Sitzung: 03.09.2018 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1134
Herr Domschitz,
tätig in der Fachgebietsleitung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim
Hauptzollamt in Münster für den Bereich Sanktionierung von Schwarzarbeit,
erläutert anhand der als Anlage 2
beigefügten Powerpoint-Präsentation den Aufbau und die Zuständigkeiten des
Hauptzollamtes. Die FKS sei zuständig für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung und führe darüber hinaus auch Mindestlohnkontrollen
durch. Es gebe mit Gronau und Münster zwei Standorte. Der Standort Gronau sei
unter anderem zuständig für die Stadt Coesfeld und die Gemeinde Rosendahl,
während für die weiteren Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld die
Zuständigkeit beim Standort Münster liege.
Für das Jahr 2017
seien auch aus dem Kreis Coesfeld Meldungen aufgrund von Feststellungen im
Zusammenhang mit dem automatisierten Datenabgleich erfolgt. Diese Zahl sei auf
den ersten Blick im Vergleich zu den Zahlen z. B. der Stadt Münster geringer.
Allerdings sei aufgrund der niedrigen Arbeitslosenquote im Kreis Coesfeld eine
Vergleichbarkeit kaum herzustellen. Er betont, dass die Zusammenarbeit mit den
Jobcentern im Kreis Coesfeld aufgrund regelmäßiger Arbeitsgespräche weiter
verbessert werde und man auf einem guten Weg sei.
Herr Domschitz
lobt in diesem Zusammenhang die regelmäßig gute Aufbereitung der Informationen
durch die Jobcenter einschließlich der Ermittlungen zum entstandenen Schaden.
Dies sei eine wichtige Grundlage für die Festlegung des Strafmaßes durch die
Staatsanwaltschaft.
Im Weiteren nennt
Herr Domschitz noch Zahlen zu den Kontrollen des Hauptzollamtes im Jahr 2017.
So seien 938 Arbeitgeber überprüft worden. Darüber hinaus hätten 1.433
Ermittlungsverfahren wegen Straftaten sowie 813 Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten abgeschlossen werden können. Ein erheblicher Anstieg sei im
Bereich der Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen
Ermittlungen von 9,7 Mio € in 2016 auf 26,7 Mio € in 2017 zu verzeichnen. Die
Gerichte hätten Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 26 Jahren verhängt. Es seien
Geldstrafen in Höhe von rund einer Mio € und Bußgelder in Höhe von rund 655.000
Euro festgesetzt worden. 136 Verfahren hätten die Nichtzahlung von
Mindestlöhnen beinhaltet.
Herr Domschitz
führt aus, dass zu den Arbeitsstunden, die allein für die Mindestlohnkontrolle
aufgewandt werden, keine Angaben möglich seien. Die Stunden der Bediensteten
würden für die einzelnen Arbeitsbereiche nicht erfasst – es sei vielmehr so,
dass die Prüfaufgaben ineinander übergehen würden.
Die Kontrollen
würden als Routine- oder Schwerpunktkontrollen erfolgen – künftig würden im
Bereich des Mindestlohnes verstärkt Schwerpunktkontrollen erfolgen. Herr
Domschitz berichtet weiter, dass mit Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
in 2015 bereits Personal aufgestockt worden sei. Dies erfolge auch durch
verstärkte Ausbildung eigener Kräfte im Rahmen von zwei- bzw. dreijährigen
Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst.
S.B Kleinschmidt
erkundigt sich, in welcher Branche die meisten Fälle von Schwarzarbeit gemeldet
würden. Herr Domschitz antwortet, dass dies das Baugewerbe und auch die
Gebäudereinigungsbetriebe (diese aufgrund des Niedriglohnbereiches) seien. Im
Bereich der Mindestlohnkontrollen ergäben Prüfungen im Bereich der Gastronomie eine
hohe Trefferquote.
Ktabg. Vogt bedauert,
dass keine Zahlen für den Kreis Coesfeld genannt werden könnten und fragt, ob
die Aufstockung des Personals auskömmlich sei oder Handlungsbedarf für die
Politik bestehe. Herr Domschitz erklärt, dass gerade im Bereich der FKS nie
‚genug‘ Personal vorhanden sein könne. Es sei jedoch davon auszugehen, dass
sich im Kreis Coesfeld nie so hohe Fallzahlen wie in Brennpunkten ergeben
würden.
Ktabg. Wessels
fragt nach dem Stellenwert, den der Sozialleistungsbetrug beim Hauptzollamt
einnehme. Herr Domschitz versichert, dass der Stellenwert auch deshalb sehr
hoch sei, weil die regelmäßig durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter
gut aufbereiteten Fälle vom Hauptzollamt zügig abgearbeitet werden könnten.
Andere Ermittlungen seien vergleichsweise zeitintensiver.
AL Bleiker merkt
an, dass der Kreis Coesfeld stark von der Zusammenarbeit und der Erstellung von
Standards profitiere. Die Zusammenarbeitet mit dem Hauptzollamt solle noch in
Zukunft weiter intensiviert werden.
Ktabg. Willms
erkundigt sich, wo es Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit gebe. AL
Bleiker antwortet, dass das Klientel im Kreis Coesfeld auch aufgrund der
Delegation nicht so anonym sei, wie in den Ballungsgebieten. Das abgestimmte
Verfahren zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Hauptzollamt lege fest, welche
Informationen übermittelt werden. Es sei für Sachbearbeiter unerfreulich, wenn
Strafverfahren eingestellt werden müssten – die Transparenz solcher
Entscheidungen werde sich in Zukunft aber verbessern lassen.
Herr Domschitz
ergänzt, dass er die Zusammenarbeit ebenfalls auf einem guten Weg sehe. Dez.
Schütt merkt an, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld unterschiedlich schnell in die Umsetzung der Vereinbarung eingestiegen
seien. Nach ersten positiven Rückmeldungen hätten sich zwischenzeitlich weitere
Städte und Gemeinden angeschlossen.
Ktabg.
Lütkecoesmann fragt an, wie der Rahmen in Bezug auf ‚Probearbeiten‘ bei
Erwachsenen zu sehen sei. Herr Domschitz erläutert, dass eine Probearbeit aus
Sicht des Hauptzollamtes ein Beschäftigungsverhältnis darstelle – im Rahmen
eines sogenannten ‚Einführungsverhältnisses‘ nehme der/die Arbeitnehmer/in
dagegen selber keine Aufgaben wahr, sondern verschaffe sich durch Beobachtung
einen Eindruck von den Verrichtungen. Die Abgrenzung von Schwarzarbeit zu dem,
was zumeist als ‚Probearbeit‘ bezeichnet würde, sei regelmäßig schwierig.
Ktabg. Sparwel
fragt nach, ob bei den Kontrollen Diensthunde eingesetzt würden. Herr Domschitz
erklärt, dass die FSK keine eigenen Diensthunde halte, diese bei Bedarf aber
angefordert werden könnten.
Ktabg. Pohlmann
möchte wissen, ob die FSK auch bei Verdacht auf bandenmäßige Schwarzarbeit
ermittele. Herr Domschitz bestätigt, dass ca. 1/3 des Personals der FKS sich
mit der organisierten Form von Schwarzarbeit beschäftige und berichtet hierzu,
dass im Kreis Coesfeld in einem Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung mit
Kräften aus Osteuropa ermittelt worden sei.
Vorsitzende
Schäpers erkundigt sich sodann nach den Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich des
Hauptzollamtes. Nach Auskunft von Herrn Domschitz könnten Realschüler eine
zweijährige Ausbildung absolvieren, wobei mittlerweile Ausbildungsstellen
häufig mit Abiturient/innen besetzt würden. Die Ausbildung erfolge dezentral an
verschiedenen Außenstellen des Hauptzollamtes. Die dreijährige Ausbildung für
den gehobenen Dienst erfolge bundesweit im Rahmen eines dualen Studiums für
alle Studenten/innen in Münster.
Vorsitzende
Schäpers bedankt sich für den informativen Vortrag.