Antidiskriminierungsgesetz

 

Ltd. KRD Schütt trägt vor, dass Ktabg. Pieper in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 14.07.2003 aufgrund der im Landtag erfolgten Anhörung zum Antidiskriminierungsgesetz die Frage gestellt habe, welche Auswirkungen dadurch auf den Kreis zu erwarten seien.

 

Ltd. KRD Schütt führt aus, dass die Ermittlungen hierzu folgendes Ergebnis haben:

 

1.        Eine Anfrage beim Bundesministerium für Justiz habe ergeben, dass zurzeit ein Gesetzesentwurf nicht existiere. Für das allgemeine Zivilrecht liege lediglich ein Diskussionsentwurf aus dem Jahre 2001 vor.

Ein Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz im Bereich Arbeits- und Sozialrecht sei zurzeit in Bearbeitung. Die Entwicklung werde aber voraussichtlich erst Anfang nächsten Jahres beendet sein.

 

2.         Eine Anfrage beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen habe ergeben, dass dort auch ein aktueller Entwurf eines solchen Gesetzes nicht vorhanden sei. Auf Landesebene beständen auch keine entsprechenden Entwürfe und Planungen. Der Landtag behandele jedoch derzeit einen Entwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze“. Dieser Entwurf sei allerdings nicht zivilrechtlicher Natur, sondern werde gemäß seinem Artikel 1 § 1 Abs. 2 das Land, die Gemeinden und sonstige öffentliche Stellen verpflichten. Mit dem Inkrafttreten werde in 2004 gerechnet.

 

Ob in verschiedenen Landesgesetzen (z.B. Beamtenversorgung und –besoldung, Fördergesetze, Gewerberecht) enthaltene Bestimmungen über Ehegatten auf eingetragene Lebenspartner erstreckt werden sollen, sei noch von den jeweils für diese Gesetze zuständigen Landesressorts zu prüfen. Dem Justizministerium seien derzeit keine aktuellen Vorhaben oder Entwürfe hierzu bekannt.

 

Bekannt sei jedoch die Tatsache, dass im Personalvertretungsrecht erwogen werde, für die Wählbarkeit in den Personalrat nicht mehr eine bestimmte Mindeststundenzahl vorzusehen, weil das zu mittelbaren Diskriminierungen von Frauen als den typischen Teilzeitbeschäftigten führen könnte. Auch hier lägen keine näheren Informationen vor.

 

Ltd. KRD Schütt erklärt, dass insgesamt anhand der Recherchen festzustellen sei, dass die Frage der Ktabg. Pieper, welche Auswirkungen für den Kreis Coesfeld zu erwarten seien, nicht zu beantworten sei, da bisher nur Gesetzesinitiativen bekannt seien.