Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Domschitz, tätig in der Fachgebietsleitung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt in Münster für den Bereich Sanktionierung von Schwarzarbeit, erläutert anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation den Aufbau und die Zuständigkeiten des Hauptzollamtes. Die FKS sei zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und führe darüber hinaus auch Mindestlohnkontrollen durch. Es gebe mit Gronau und Münster zwei Standorte. Der Standort Gronau sei unter anderem zuständig für die Stadt Coesfeld und die Gemeinde Rosendahl, während für die weiteren Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld die Zuständigkeit beim Standort Münster liege.

 

Für das Jahr 2017 seien auch aus dem Kreis Coesfeld Meldungen aufgrund von Feststellungen im Zusammenhang mit dem automatisierten Datenabgleich erfolgt. Diese Zahl sei auf den ersten Blick im Vergleich zu den Zahlen z. B. der Stadt Münster geringer. Allerdings sei aufgrund der niedrigen Arbeitslosenquote im Kreis Coesfeld eine Vergleichbarkeit kaum herzustellen. Er betont, dass die Zusammenarbeit mit den Jobcentern im Kreis Coesfeld aufgrund regelmäßiger Arbeitsgespräche weiter verbessert werde und man auf einem guten Weg sei.

Herr Domschitz lobt in diesem Zusammenhang die regelmäßig gute Aufbereitung der Informationen durch die Jobcenter einschließlich der Ermittlungen zum entstandenen Schaden. Dies sei eine wichtige Grundlage für die Festlegung des Strafmaßes durch die Staatsanwaltschaft.

Im Weiteren nennt Herr Domschitz noch Zahlen zu den Kontrollen des Hauptzollamtes im Jahr 2017. So seien 938 Arbeitgeber überprüft worden. Darüber hinaus hätten 1.433 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten sowie 813 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten abgeschlossen werden können. Ein erheblicher Anstieg sei im Bereich der Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen von 9,7 Mio € in 2016 auf 26,7 Mio € in 2017 zu verzeichnen. Die Gerichte hätten Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 26 Jahren verhängt. Es seien Geldstrafen in Höhe von rund einer Mio € und Bußgelder in Höhe von rund 655.000 Euro festgesetzt worden. 136 Verfahren hätten die Nichtzahlung von Mindestlöhnen beinhaltet.

Herr Domschitz führt aus, dass zu den Arbeitsstunden, die allein für die Mindestlohnkontrolle aufgewandt werden, keine Angaben möglich seien. Die Stunden der Bediensteten würden für die einzelnen Arbeitsbereiche nicht erfasst – es sei vielmehr so, dass die Prüfaufgaben ineinander übergehen würden.

Die Kontrollen würden als Routine- oder Schwerpunktkontrollen erfolgen – künftig würden im Bereich des Mindestlohnes verstärkt Schwerpunktkontrollen erfolgen. Herr Domschitz berichtet weiter, dass mit Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in 2015 bereits Personal aufgestockt worden sei. Dies erfolge auch durch verstärkte Ausbildung eigener Kräfte im Rahmen von zwei- bzw. dreijährigen Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst.

S.B Kleinschmidt erkundigt sich, in welcher Branche die meisten Fälle von Schwarzarbeit gemeldet würden. Herr Domschitz antwortet, dass dies das Baugewerbe und auch die Gebäudereinigungsbetriebe (diese aufgrund des Niedriglohnbereiches) seien. Im Bereich der Mindestlohnkontrollen ergäben Prüfungen im Bereich der Gastronomie eine hohe Trefferquote.

Ktabg. Vogt bedauert, dass keine Zahlen für den Kreis Coesfeld genannt werden könnten und fragt, ob die Aufstockung des Personals auskömmlich sei oder Handlungsbedarf für die Politik bestehe. Herr Domschitz erklärt, dass gerade im Bereich der FKS nie ‚genug‘ Personal vorhanden sein könne. Es sei jedoch davon auszugehen, dass sich im Kreis Coesfeld nie so hohe Fallzahlen wie in Brennpunkten ergeben würden.

Ktabg. Wessels fragt nach dem Stellenwert, den der Sozialleistungsbetrug beim Hauptzollamt einnehme. Herr Domschitz versichert, dass der Stellenwert auch deshalb sehr hoch sei, weil die regelmäßig durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter gut aufbereiteten Fälle vom Hauptzollamt zügig abgearbeitet werden könnten. Andere Ermittlungen seien vergleichsweise zeitintensiver.

AL Bleiker merkt an, dass der Kreis Coesfeld stark von der Zusammenarbeit und der Erstellung von Standards profitiere. Die Zusammenarbeitet mit dem Hauptzollamt solle noch in Zukunft weiter intensiviert werden.

Ktabg. Willms erkundigt sich, wo es Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit gebe. AL Bleiker antwortet, dass das Klientel im Kreis Coesfeld auch aufgrund der Delegation nicht so anonym sei, wie in den Ballungsgebieten. Das abgestimmte Verfahren zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Hauptzollamt lege fest, welche Informationen übermittelt werden. Es sei für Sachbearbeiter unerfreulich, wenn Strafverfahren eingestellt werden müssten – die Transparenz solcher Entscheidungen werde sich in Zukunft aber verbessern lassen.

Herr Domschitz ergänzt, dass er die Zusammenarbeit ebenfalls auf einem guten Weg sehe. Dez. Schütt merkt an, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld unterschiedlich schnell in die Umsetzung der Vereinbarung eingestiegen seien. Nach ersten positiven Rückmeldungen hätten sich zwischenzeitlich weitere Städte und Gemeinden angeschlossen.

Ktabg. Lütkecoesmann fragt an, wie der Rahmen in Bezug auf ‚Probearbeiten‘ bei Erwachsenen zu sehen sei. Herr Domschitz erläutert, dass eine Probearbeit aus Sicht des Hauptzollamtes ein Beschäftigungsverhältnis darstelle – im Rahmen eines sogenannten ‚Einführungsverhältnisses‘ nehme der/die Arbeitnehmer/in dagegen selber keine Aufgaben wahr, sondern verschaffe sich durch Beobachtung einen Eindruck von den Verrichtungen. Die Abgrenzung von Schwarzarbeit zu dem, was zumeist als ‚Probearbeit‘ bezeichnet würde, sei regelmäßig schwierig.

Ktabg. Sparwel fragt nach, ob bei den Kontrollen Diensthunde eingesetzt würden. Herr Domschitz erklärt, dass die FSK keine eigenen Diensthunde halte, diese bei Bedarf aber angefordert werden könnten.

Ktabg. Pohlmann möchte wissen, ob die FSK auch bei Verdacht auf bandenmäßige Schwarzarbeit ermittele. Herr Domschitz bestätigt, dass ca. 1/3 des Personals der FKS sich mit der organisierten Form von Schwarzarbeit beschäftige und berichtet hierzu, dass im Kreis Coesfeld in einem Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung mit Kräften aus Osteuropa ermittelt worden sei.

Vorsitzende Schäpers erkundigt sich sodann nach den Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich des Hauptzollamtes. Nach Auskunft von Herrn Domschitz könnten Realschüler eine zweijährige Ausbildung absolvieren, wobei mittlerweile Ausbildungsstellen häufig mit Abiturient/innen besetzt würden. Die Ausbildung erfolge dezentral an verschiedenen Außenstellen des Hauptzollamtes. Die dreijährige Ausbildung für den gehobenen Dienst erfolge bundesweit im Rahmen eines dualen Studiums für alle Studenten/innen in Münster.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich für den informativen Vortrag.