Sitzung: 18.06.2018 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1083
Herr Plaß stellt sich zunächst als Geschäftsführer des Paritätischen,
Kreisgruppe Coesfeld, vor. Er führt aus, dass die Selbsthilfe-Kontaktstelle
Kreis Coesfeld/Kreis Borken am 01.04.2017 mit einem Standort in Coesfeld und im
November 2017 mit dem Standort in Borken den Betrieb aufgenommen habe. Er weist
allgemein darauf hin, dass der Begriff „Selbsthilfe“ kein geschützter Begriff
sei. Beim Paritätischen sei der Begriff ein Markenzeichen. Selbsthilfeangebote
würden gebündelt, gefördert und unterstützt.
Frau Heymann trägt vor, dass die professionelle Kontakt-, Beratungs- und
Informationsstelle für Selbsthilfe in Trägerschaft des Wohlfahrtsverbandes „Der
Paritätische Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.“ stehe. Bundesweit hätten
sich ca. drei Millionen Menschen in ca. 100.000 Selbsthilfegruppen organisiert.
Diese seien unverzichtbar im Bereich der Gesundheits- und Sozialversorgung. Ziele
der Selbsthilfegruppen seien der Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern für sich
selbst als Betroffene oder als Angehörige von Betroffenen, Verbesserung der
Lebensqualität, Problembewältigung, Austausch von Erfahrungswissen und die
gegenseitige, insbesondere auch emotionale Unterstützung. Mitglieder von
Selbsthilfegruppen seien Experten in eigener Sache.
Frau Heymann weist darauf hin, dass Alleinstellungsmerkmal der
Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld/Kreis Borken sei, dass es sich um eine
Kontaktstelle mit zwei Standorten handele. Sie erläutert anhand der als Anlage 1 beigefügten
Powerpoint-Präsentation zunächst die personelle und räumliche Ausstattung des
Selbsthilfe-Büros Kreis Coesfeld/Kreis Borken als „Vorgängermodell“ und die
Personal- und Raumausstattung der seit dem 01.04.2017 bestehenden Selbsthilfe-Kontaktstelle
Kreis Coesfeld/Kreis Borken. Ferner stellt sie deren Aufgabenschwerpunkte dar.
Anschließend geht sie auf die Bereiche und die Themen ein, zu denen sich
Selbsthilfegruppen gebildet haben, und auf die bisherigen Aktivitäten der
Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld/Kreis Borken. Hier weist sie auf den
„Selbsthilfe-Newsletter“ hin, der alle acht Wochen erscheine. Sie teilt mit,
dass es bisher 1.245 Beratungskontakte gegeben habe. Diese seien zu 48 %
telefonisch, 42 % per E-Mail und zu 10 % persönlich erfolgt. Für
dieses Jahr seien zwei kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen
„Moderation von Selbsthilfegruppen“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ geplant. Die
Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstütze die Selbsthilfegruppen auch im Hinblick
auf mögliche finanzielle Förderungen z. B. durch Krankenkassen.
Vorsitzende Schäpers bedankt sich für die informativen Ausführungen und
eröffnet die Möglichkeit für Fragen.
Ktabg. Lütkecosmann bittet um Auskunft, ob es sich um geschlossene oder
offene Selbsthilfegruppen handele. Frau Heymann weist darauf hin, dass die
Gruppen in Eigenregie laufen. Für eine Förderung durch die Krankenkassen müsse eine
Selbsthilfegruppe jedoch mindestens sechs Mitglieder haben. Sie erläutert, dass
die Selbsthilfegruppen grundsätzlich offen für neue Mitglieder sein sollten.
Manchmal sei es aber abhängig vom Thema der Selbsthilfegruppe auch gut, eine
Gruppe vorübergehend für neue Personen zu schließen, um eine gewisse Stabilität
der Gruppenarbeit zu erreichen. S.B. Bücker lobt zunächst, dass der in Coesfeld
gewählte Standort einen niederschwelligen Zugang zur Selbsthilfe-Kontaktstelle
böte. Auf ihre Frage nach den beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter/innen
der Kontaktstelle, erklärt Frau Heymann, dass Diplomsozialarbeiterinnen und
Diplomsozialpädagoginnen in der Selbsthilfe-Kontaktstelle beschäftigt seien.
Ktabg. Willms begrüßt den Umzug der Kontaktstelle, da nun die
Barrierefreiheit gewährleistet sei. Sie erklärt, dass der freiwillige Zuschuss
des Kreises für die Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle gut investiert sei,
und bedankt sich für die geleistete Arbeit.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.