Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

1.   Die von der Landesregierung NRW beabsichtigten Änderungen am Landesentwicklungsplan werden zur Kenntnis genommen.

2.   Der Kreis Coesfeld gibt eine Stellungnahme zu den geplanten LEP-Änderungen ab, deren Inhalt sich aus dem abschließenden Beratungsergebnis ergibt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei NRW sowie dem Landkreistag NRW fristgerecht zukommen zu lassen.


Der Ausschussvorsitzende Wessels gibt kurz den bisherigen Beratungsverlauf wieder.

 

Ktabg. Bednarz schlägt vor, dass zwar jetzt über die Stellungnahme beraten, aber nicht beschlossen werden solle. Zunächst solle noch in der Fraktion darüber abgestimmt und dann im Kreisausschuss beschlossen werden. Ktabg. Schulze Esking stellt heraus, dass dann zweimal über die Sache beraten würde. Er sei daher gegen eine Beratung schon in dieser Sitzung. Dem hält der Ktabg. Kortmann entgegen, dass Beratungen seiner Ansicht nach klüger machten. In dieser Sitzung könnten nochmal die Positionen dargestellt werden und dann könnten diese nochmal in den Fraktionen reflektiert werden. Der Ausschussvorsitzende Wessels bittet den Ktabg. Kortmann daraufhin, seine Position vorzutragen.

 

Ktabg. Kortmann führt aus, dass die Sitzungsvorlage überraschenderweise grundsätzlich zustimmungsfähig sei. Es gebe nur einige Verbesserungsvorschläge. Auch Ktabg. Schulze Esking hält die Vorlagen für gut, aber nicht perfekt. Problematisch sei vor allem die Gesetzeslage, dass Mastbetriebe nur noch in Gewerbegebieten errichtet werden dürften, hier sei jedoch keine Genehmigung möglich. Dies sei durch die neue Landesregierung jedoch wieder geändert worden. Die Problemlage spiegele sich im fünften Spiegelstrich der Änderungen unter Ziel 2-3 wider. Auch im Bundesrecht gebe es Anpassungen. Wenn sich ein Betrieb stärker auf das Tierwohl konzentrieren und dementsprechende Maßnahmen ergreifen wolle, sei ein neuer BImSchG-Antrag erforderlich, der jedoch nicht genehmigt werden könne. Daher solle hier der Vorschlag der Landesregierung übernommen und der Vorschlag der Verwaltung gestrichen werden.

 

Ktabg. Kunstlewe merkt an, dass die Unterstützung der Landwirte über die Änderung des Baurechts keine kommunale Aufgabe sei. Dem entgegnet Ktabg. Schulze Esking, dass Kommunen dann über die Bauleitplanung den landwirtschaftlichen Betrieben helfen könnten.

 

Ktabg. Kortmann erklärt, dass er Ktabg. Schulze Esking nicht glaube, wenn er mit dem Tierwohl argumentiere. Dies tue nichts zur Sache, entgegnet ihm der Ausschussvorsitzende Wessels. Ktabg. Kortmann führt weiter aus, dass bei weniger Tieren pro Fläche die Stallgröße steige. Solche Erweiterungen seien in Ordnung. Jedoch sei darauf zu achten, dass die bei den Mastbetrieben anfallende Gülle ein Problem darstelle. Es sollten Aussagen darüber getroffen werden, wie deren Ausbringung wirksam reglementiert und reguliert werden könne. Es liege in der Verantwortung der Landwirtschaft, mit der Gülle verantwortungsvoll umzugehen.

 

Ktabg. Schulze Esking weist darauf hin, dass es sich hier um eine Stellungnahme handele. Es werde keine weitreichende Agrarpolitik betrieben, vielmehr gehe es nur darum, dass Ställe im Außenbereich möglich sein sollten. Hinsichtlich der Gülle gebe es strikte Regelungen in der Düngeverordnung. Zurzeit koste Gülle rund 20 € pro Kubikmeter.

 

Ktabg. Dr. Wenning weist darauf hin, dass das Interesse der Kommunen dadurch Ausdruck finde, dass diese auch den fünften Spiegelstrich des Änderungsentwurfes unterstützten.

 

Ktabg. Kumman fordert, dass die Erweiterung der Stallfläche bei gleicher Tierzahl möglich sein müsse. Dies entspreche auch den Wünschen der Verbraucher. Ein Vorgehen gegen den Formulierungsentwurf unter dem fünften Spiegelstricht verhindere diesen Ausbau. Eine Ausweisung in Gewerbegebieten sei nicht sinnvoll.

 

Ktabg. Kortmann entgegnet, dass keine Diskussion über Mastställe in Gewerbegebieten geführt werden solle. Diese gesetzliche Regelung werde wegfallen. Zudem solle nicht das Wachsen der Ställe verhindert werden; es soll verhindert werden, dass mehr Tiere gehalten werden, als der Boden aushält. Der aktuelle Bestand an Vieh pro Fläche sei zurzeit zu hoch.

 

Es handele sich bei der Erweiterung um eine kaufmännische Entscheidung, so Ktabg. Kumman. Ktabg. Schulze Tomberge weist nochmals auf die Grenzwerte in der Düngeverordnung hin.

 

Ktabg. Kohaus führt aus, dass die von der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Streichungen vorgenommen wurden, da die Umsetzung des Gestrichenen schwer möglich sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Wessels hält fest, dass es sich nur um Stellungnahmen handele. Nun solle zum nächsten Bereich diskutiert werden. Ktabg. Schulze Esking fordert, dass die Stellungnahme der Verwaltung zu Ziel 2-4 gestrichen werden solle. Anschließend weist der Ausschussvorsitzende Wessels auf die Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu Ziel 6.1-2 hin. Hierzu merkt Ktabg. Schulze Esking an, dass aus seiner Sicht der Vorschlag der Verwaltung in Ordnung sei, da die Verwendung des Wortes „Grundsatz“ genug Spielraum für Interpretationen ließe. Hiernach weist der Ausschussvorsitzende Wessels auf den Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Ziel 7.3-1 hin. Ktabg. Kortmann erläutert, dass eine besser verständliche Sprache verwendet werden solle. Inhaltlich sei die Windkraft im Wald verhandelbar, jedoch solle es Windkraftanalgen nur in Nutzwäldern geben. Zu diesem Punkt sei der Vorschlag der Verwaltung in Ordnung, so Ktabg. Schulze Esking. Die Unterschiede zum Alternativvorschlag seien gering, die Rechtslage klar. Es wird festgehalten, dass der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernommen werden soll.

 

Zu Ziel 9.2-4 führt Ktabg. Kortmann aus, dass es bei der Konzentrationswirkung des Regionalplanes bleiben müsse. Hierauf entgegnet Ktabg. Schulze Esking, dass der Vorschlag der Verwaltung und der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Praxis nicht stark unterschiedlich wären. Ktabg. Kohaus gibt zu bedenken, dass es Konzentrationszonen für Windkraft gebe, aber jede Kommune habe in der Planung nochmal einen gewissen Handlungsspielraum diesbezüglich. Der Landesentwicklungsplan solle in dieser Hinsicht jedoch verbindlich sein. Aus Sicht des Ktabg. Schulze Esking ist der Vorschlag der Verwaltung zustimmungsfähig.

 

Zu Ziel 10.2-3 merkt Ktabg. Kohaus an, dass der Änderungsvorschlag selbsterklärend sei. Die bisherige 1,5 km –Regelung sei in der Sache in Ordnung. Aus Sicht des Ktabg. Schulze Esking ist die Formulierung „Allgemeine Siedlungsbereiche“ aufgrund ihrer geringen Trennschärfe problembehaftet. Der Verwaltungsvorschlag sei im Übrigen vertretbar und solle so beschlossen werden.

 

Zu Ziel 10.2-5 führt Ktabg. Schulze Esking aus, dass der Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion eine Klarstellung zu den Solaranlagen enthalte. Ktabg. Kortmann merkt an, dass der Begriff „landwirtschaftliche Nutzfläche“ ein planungsrechtlich klarer Begriff sei. Jedoch unterschieden sich die Flächen in ihrer Qualität. Auf manchen sei die Gewinnung von Solarenergie ertragreicher. Auf Solaranlagen solle nur auf qualitativ hochwertigen Flächen verzichtet werden. Aus Sicht des Ktabg. stellt dies eine Abweichung von der bisherigen Meinung der Fraktion BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN dar. Landwirtschaftliche Nutzflächen seien in jedem Falle zu schade für eine Beanspruchung durch Solaranlagen. Ergänzend fügt Ktabg. Schulze Tomberge an, dass Solarparks aus ökologischer Sicht totes Gebiet seien.

Ausschussvorsitzender Wessels hält fest, dass bereits jetzt viele Standpunkte ausgetauscht wurden. Dies könne im Kreisausschuss entfallen. Daher solle heute auch schon abgestimmt werden.

 

Ktabg. Dr. Wenning erkennt – bis auf die Diskussion zum fünften Spiegelstrich unter Ziel 2-3 – viel Einigkeit in den unterschiedlichen Stellungnahmen. Jedoch sei der Standpunkt der SPD zurzeit noch unklar. Wenn ein Kompromiss bei Spiegelstrich 5 erzielt werden könne, sei die Darstellung einer umfangreichen Synopse obsolet. Für die Stellungnahme sei eine einstimmige Verabschiedung wichtig.

 

Ktabg. Kortmann erklärt, dass am Abend noch eine Fraktionssitzung anstehe. Hier solle die Sache noch einmal besprochen werden. Grundsätzlich sei das Verfahren jedoch in Ordnung. Auch Ktabg. Bednarz kündigt an, dass sich die SPD-Fraktion nochmal besprechen wolle. Die Verwaltungsvorschläge seien aber eine gute Basis.

 

Der Ausschussvorsitzende Wessels hält fest, dass über den TOP unter der Maßgabe beschlossen wird, dass die Verwaltung eine integrierte Version der Stellungnahme zur Kreisausschusssitzung erstellt, die die Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung berücksichtigt


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig