Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.12.2005 zur Kenntnis.

 

 

2.                  Der Kreistag stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2004 wie folgt fest:

 

Soll-Einnahme:                      156.308.212,70 Euro

Soll-Ausgabe:                        156.308.212,70 Euro

Überschuss/Fehlbetrag:                      0,00 Euro

 

 

3.                  Die vom Landrat festgestellte und in der Sitzung des Kreistages am 02.03.2005 vorgelegte Jahresrechnung 2004 wird beschlossen.

 

4.                  Der Kreistag erteilt gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für die Jahresrechnung 2004 dem Landrat Entlastung.

 

 

 


Ktabg. Kortmann erklärt, dass eine Entlastung des Landrates nicht mitgetragen werde. Dies richte sich nicht gegen LR Püning persönlich oder seine Amtsführung. Grund sei vielmehr der Hinweis im Prüfungsbericht, dass die Prüfung nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen konnte. Bereits anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2003 sei die unzureichende bzw. sehr dünne Personaldecke des Rechnungsprüfungsamtes benannt worden. Ausweislich des Prüfungsberichts zur Jahresrechnung 2004 sei eine Besserung der Personalsituation nicht festzustellen. Die nach seiner Auffassung nicht ausreichende Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes werde bei der Stellenplanberatung thematisiert.

 

Ktabg. Bergmann kündigt an, dass die SPD-Kreistagsfraktion die Entlastung des Landrates mittragen werde. Die Diskussion über eine nicht ausreichende Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes, welche auch bereits im vergangenen Jahr stattgefunden habe, müsse im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2006 geführt werden. Sie betreffe nicht die Jahresrechnung 2004, daher werde dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Ktabg. Dinkler weist darauf hin, dass auch in der Vergangenheit nicht alles geprüft worden sei und insoweit stets nur eine eingeschränkte Prüfung stattgefunden habe. Die inzwischen eingeführte begleitende Prüfung habe sich bewährt. Eine geringere Prüfdichte sei auch u.a. Folge der Forderung nach Bürokratieabbau.

 

LR Püning macht deutlich, dass die Prüfung der Kommunen mit der Einrichtung der Gemeindeprüfungsanstalt auf eine neue Grundlage gestellt worden sei und man beide Prüfungsergebnisse im Zusammenhang sehen müsse. Am 12.12.2005 nehme die Gemeindeprüfungsanstalt die Prüfung des Kreises Coesfeld auf.

Die Stellenplanberatung sei die richtige Stelle, um über die Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes zu diskutieren.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen