Herr Holz stellt einleitend fest, dass es trotz tropischer Temperaturen ein interessanter Nachmittag gewesen sei.

Er verweist auf die umfassenden Darstellungen durch Herrn Bürgermeister Sendermann. Dabei sei deutlich geworden, dass viel bewegt wurde. Insbesondere die allgemein akzeptierte Lösung für die Wirtschaftswege sei anzuerkennen.

An der Lippe seien aufgrund des Wetters sowie wegen der Unbefahrbarkeit der Ahsener Brücke tiefere Einblicke leider nicht möglich gewesen.

Er sei hier erstaunt gewesen, so Herr Holz weiter, dass die geplante Lippequerung zum Bodentransport gescheitert sei und stattdessen nun große Umwege durch Datteln zurückgelegt würden.

 

Auf die Bitte von Herrn Holz fasst Herr Grömping nochmals die Änderungspunkte des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade zusammen:

Die in der Steveraue entstandenen Erweiterungsflächen sollten als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden; dies sei förderrelevant und daher vorrangig.

Die Bereiche an der Lippe befänden sich im Wesentlichen im bestehenden Naturschutzgebiet.

Die Flussmitte der Lippe bilde die Grenze zum Kreis Recklinghausen, wo sich derzeit der Landschaftsplan Lippe in Aufstellung befinde. Die Planungen seien aufeinander abzustimmen, wobei vor allem das Thema Kanufahren relevant sei. Dazu weise der Entwurf des Kreises Reckling­hausen umfangreiche Abwägungen auf und sehe im Ergebnis die in der Vergangenheit vereinbarte, aber von dort zwischenzeitlich verworfene Regelung mit einzelnen Modifizierungen vor. Hier sei folglich eine einheitliche Regelung unproblematisch zu erreichen.

Zu klären sei noch, wie mit dem Hutewald-Projekt umzugehen sei, bei dem sich forstrechtliche Probleme ergäben, da hier eine Ersatzaufforstung zu fordern sei. Denkbar sei die Ausweisung eines Naturschutzgebietes ohne ausdrückliche Erwähnung des Hutewaldes.

 

Herr Holz stellt zu der Ablagerungsfläche am Dortmund-Ems-Kanal in Rechede die Frage, ob hier ein Naturschutzgebiet geplant sei.

Herr Grömping bestätigt die äußerst positive Entwicklung dieses Bereiches, die durch die irrtümlich unterbliebene Auffüllung mit Mutterboden und die bisher nicht ausgeführte Bepflanzung laut LBP zustande gekommen sei. Die Glatthaferwiesen böten Lebensraum für Insekten, Feldlerchen und Wiesenpieper. Allerdings seien die Vorgaben der Kanalverwaltung zu beachten und ggf. der Planfeststellungsbeschluss zu ändern.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Holz zu den erfolglosen Bemühungen, die Alte Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und Senden als Naturschutzgebiet auszuweisen, bestätigt Herr Grömping zunächst, dass dies bisher unter Hinweis auf die Widmung als Bundeswasserstraße von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zurückgewiesen worden sei. Zwischenzeitlich sei aber aus der Bürgerschaft Senden eine Petition an den Bundestag gerichtet worden, auf die eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums erfolgt sei. Danach gebe es keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot der Unterschutzstellung. Verwiesen worden sei beispielhaft auf den unteren Niederrhein. Eine Nachfrage im Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine habe dies bestätigt. Daher werde angestrebt, den Landschaftsplan Lüdinghausen entsprechend zu ändern. Der erhebliche Freizeit- und Erholungswert mache eine Besucherlenkung erforderlich.

Herr Bontrup verweist angesichts dessen und unter Hinweis auf die für Naturschutzgebiete überlicherweise geltenden Verbote auf das erhebliche Konfliktpotential.

Herr Grömping bestätigt, dass hierfür Ideen zur Aufstellung eines Maßnahmeplans zu entwickeln seien. Die Schutzwürdigkeit mache der Unterwasserkörper mit seiner Vegetation aus.

Herr Holz möchte vor diesem Hintergrund wissen, ob für die Alte Fahrt in Olfen eine Schutzausweisung geplant sei.

Herr Grömping antwortet, dass hier bereits ein geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt sei. Ob die ökologische Qualität die Ausweisung als Naturschutzgebiet rechtfertige, sei noch zu prüfen.