Fleischskandal

 

LR Püning antwortet auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.12.2005:

 

Zu 1.:

In welchen Kontrollabständen werden fleischverarbeitende Betriebe im Kreis Coesfeld be- und untersucht?

 

Antwort:

Zunächst ist vor dem aktuellen Hintergrund des Fleichskandals festzustellen, dass es sich bei der überwiegenden Zahl der Beanstandungen um überlagerte Ware, hier Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Tiefkühlhäusern handelte, die z.T. mit neuen Mindesthaltbarkeitsdaten versehen wurden. Diese Tiefkühlhäuser sind nach Fleischhygienerecht für die Einlagerung von Fleisch und Fleischerzeugnissen zugelassen und sind mehr oder weniger reine Lagerhäuser. Ein solches Tiefkühl-Lagerhaus ist im Kreis Coesfeld nicht ansässig.

Gleichwohl hat das Ministerium nicht nur die Überprüfung EG-zugelassener Tiefkühlhäuser, sondern auch von Kühlhäusern in Schlacht- und Zerlegebetrieben sowie Verarbeitungsbetrieben und Metzgereien angeordnet. Diese wurden jetzt aus aktuellem Anlass schwerpunktmäßig überprüft.

Die Kontrollabstände ohne Schwerpunktaktionen richten sich nach einer sogenannten „Risikoanalyse“. Hier fließt die Art der Herstellung und der Produkte, der Kreis der Verbraucher, die Größe und auch der Zustand des Betriebes mit ein. Die Kontrollfrequenz im Fleischbereich geht von täglicher Kontrolle (permanente Anwesenheit – Fa. Westfleisch) bis zu 1-2 mal/jährlich in kleineren Frischfleisch-Abteilungen im Einzelhandel. Zusätzlich werden Proben aus den Betrieben entnommen, und hinsichtlich der Produktqualität und auch der Produktionshygiene untersucht.

 

Zu 2.:

Wie werden evtl. auftretende Abfälle entsorgt?

 

Antwort:

Abfälle aus fleischverarbeitenden Betrieben werden nach der EG VO 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Nebenprodukten je nach Kategorie zu der sie gehören entsorgt. Material der Kategorie 1, wie z.B. Rinderköpfe und Rückenmark werden ebenso wie Material der Kategorie 2, verendete Tiere zur Tierkörperbeseitigungsanstalt Saria verbracht. Bei der Kategorie 3 handelt es sich um nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Teile von tauglichen Tieren, wie Knochen, Häute oder Fette. Dieses Material ist frei handelbar und kann von den Betreibern an bestimmte Betriebe, wie Knochenmühlen oder Fettpressen verkauft werden.

 

Zu 3.:

Wie wird das vorhandene Personal auf veränderte Bedingungen hingewiesen und qualifiziert?

 

Antwort:

Die aktuelle Situation stellt zur Zeit noch keine veränderten Bedingungen dar. Bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Personal durch interne und externe Schulungen entsprechend qualifiziert. Gleiches gilt bei Veränderungen durch neue Technologien oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse z.B. in Bezug auf Rückstände oder Kontaminanten.

 

Zu 4.:

Wie hat bisher die Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden funktioniert, insbesondere mit den örtlichen Ordnungsämtern?

 

Antwort:

Eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden existiert u.a. auf dem Gebiet des Gewerberechts. Die örtlichen Ordnungsbehörden teilen regelmäßig neue gemeldete Betriebe, Besitzerwechsel oder auch Abmeldungen mit. Auch bei evtl. auftretenden Beschwerden über Geruchsbelästigungen oder unsachgemäße Abfalllagerung kommt es zu Kontakten mit den Ordnungsämtern. Die Zusammenarbeit wird von hier aus als sehr gut und reibungslos betrachtet.

 

Zu 5.:

Welche Qualitätsstandards hat die Kreisverwaltung bei der Ausschreibung der eigenen Kantine angelegt?

 

Antwort:

Bei der Neuverpachtung der Kantine wurde Wert darauf gelegt, dass ein ortsansässiges, bereits in dieser Branche tätiges Unternehmen, gefunden wird. Dazu wurden zwei Kantinenbetreiber gefunden, die auch die Kreiskantine betreiben wollten. Hier muss erwähnt werden, dass die Kreiskantine aufgrund ihrer Größenordnung und der dort getätigten Umsätze, für sich alleine nicht rentabel betrieben werden kann.

Aufgrund der Bewerbung und der vorhandenen Referenzen wurde mit dem Betreiber der Arbeitsamtkantine, Herrn Küchenmeister Oing, ein entsprechender Pachtvertrag geschlossen. Sowohl die Kantine im Arbeitsamt als auch die beim Kreis Coesfeld werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert.

Als Küchenmeister, legt der Kantinenbetreiber höchsten Wert auf die Verwendung von einwandfreiem Fleisch. Jede Fleischlieferung wird durch Herrn Oing persönlich kontrolliert und nur einwandfreies Fleisch kommt in die weitere Verarbeitung.

Da Herr Oing als Kantinenpächter zwei Behördenkantinen betreibt und es noch nie Beanstandungen gegeben hat, wird ihm seitens des Arbeitsamtes als auch seitens der Kreisverwaltung vollstes Vertrauen entgegengebracht.