Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.                  Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.12.2005 zur Kenntnis.

 

 

2.                  Der Kreistag stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2004 wie folgt fest:

 

Soll-Einnahme:                      156.308.212,70 Euro

Soll-Ausgabe:                        156.308.212,70 Euro

Überschuss/Fehlbetrag:                      0,00 Euro

 

 

3.                  Die vom Landrat festgestellte und in der Sitzung des Kreistages am 02.03.2005 vorgelegte Jahresrechnung 2004 wird beschlossen.

 

4.                  Der Kreistag erteilt gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für die Jahresrechnung 2004 dem Landrat Entlastung.

 

 

 


LR Püning verweist einleitend auf die Diskussion im Kreisausschuss und auf die Ablehnung der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landrat gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 94 Abs. 1 GO NRW für die Jahresrechnung 2004 Entlastung zu erteilen. Als Begründung sei von den GRÜNEN vorgetragen worden, dass aufgrund der Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes eine allumfassende Prüfung sämtlicher Produkte des Kreises Coesfeld bei weitem nicht möglich gewesen sei. Zu dieser Vorgehensweise führt LR Püning unter Hinweis auf die Kommentierung REHN/CRONAUGE zu § 94 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW aus,  dass eine Einschränkung der Entlastung in angemessenem Verhältnis zum Gesamtzustand der geprüften Verwaltung und zur erreichbaren Wirkung stehen müsse. Wenn erhebliche Verstöße gegen die Grundsätze einer geordneten Haushaltsführung festgestellt werden, deren Beseitigung nicht möglich sei, wenn also die Haushaltswirtschaft in weiten Teilen unzulänglich wäre, so sei die Entlastung überhaupt zu versagen. Bei der Verweigerung der Entlastung für bestimmte Teile oder bei gänzlicher Versagung seien die Gründe anzugeben. Durch diese Vorschrift solle sichergestellt werden, dass die Entlastung aus unsachlichen Motiven verweigert werde. Im Falle der Versagung der Entlastung habe der Kreistag zu prüfen, auf welche Ursachen die mangelhafte Haushaltsführung zurückzuführen sei und wen hierfür die Verantwortung treffe.

Sowohl Rechnungsprüfungsamt als auch Rechnungsprüfungsausschuss hätten die Entlastung vorgeschlagen.

Nach den Wortbeiträgen in der Kreisausschusssitzung am 07.12.2005, so LR Püning weiter, seien Verstöße gegen die Grundsätze einer geordneten Haushaltsführung nicht festgestellt worden. Lediglich die Personalbemessung im Rechnungsprüfungsamt sei moniert worden. Weiter führt LR Püning aus, dass dargestellt worden sei, dass im Jahre 2004 krankheitsbedingt nicht alle Stellen durchgehend besetzt gewesen seien. Eine vorgesehene Personalverstärkung des Rechnungsprüfungsamtes stehe in Verbindung mit einer zusätzlichen Aufgabenübertragung nach dem SGB II an. Weiter sei bereits mitgeteilt worden, dass die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung beim Kreis Coesfeld durch die Gemeindeprüfungsanstalt für das Land NRW jetzt anstehe. Mit dem Schlussbericht werde im Sommer 2006 gerechnet. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen bittet LR Püning die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihr Abstimmungsverhalten noch einmal zu überdenken.

 

Ktabg. Kortmann erklärt, dass in Würdigung der rechtlichen Situation eine Einschränkung der Entlastung in angemessenem Verhältnis zum Gesamtzustand der geprüften Verwaltung stehen müsse. Aus Sicht der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe das Rechnungsprüfungsamt nur einen eingeschränkten Vorschlag zur Entlastung vorgelegt. Nur wenn erhebliche Verstöße gegen die Grundsätze einer geordneten Haushaltsführung festgestellt werden, könne eine Entlastung verweigert werden. Weiter sei vorgetragen und seitens der GRÜNEN zur Kenntnis genommen worden, dass eine Personalzuweisung an das Rechnungsprüfungsamt in Verbindung mit einer zusätzlichen Aufgabenübertragung vorgesehen sei. Ferner sei das Ergebnis der Prüfung der GPA hinsichtlich der Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes abzuwarten. Ktabg. Kortmann kündigt an, dass sich die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme enthalten werde.

 

Ktabg. Rampe weist als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses darauf hin, dass die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses nichtöffentlich gewesen sei.  Deshalb nutze er hier die Gelegenheit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes für die geleistete Arbeit zu danken.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               45 JA-Stimmen

                                                      6 Enthaltungen