Beschluss: Kenntnis genommen

AL Völker-Feldmann berichtet, dass es die Trinkwasserverordnung mittlerweile seit rund 30 Jahren gebe. Die nunmehr zum 01.01.2018 in Kraft getretene Änderungsverordnung sei nunmehr die Vierte ihrer Art und habe gravierende Auswirkungen auf die Arbeit des Gesundheitsamtes, welche bereits ausführlich im Rahmen der Sitzungsvorlage (SV-9-1102) dargestellt worden seien. Das Gesundheitsamt arbeite aktuell daran, sämtliche Änderungen zeitnah umzusetzen, jedoch sei dieses mit Zeitaufwand verbunden. Anhand des als Anlage 3 beigefügten Powerpoint-Vortrags stellt er u.a. die einzelnen Umsetzungsschritte und den entsprechenden Zeitplan dar. Er betont, dass dem Gesundheitsamt durch die Änderungsverordnung viele Kompetenzen genommen worden seien. Bei den sogenannten c-Anlagen seien zwar Ausnahmegenehmigungen bei Grenzwertüberschreitungen weiterhin zulässig, jedoch nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde. Ferner sei bei beabsichtigter Reduzierung der Anzahl der zu untersuchenden Parameter bei den sog. b-Anlagen nunmehr eine Risikoanalyse durch einen qualifizierten Sachverständigen notwendig.

Diese Änderungen sowie die grundsätzliche Ausweitung der Anzahl der zu untersuchenden Parameter würden für die Anlagenbetreiber enorme Kosten verursachen und folglich ein immenses Konfliktpotential bergen. Die vorgeschriebene Erhöhung der zu untersuchenden Parameter bei den sogenannten b-Anlagen werde zudem zu einer erhöhten Anzahl an festgestellten Grenzwertüberschreitungen und somit auch zur mehr erforderlichen Ausnahmegenehmigungen führen, was wiederum mit enormem Arbeitsaufwand verbunden sei.

AL Völker-Feldmann zeigt die Anzahl der bisher im Kreis Coesfeld festgestellten Grenzwertüberschreitungen auf, wobei er deutlich macht, dass viele Grenzwertüberschreitungen geogen bedingt seien, also nicht verhindert werden könnten. Speziell hinsichtlich der viel diskutierten Nitratwerte macht er deutlich, dass schon lange bekannt sei, dass Nitrat sogar eine positive Wirkung entfalten könne. Er verweist hierbei u.a. auf einen Bericht im Deutschen Ärzteblatt.

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder wird dieser Bericht „Nitratsupplementierung – Die ganz andere Kardioprotektion“ als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.

 

Ktabg. Vogelpohl verweist auf die Sitzungsvorlage und gibt zu bedenken, dass ihm eine pauschale Vor- und Nachbereitungszeit von 15 Minuten bei der Bemessung der Gebühren für die Überprüfung von Kleinanlagen als zu gering erscheine.

AL Völker-Feldmann macht deutlich, dass die Begehungen durch die Gesundheitsaufseher/innen nicht auch Wasserprobenentnahmen und Untersuchungen von Wasserproben umfassen würden. Die Wasserproben würden durch spezielle Labore entnommen und untersucht. Die Beauftragung dieser Institute sei Aufgabe der Anlagenbetreiber. Es würden lediglich die Ergebnisse der Untersuchungen an das Gesundheitsamt übermittelt, entweder durch den Anlagenbetreiber selbst oder auf dessen ausdrücklichen Wunsch durch das jeweilige Labor.

Da die Mehrzahl der Befunde unauffällig sei, sei für die Vor- und Nachbereitung der Überprüfungen durch die Gesundheitsaufseher in einer Vielzahl der Fälle kein großer Zeitaufwand erforderlich. Insofern halte AL Völker-Feldmann eine durchschnittliche Bemessung von 15 Minuten durchaus für sachgerecht.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.