Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Plaß stellt sich zunächst als Geschäftsführer des Paritätischen, Kreisgruppe Coesfeld, vor. Er führt aus, dass die Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld/Kreis Borken am 01.04.2017 mit einem Standort in Coesfeld und im November 2017 mit dem Standort in Borken den Betrieb aufgenommen habe. Er weist allgemein darauf hin, dass der Begriff „Selbsthilfe“ kein geschützter Begriff sei. Beim Paritätischen sei der Begriff ein Markenzeichen. Selbsthilfeangebote würden gebündelt, gefördert und unterstützt.

Frau Heymann trägt vor, dass die professionelle Kontakt-, Beratungs- und Informationsstelle für Selbsthilfe in Trägerschaft des Wohlfahrtsverbandes „Der Paritätische Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.“ stehe. Bundesweit hätten sich ca. drei Millionen Menschen in ca. 100.000 Selbsthilfegruppen organisiert. Diese seien unverzichtbar im Bereich der Gesundheits- und Sozialversorgung. Ziele der Selbsthilfegruppen seien der Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern für sich selbst als Betroffene oder als Angehörige von Betroffenen, Verbesserung der Lebensqualität, Problembewältigung, Austausch von Erfahrungswissen und die gegenseitige, insbesondere auch emotionale Unterstützung. Mitglieder von Selbsthilfegruppen seien Experten in eigener Sache.

Frau Heymann weist darauf hin, dass Alleinstellungsmerkmal der Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld/Kreis Borken sei, dass es sich um eine Kontaktstelle mit zwei Standorten handele. Sie erläutert anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation zunächst die personelle und räumliche Ausstattung des Selbsthilfe-Büros Kreis Coesfeld/Kreis Borken als „Vorgängermodell“ und die Personal- und Raumausstattung der seit dem 01.04.2017 bestehenden Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld/Kreis Borken. Ferner stellt sie deren Aufgabenschwerpunkte dar. Anschließend geht sie auf die Bereiche und die Themen ein, zu denen sich Selbsthilfegruppen gebildet haben, und auf die bisherigen Aktivitäten der Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld/Kreis Borken. Hier weist sie auf den „Selbsthilfe-Newsletter“ hin, der alle acht Wochen erscheine. Sie teilt mit, dass es bisher 1.245 Beratungskontakte gegeben habe. Diese seien zu 48 % telefonisch, 42 % per E-Mail und zu 10 % persönlich erfolgt. Für dieses Jahr seien zwei kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen „Moderation von Selbsthilfegruppen“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ geplant. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstütze die Selbsthilfegruppen auch im Hinblick auf mögliche finanzielle Förderungen z. B. durch Krankenkassen.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich für die informativen Ausführungen und eröffnet die Möglichkeit für Fragen.

Ktabg. Lütkecosmann bittet um Auskunft, ob es sich um geschlossene oder offene Selbsthilfegruppen handele. Frau Heymann weist darauf hin, dass die Gruppen in Eigenregie laufen. Für eine Förderung durch die Krankenkassen müsse eine Selbsthilfegruppe jedoch mindestens sechs Mitglieder haben. Sie erläutert, dass die Selbsthilfegruppen grundsätzlich offen für neue Mitglieder sein sollten. Manchmal sei es aber abhängig vom Thema der Selbsthilfegruppe auch gut, eine Gruppe vorübergehend für neue Personen zu schließen, um eine gewisse Stabilität der Gruppenarbeit zu erreichen. S.B. Bücker lobt zunächst, dass der in Coesfeld gewählte Standort einen niederschwelligen Zugang zur Selbsthilfe-Kontaktstelle böte. Auf ihre Frage nach den beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter/innen der Kontaktstelle, erklärt Frau Heymann, dass Diplomsozialarbeiterinnen und Diplomsozialpädagoginnen in der Selbsthilfe-Kontaktstelle beschäftigt seien.

 

Ktabg. Willms begrüßt den Umzug der Kontaktstelle, da nun die Barrierefreiheit gewährleistet sei. Sie erklärt, dass der freiwillige Zuschuss des Kreises für die Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle gut investiert sei, und bedankt sich für die geleistete Arbeit.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.