Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Kreisdirektor Gilbeau teilt Folgendes mit:
„Leerrohr-Mitverlegung
und Sachstandsbericht Wirtschaftsförderung
Der Kreis Coesfeld
berücksichtigt bei eigenen Tiefbaumaßnahmen die Breitbandbelange, d.h. bei
geeigneten Baumaßnahmen an Kreisstraßen werden Leerrohre für eine zukünftige
Versorgung mit schnellem Internet proaktiv mitverlegt.
So erfolgt bei
folgenden Maßnahmen eine Mitverlegung:
- K 42 AN 3; Billerbeck-Lutum; Querung des Naturschutzgebietes, des
Gewässers und der Bahn; im Bau
- K72; Billerbeck-Beerlage; Querung des Gewässers (Steinfurter Aa);
in Planung
- K50 AN 1; Havixbeck; Querung der Bahn; in Planung
- K13; Höhe Burg Vischering; in Planung
Je nach
technischer Eignung der Baumaßnahme und der durch gesetzliche Rahmenbedingungen
bestimmten Wirtschaftlichkeit werden geeignete Leerrohre mitverlegt, die
anschließend von Telekommunikationsanbietern für die Versorgung der Ortslagen
oder einzelner Anwohner genutzt werden können.
Die Beschränkung
auf einzelne Querungen und ein Verzicht auf eine grundsätzliche flächenhafte
Leerrohrverlegung ist auf die aus Beihilfegründen geforderte Verwertung zu
Errichtungskosten begründet, die es den Netzbetreibern nahezu unmöglich machen,
die Leerrohre vom Kreis zu erwerben. Im Ergebnis ist der eigenwirtschaftliche
Ausbau durch die Landwirtschaft in Kooperation mit dem Netzbetreiber deutlich
günstiger als die Mitverlegung durch den Straßenbaulastträger.
Die Dynamik der
eigenwirtschaftlichen Glasfaserprojekte im Außenbereich ist weiterhin hoch und
erfolgt mittlerweile in 10 der 11 Städte und Gemeinden im Kreis, so dass eine
Mitverlegung bei weiteren Maßnahmen in den Jahren 2019 und folgende aktuell
nicht geplant werden kann.
Für weitere
Rückfragen steht Herr Dr. Grüner im Rahmen der Ausschusssitzung zur Verfügung.
Ergänzend erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht zu aktuellen Aktivitäten der
Wirtschaftsförderung.“
„Sachstand zu den Förderprogrammen KInvFöG Kapitel 1
und 2 sowie Gute Schule 2020
Durch Beschlüsse des Kreistages vom 21.12.2016 (SV-9-0692) und
28.06.2017 (SV-9-0771) wurden Maßnahmen des Kreises Coesfeld zur Umsetzung aus
den Förderprogrammen des Kapitels 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(KInvFöG NRW – Kapitel 1) und ‚Gute Schule 2020‘ festgesetzt.
Das Land NRW hat nunmehr das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 08.01.2018 (hier:
Kapitel 2) in Kraft gesetzt. Die NRW-Kommunen erhalten auf der Basis der
Bund-Länder-Vereinbarung vom 20.10.2017 rd. 1,12 Milliarden €, die die
finanzschwachen Gemeinden, Städte und Kreise pauschal für Investitionen zur
Verbesserung der örtlichen Schulinfrastruktur einsetzen können. Der
Förderzeitraum umfasst die Zeit vom 01.07.2017 bis 31.12.2022; für ÖPP-Projekte
bis einschließlich 2023. Die Finanzhilfen werden trägerneutral ausschließlich für
Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und
berufsbildender Schulen gewährt.
Für den Kreis Coesfeld stehen damit auf der Basis des v. g.
Änderungsgesetzes weitere Investitionsfördermittel in Höhe von 4.771.619 EUR
zur Verfügung. Mit Bescheid vom 22.01.2018 hat die Bezirksregierung Münster die
Mittel konkret bereitgestellt. Förderfähig sind Investitionen für die
Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der
Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise für einen Ersatzbau von Schulgebäuden. Die
einzelnen Maßnahmen werden in den Fachausschüssen noch entsprechend zur
Vorberatung und Beschlussfassung im Kreistag vorgelegt.
Im Haushalt 2018 wurde bereits mit Beschluss vom 20.12.2017 mit Blick
auf die zu erwartende 2. Tranche nach dem KInvFöG eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.700.000 EUR zur Verbesserung der
schulischen Infrastruktur eingestellt. Diese Ermächtigung wurde zunächst mit
einem Sperrvermerk versehen.
Zur Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen aus Kapitel 1 und
„Gute Schule 2020“ ist bereits jetzt erkennbar, dass hier evtl. Verschiebungen
erforderlich werden. Es zeichnen sich Abweichungen gegenüber den bei der
Beschlussfassung zugrunde gelegten Kostenprognosen ab. Dies ist zum Teil auf die
nicht vorhersehbaren Kostenentwicklungen am Markt zurückzuführen. Hierbei ist ein Anstieg des
Baupreisindex von 112,9 (Wert zum Anfang des Jahres 2016) auf 118,8 (Wert zum
Ende des Jahres 2017) zu berücksichtigen. Mit Fortschreibung der Ausführungs-
und Detailplanung könnten sich weitere Kostensteigerungen in den einzelnen
Gewerken ergeben.
Die bestehenden Beschlüsse zum Förderprogramm ‚Gute Schule 2020‘
enthalten auch Festsetzungen zur Breitbandausstattung in den Schulen. Derzeit
erfolgt in den kreiseigenen Schulen eine ‚Ausleuchtung‘ der bestehenden
WLAN-Kapazitäten.“