Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.            Der „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses vom 17.08.2018 und des Lageberichts des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.            Der Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 17.09.2018 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 379.573.800,55 € und einem Jahresfehlbetrag von 94.213,58 € festgestellt.

 

3.            Dem Landrat wird für den Jahresabschluss 2017 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

4.            Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 94.213,58 € wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der bestehenden Ausgleichsrücklage in Höhe von 94.213,58 € gedeckt.

 

5.            Für das Haushaltsjahr 2017 wird eine Abrechnung des aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erzielten Überschusses in Höhe von 3.943.022,00 € gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW i.V.m § 6 Abs. 2 S. 2 u. 3 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 vorgenommen. Die Erstattung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist im Haushaltsjahr 2019 auf der Basis der für das Haushaltsjahr 2017 geltenden Umlagegrundlagen vorzunehmen.


Aufgrund eigener Betroffenheit übergab der Landrat die Sitzungsleitung an den stv. Vorsitzenden Ktabg. Kleerbaum und wirkte nicht an der Beschlussfassung mit.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig