S. B. Bücker teilt mit, dass sie in der Sendung Westpol einen Bericht zum Thema Frauenhaus gesehen habe. Hierin sei auf die Notwendigkeit der Erarbeitung von Richtlinien hingewiesen und angekündigt worden, dass die Landesregierung beabsichtige, 500.000 € für zusätzliche Plätze in Frauenhäusern in NRW zur Verfügung zu stellen. Diese Zusatzfinanzierung reiche jedoch bei Weitem nicht aus. Außerdem plane die Landesregierung, die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel davon abhängig zu machen, dass die Frauenhäuser die Verweildauer der betroffenen Frauen in den Frauenhäusern reduzieren. Dieses halte sie für äußerst problematisch und erkundigt sich, ob der Verwaltung hierüber nähere Informationen vorliegen würden.

 

AL Bleiker erklärt, dass mit dem im Kreis Coesfeld ansässigen Frauenhaus, dem Frauen- und Kinderschutzhaus in Dülmen, jährlich eine Vereinbarung über die Höhe der Pauschalen für die Betreuung und Unterbringung der betroffenen Frauen und Kinder geschlossen werde. In die Ermittlung der Pauschalen würden stets auch die Landeszuschüsse einfließen. Bei einer Änderung der Höhe der Landeszuschüsse erfolge ein entsprechender Ausgleich durch den Kreis.

Hinsichtlich der Verweildauer führt AL Bleiker aus, dass diese stets vom Einzelfall abhängig sein müsse. Über die Verweildauer würden zwar auch Absprachen mit dem Frauen- und Kinderschutzhaus bestehen, jedoch nicht in Form einer spitzen Obergrenze für die Verweildauer. Vielmehr würden bei längerem Aufenthalt betroffener Frauen im Frauenhaus einzelfallspezifische Gespräche mit dem Träger des Frauenhauses, dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), geführt.  Bisher sei kein Fall bekannt, in dem eine Frau gezwungen worden sei, das Frauenhaus vorzeitig zu verlassen, insofern seien diesbezügliche Probleme der Verwaltung bislang nicht bekannt.

 

S. B. Bücker regt an, den SkF zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit einzuladen.