die Entsorgung von Asbest, den tatsächlich entstehenden Kosten bei Entsorgung entsprechen würden. Im Kreis Coesfeld gebe es eine private Entsorgungswirtschaft bzw. bestünden auch im nahen Umland im Nachbarkreis Steinfurt Entsorgungsmöglichkeiten. Sofern ein Bürger diese Art Abfall jedoch beim Kreis abgeben möchte, sei der Kreis verpflichtet, diesen auch anzunehmen. Bei den kalkulierten Beträgen handle es sich daher um eine Notbehelfsgebühr.

 

S.B. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe aufgebessert werden müssten. Außerdem wäre die Abfallvermeidungswoche im November eine gute Gelegenheit gewesen, die Bürger zu beraten und auf Verwertungsmöglichkeiten hinzuweisen. Insbesondere die Fundgruben müssten aktiver beworben werden. MA Bölte weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe nicht in der Zuständigkeit des Kreises, sondern der Städte und Gemeinden lägen. Einzige Ausnahme sei ab 2018 der Wertstoffhof Olfen, dieser werde in die Zuständigkeit der WBC fallen. Im Arbeitskreis Abfall werde zudem regelmäßig auf bestehende Aktionen zur Wiederverwendung hingewiesen. Diese würden auch in der Öffentlichkeit intensiv beworben. Als Beispiele könnten hier das Repair-Café des Pius-Gymnasiums oder auch auf die „Unplastic“-Einkaufstaschen-Aktion in Billerbeck benannt werden. Ktabg. Klaus ergänzt, dass er bezüglich der Fundgrube in Senden bestätigen könne, dass brauchbare Sachen dort in der Regel sehr schnell Abnehmer finden würden.

 

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Dreizehnte Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig