Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2018 – 2020 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 174.015,91 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von 182.023,14 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von 171.667,28 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2018 in Höhe von 471.537 €,

-    im Jahre 2019 in Höhe von bis zu 479.037 € und

-    im Jahre 2020 in Höhe von bis zu 486.537 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Der konkrete Zuwendungsbetrag von Fördermitteln des Kreises für den Caritasverband in den Jahren 2019 und 2020 wird – begrenzt durch den Rahmen der bereitgestellten Höchstbeträge – jeweils im vorhergehenden Jahr wie in der Vorlage dargestellt nach aktuell vorliegenden Durchschnittswerten oder Orientierungsdaten zur Personalkostenentwicklung der Kommunen ermittelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2017 zur Verfügung steht.


Dez. Schütt verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt, dass mit den Trägern der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. bis zu dem Tag vor der Einbringung des Haushaltes verhandelt worden sei. Nun habe man sich mit beiden Trägern verständigt. Mit dem in der Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschlag für die Ausgestaltung eines 3-Jahres-Vertrags seien beide Verbände einverstanden. Er kündigt an, dass für die kommenden Jahre die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beabsichtigt sei. Hiermit solle keinesfalls das derzeitige System in Frage gestellt werden. Es gehe vielmehr um die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und darum, zu schauen, was der Markt so hergebe.

Für die CDU-Fraktion erklärt Ktabg. Willms, dass sie der Vorlage zustimmen würde, jedoch auch das geplante Interessenbekundungsverfahren begrüße.

Ktabg. Kortmann macht deutlich, dass im Rahmen eines solchen Verfahrens eine Definition der von den Trägern zu erbringenden bzw. erwarteten Leistungen erforderlich sei. Dez. Schütt führt hierzu aus, dass auch in den jetzigen Verträgen in den Anlagen eine Leistungsbeschreibung vorhanden sei, die regelmäßig mit den Trägern besprochen werde. Diese müsse man sicherlich dann zu gegebener Zeit auf den Prüfstand stellen. Ein solches Interessenbekundungsverfahren werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, daher erfolge dieses parallel zu den nun für weitere drei Jahre zu schließenden Verträgen, um evtl. Nachteile für die betroffenen Menschen auszuschließen.

Ktabg. Bockemühl bringt zum Ausdruck, dass sich die SPD-Fraktion vorstellen könne, die Träger künftig ganz von einer Eigenbeteiligung freizustellen. Es sei zu vermeiden, dass der Kreis Coesfeld bei dem Angebot der Suchtberatung im Vergleich zu anderen Kreisen zurückfalle. Dem Beschlussvorschlag werde in der jetzigen Form zwar zugestimmt, für die Zukunft werde jedoch eine entsprechende Freistellung der Träger angeregt. Dez. Schütt sichert zu, diese Anregung aufzunehmen und im Austausch beim Interessenbekundungsverfahren zu thematisieren.

Auf die Frage von Ktabg. Zanirato erklärt Dez. Schütt, dass man sich für das Interessenbekundungsverfahren schon den ein oder anderen Träger vorstellen könne, konkrete Anbieter habe man jedoch noch nicht im Blick.

Zu dem Einwand des Ktabg. Zanirato, dass die Inhalte der beiden Vertragsinhalte hinsichtlich der Vorgehensweise bei evtl. Einsparungen variieren würden, erklärt Dez. Schütt, dass die Verträge tatsächlich differenziert und individuell gestaltet seien. Sichergestellt sei jedoch nunmehr, dass der Sachkostenaufwand der Träger, der auch bei Reduzierung der Personalkosten z.B. bei Krankheit tatsächlich entstehe, auch refinanziert werde.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk und Ktabg. Kortmann machen deutlich, dass unter Berücksichtigung, dass der Caritasverband unter kirchlicher Trägerschaft stehe, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens als Bedingung vorgegeben werden müsse, dass nicht kirchliches Arbeitsrecht sondern das bundesgesetzliche Arbeitsrecht anzuwenden sei. Dez. Schütt entgegnet, dass es aktuell noch zu früh sei, derart ins Detail zu gehen. Thema der heutigen Beschlussvorlage sei nicht das Interessenbekundungsverfahren, sondern der für die kommenden drei Jahre geplante Vertrag mit den beiden derzeitigen Trägern.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

                                                    19 JA-Stimmen, 1 Enthaltung