Kreisdirektor Gilbeau teilt folgende Punkte mit:

 

1.      „Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) im April 2016 bis März 2018 - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld

 

Im Nachgang zum Schlussbericht der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2015/2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld, über den der Kreistag des Kreises Coesfeld in der Sitzung am 27.09.2017 unterrichtet wurde (vgl. SV-9-0918), hat die gpaNRW am 23.04.2018 den „Bericht über die überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“ vorgelegt.

 

Dieser Prüfungsbericht enthält Aussagen, Feststellungen und Empfehlungen

-       zu den Beteiligungen,

-       zum Gesamtabschluss (Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche) sowie

-       über die wirtschaftliche Gesamtsituation des Konzerns Kreis Coesfeld

bezogen auf den Prüfungszeitraum 2010 bis 2013.

 

Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW (www.gpa.nrw.de) veröffentlicht.

 

Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation stellt die gpaNRW unter anderem fest, dass die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld insgesamt als gut zu bezeichnen ist. Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der Konzernmutter geprägt, die das Gesamtjahresergebnis im betrachteten Zeitraum überwiegend positiv beeinflusst. Positiv fallen der unterdurchschnittliche Umlagebedarf und die Umlagequote auf. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens ist vergleichsweise gering. Die Gesamtschuldenlage stellt sich im interkommunalen Vergleich bis 2012 gut dar, ab dem Jahr 2013 liegt die Gesamtverschuldung leicht über dem Durchschnitt aufgrund der immer höher werdenden Belastungen durch Pensionsrückstellungen sowie durch sonstige Rückstellungen. Insgesamt verfügt der Konzern Kreis Coesfeld über eine ausreichende Selbstfinanzierungskraft, sodass die Finanzlage des Konzerns Kreis Coesfeld durch die gpaNRW als gut bezeichnet wird.

 

Sofern sich aus einzelnen Prüfungsergebnissen/Feststellungen konkrete Handlungsempfehlungen für den Konzern Kreis Coesfeld ergeben (z. B. Aufnahme ergänzender Angaben/Erläuterungen im Beteiligungsbericht, Erstellung zusätzlicher Dokumentationen bzgl. Konsolidierungskreis und Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung sowie Anpassung der Kapitalkonsolidierung), werden diese weitestgehend im Rahmen der Aufstellung der kommenden Gesamtabschlüsse umgesetzt.

 

Der Bericht der gpaNRW über die überörtliche Prüfung – Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2018 zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Kreistag des Kreises Coesfeld über wesentliche Inhalte des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichten.“

 

 

2.      „Gleichstromverbindung A-Nord: Stellungnahme des Kreises Coesfeld

 

Auf die in der Kreistagssitzung am 21.03.2018 behandelte Mitteilungsvorlage MV-9-1069 wird verwiesen.

 

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat im März 2018 seinen Vorzugskorridor und die dazu in Frage kommenden Alternativen für die erdverkabelte Gleichstromverbindung A-Nord bei der Bundesnetzagentur beantragt. Der von der Amprion vorgeschlagene Vorzugskorridor verläuft ausschließlich durch den Kreis Borken. Sollte die Bundesnetzagentur jedoch der östlichsten der ebenfalls vorgeschlagenen Alternativkorridore den Vorzug geben, wäre auch das Gebiet der Stadt Coesfeld sowie der Gemeinde Rosendahl betroffen.  

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl, die vornehmlich von der Trassenplanung betroffen wäre, wird seitens des Kreises Coesfeld eine Stellungnahme erarbeitet, um die vorhandenen Raumwiderstände zu benennen und Bedenken gegenüber dem östlichen Trassenkorridor zu äußern. Hierbei ist insbesondere auf die Tatsache hinzuweisen, dass auf Rosendahler Gemeindegebiet bereits der Trassenkorridor der geplanten Erdgasleitung ZEELINK verlaufen wird, was ebenfalls mit entsprechenden Eingriffen und erforderlichen Kompensationsmaßnahmen einhergeht.

 

Der Entwurf der Stellungnahme ist beigefügt (Anlage 3).“

 

 

3.      „Antwort auf die Frage des Ktabg. Kortmann zu den Finanzanlagen in der Sitzung des Kreistages am 21.03.2018

 

In der Sitzung des Kreistages am 21.03.2018 erkundigte sich Ktabg. Kortmann danach, wie sich der Kreis zu Geldanlagen bzw. Pensionsfonds in „Divestments“ verhält. Divestment ist ein Bereich der Desinvestition, der sich auf Unternehmen bezieht, deren Geschäftsfeld die Extraktion, Verarbeitung und der Vertrieb fossiler Energieträger ist (Mineralöl-, Erdgas- und Kohleindustrie). Motive für Divestments sind u. a. wirtschaftliche Überlegungen. Dahinter steht die Befürchtung, dass die Aktien der fossilen Brennstoffunternehmen künftig stark an Wert verlieren werden.

Direkte Finanzanlagen in Unternehmen der fossilen Energieträger-Branche werden vom Kreis Coesfeld nicht gehalten. In den vom Kreis Coesfeld gehaltenen Mischfonds waren zu den nachstehend aufgeführten Stichtagen Anteile in den Sektoren Öl, Gas, Energie und Versorgung nach den Angaben der jeweiligen Anbieter wie folgt enthalten:

 

Finanzanlagen in Form von Mischfonds

Angaben zum Fondsvermögen

Stichtag

Anteile in den Sektoren Öl, Gas, Energie und Versorgung / Sonstige Hinweise

wvk-Versorgungsfonds

732.159.524,94 €      (WVK-Gesamtfondsvermögen)

28.02.2018

9,86 % (0,66 % Aktien, 9,20 % Renten)

DZ-Privatbank S.A.

6.683.641,02 € (Vermögensverwaltung Kreis Coesfeld)

31.12.2017

1,03 % Anteil am französischen Tankstellen/Raffeneriebetreiber TOTAL S.A. (69.067,50 €)

Deka-Kommunal-Euroland-Balance

1.017.041.788,03 €   (Deka-Gesamtfondsvermögen)

20.03.2018

Anteil Öl & Gas: 1,67 % des Fondsvolumens / Anteil Versorger:  1,70 % des Fondsvolumens

Deka-Stiftungen Balance

1.691.107.720,01 €    (Deka-Gesamtfondsvermögen)

20.03.2018

Anteil Öl & Gas: 0,55 % des Fondsvolumens / Anteil Versorger:  1,23 % des Fondsvolumens

 

Der Übersicht lässt sich entnehmen, dass der Anteil der Beteiligungen an Unternehmen, die überwiegend fossile Brennstoffe verwerten, verhältnismäßig gering ist. Ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko im Sinne eines „Klumpenrisikos“ ist daher nicht erkennbar.

Alle Finanzanlagen des Kreises Coesfeld entsprechen im Übrigen der Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld vom 28.02.2018 als auch dem Runderlass („Kommunale Kapitalanlagen“) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 19.12.2017.“