Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Holz erklärt einleitend, dass der üppige Bestand an Ersatzgeld sicher positiv zu sehen sei, sich aber angesichts der auf nur vier Jahre befristeten Einsatzmöglichkeit auch als problematisch erweisen könne.

Herr Grömping weist darauf hin, dass Hauptquelle des Ersatzgeldes die Errichtung von Windenergieanlagen sei, bei denen das Landesnaturschutzgesetz die Ersatzzahlung zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds vorgebe.

Es sei bereits längere Praxis, jetzt aber auch gesetzliche Pflicht, den Beirat über die Verwendung des Ersatzgeldes zu informieren.

 

Herr Jung erbittet Erläuterungen zum Recheder Kulturstau.

Herr Holz führt aus, dass die Anlage der Regulierung des Wasserstandes der Stever vor der Kanalunterführung diene. Hier werde mit Ersatzgeld eine Fischumgehung installiert.

Weiter möchte Herr Jung wissen, ob es eine Antragsmöglichkeit für die Verwendung von Ersatzgeld gebe, und er regt die Erhöhung der Mittel für den Alten Hof Schoppmann an.

Herr Grömping erklärt, dass Vorschläge immer willkommen seien. Bei Projekten sei aber stets die Förderstruktur zu berücksichtigen.

 

Herr Meyer erkundigt sich, ob durch die Jägerschaft errichtete Biotopanlagen eine Einsatzmöglichkeit für Ersatzgeld darstellten.

Herr Grömping weist auf die Hegepflicht hin; pflichtige Aufgaben könnten nicht unterstützt werden, ebenso keine rein jagdlichen Einrichtungen.

Er bejaht die Frage von Herrn Himker, ob Maßnahmen im Wald unterstützt werden könnten, beispielsweise die Verbesserung der Durchlässigkeit von Gräben.

 

Auf die Frage von Herrn Brüning nach dem Einsatz der Pflegegruppe des Naturschutzzen­trums im Südkreis weist Herr Grömping darauf hin, dass die Pflegegruppe wegen der Förderbindung des LEADER-Programms derzeit nur in der Region Baumberge eingesetzt werden dürfe.

Von Herrn Brüning angesprochen auf die Qualität der in der letzten Obstbaumaktion herausgegebenen Bäume bestätigt Herr Grömping, dass diesmal ein höherer Standard gewährleistet werde.

Schließlich regt Herr Brüning an, Ersatzgeld für Grundstückserwerb im Bereich der ehemaligen Tongrube Pilgrim in Seppenrade aufzuwenden. Herr Holz sieht dies ebenfalls als einen grundsätzlich sinnvollen Weg, im konkreten Fall sei allerdings bereits die Stadt Lüdinghausen in Verhandlungen.