Kreisdirektor Gilbeau teilt Folgendes mit:

 

„Leerrohr-Mitverlegung und Sachstandsbericht Wirtschaftsförderung

 

Der Kreis Coesfeld berücksichtigt bei eigenen Tiefbaumaßnahmen die Breitbandbelange, d.h. bei geeigneten Baumaßnahmen an Kreisstraßen werden Leerrohre für eine zukünftige Versorgung mit schnellem Internet proaktiv mitverlegt.

 

So erfolgt bei folgenden Maßnahmen eine Mitverlegung:

  • K 42 AN 3; Billerbeck-Lutum; Querung des Naturschutzgebietes, des Gewässers und der Bahn; im Bau
  • K72; Billerbeck-Beerlage; Querung des Gewässers (Steinfurter Aa); in Planung
  • K50 AN 1; Havixbeck; Querung der Bahn; in Planung
  • K13; Höhe Burg Vischering; in Planung

 

Je nach technischer Eignung der Baumaßnahme und der durch gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmten Wirtschaftlichkeit werden geeignete Leerrohre mitverlegt, die anschließend von Telekommunikationsanbietern für die Versorgung der Ortslagen oder einzelner Anwohner genutzt werden können.

 

Die Beschränkung auf einzelne Querungen und ein Verzicht auf eine grundsätzliche flächenhafte Leerrohrverlegung ist auf die aus Beihilfegründen geforderte Verwertung zu Errichtungskosten begründet, die es den Netzbetreibern nahezu unmöglich machen, die Leerrohre vom Kreis zu erwerben. Im Ergebnis ist der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Landwirtschaft in Kooperation mit dem Netzbetreiber deutlich günstiger als die Mitverlegung durch den Straßenbaulastträger.

 

Die Dynamik der eigenwirtschaftlichen Glasfaserprojekte im Außenbereich ist weiterhin hoch und erfolgt mittlerweile in 10 der 11 Städte und Gemeinden im Kreis, so dass eine Mitverlegung bei weiteren Maßnahmen in den Jahren 2019 und folgende aktuell nicht geplant werden kann.

 

Für weitere Rückfragen steht Herr Dr. Grüner im Rahmen der Ausschusssitzung zur Verfügung. Ergänzend erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht zu aktuellen Aktivitäten der Wirtschaftsförderung.“

 

 

„Sachstand zu den Förderprogrammen KInvFöG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020

 

Durch Beschlüsse des Kreistages vom 21.12.2016 (SV-9-0692) und 28.06.2017 (SV-9-0771) wurden Maßnahmen des Kreises Coesfeld zur Umsetzung aus den Förderprogrammen des Kapitels 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW – Kapitel 1) und ‚Gute Schule 2020‘ festgesetzt.

 

Das Land NRW hat nunmehr das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 08.01.2018 (hier: Kapitel 2) in Kraft gesetzt. Die NRW-Kommunen erhalten auf der Basis der Bund-Länder-Vereinbarung vom 20.10.2017 rd. 1,12 Milliarden €, die die finanzschwachen Gemeinden, Städte und Kreise pauschal für Investitionen zur Verbesserung der örtlichen Schulinfrastruktur einsetzen können. Der Förderzeitraum umfasst die Zeit vom 01.07.2017 bis 31.12.2022; für ÖPP-Projekte bis einschließlich 2023. Die Finanzhilfen werden trägerneutral ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt.

 

Für den Kreis Coesfeld stehen damit auf der Basis des v. g. Änderungsgesetzes weitere Investitionsfördermittel in Höhe von 4.771.619 EUR zur Verfügung. Mit Bescheid vom 22.01.2018 hat die Bezirksregierung Münster die Mittel konkret bereitgestellt. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise für einen Ersatzbau von Schulgebäuden. Die einzelnen Maßnahmen werden in den Fachausschüssen noch entsprechend zur Vorberatung und Beschlussfassung im Kreistag vorgelegt.

Im Haushalt 2018 wurde bereits mit Beschluss vom 20.12.2017 mit Blick auf die zu erwartende 2. Tranche nach dem KInvFöG eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.700.000 EUR zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur eingestellt. Diese Ermächtigung wurde zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Zur Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen aus Kapitel 1 und „Gute Schule 2020“ ist bereits jetzt erkennbar, dass hier evtl. Verschiebungen erforderlich werden. Es zeichnen sich Abweichungen gegenüber den bei der Beschlussfassung zugrunde gelegten Kostenprognosen ab. Dies ist zum Teil auf die nicht vorhersehbaren Kostenentwicklungen am Markt  zurückzuführen. Hierbei ist ein Anstieg des Baupreisindex von 112,9 (Wert zum Anfang des Jahres 2016) auf 118,8 (Wert zum Ende des Jahres 2017) zu berücksichtigen. Mit Fortschreibung der Ausführungs- und Detailplanung könnten sich weitere Kostensteigerungen in den einzelnen Gewerken ergeben. 

Die bestehenden Beschlüsse zum Förderprogramm ‚Gute Schule 2020‘ enthalten auch Festsetzungen zur Breitbandausstattung in den Schulen. Derzeit erfolgt in den kreiseigenen Schulen eine ‚Ausleuchtung‘ der bestehenden WLAN-Kapazitäten.“