Sitzung: 30.08.2018 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Sachstandsbericht
zur Ortsumgehung K 8n in Olfen KD Gilbeau teilt
folgendes mit: „Wie bereits der Presse zu entnehmen war, hat der Rat der Stadt Olfen
am 10.07.2018 mit großer Mehrheit beschlossen, dass das Straßenbauvorhaben
K8n durch den Kreis Coesfeld nicht weiter verfolgt werden soll. In der
Stellungnahme zum Linienabstimmungsverfahren sieht die Stadt Olfen aufgrund
der nur geringen Entlastungswirkung für den Siedlungsbereich Olfen derzeit
keinen Bedarf an einer weiteren Straßenverbindung zwischen der K 9 und der K
8 (Kökelsumer Str.). Das Straßenbauvorhaben „Ortsumgehung K8n“ befindet sich aktuell noch im
Linienabstimmungsverfahren nach § 37 StrWG. Ziel des Verfahrens ist die
Abstimmung des grundsätzlichen Verlaufs, der Streckencharakteristik und der
Netzverknüpfung und bildet damit die Grundlage für das anschließende
Planfeststellungsverfahren. Um das Linienabstimmungsverfahren abschließen zu
können war u.a. die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu aktualisieren. Die
endgültigen Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2018 vorliegen. In
einem Abwägungsprozess wird dann unter Einbeziehung aller Stellungnahmen und
Gutachten die optimale Variante ermittelt. Eine positive Beschlussfassung
durch den Kreistag schließt das Linienabstimmungsverfahren ab. Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollen diese in den verschiedenen
politischen Gremien vorgestellt sowie die weitere Vorgehensweise beraten
werden. Ein positiver Abschluss des Verfahrens ist auch dann sinnvoll, wenn
weitere Schritte zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zunächst
nicht erfolgen. Somit kann man zu einem späteren Zeitpunkt auf eine
abgeschlossene Linienabstimmung zurückgreifen. Sollte die Planung zu einer Ortsumgehung
eingestellt werden, ist die K 8 AN 5 langfristig entsprechend ihrer
Klassifizierung auszubauen. Insbesondere die Brücken im Bereich der
„Füchtelner Mühle“ sind z.T. nur einspurig und aufgrund der Verbote für
Fahrzeuge über 12 t nur eingeschränkt nutzbar. Mit Blick auf den sensiblen
Bereich der Füchtelner Mühle und die umweltfachlichen Anforderungen müsste
mittelfristig mit den ersten Voruntersuchungen begonnen werden.“ |
Baubeginn bzw. die Fertigstellung verschiedener
Maßnahmen AL Dammers informiert über den Baubeginn bzw. die
Fertigstellung verschiedener Maßnahmen: ·
Mitte September
erfolgt der Baubeginn bei den Maßnahmen: K 27 AN 3+4 (Deckenerneuerung; Auftragssumme 787.900
€ + 5% Preissteigerung) K 72 AN 1 (Erneuerung der Brücke; Auftragssumme 826.800
€ + 18%) ·
Die Verkehrsfreigabe
erfolgte bei folgenden Maßnahmen: K 13 AN 4 (Radweg Lüdinghausen) K 58 AN 1 (Fahrbahn Coesfeld) K 51 AN 2 (Fahrbahn Havixbeck) K 12 AN 6 (Radweg Rorup) K 36 AN 4 (Fahrbahn Billerbeck – Darfeld) K 42 AN 1 (Fahrbahn Varlar) |