Sachstandsbericht zur Ortsumgehung K 8n in Olfen

KD Gilbeau teilt folgendes mit:

„Wie bereits der Presse zu entnehmen war, hat der Rat der Stadt Olfen am 10.07.2018 mit großer Mehrheit beschlossen, dass das Straßenbauvorhaben K8n durch den Kreis Coesfeld nicht weiter verfolgt werden soll. In der Stellungnahme zum Linienabstimmungsverfahren sieht die Stadt Olfen aufgrund der nur geringen Entlastungswirkung für den Siedlungsbereich Olfen derzeit keinen Bedarf an einer weiteren Straßenverbindung zwischen der K 9 und der K 8 (Kökelsumer Str.).

Das Straßenbauvorhaben „Ortsumgehung K8n“ befindet sich aktuell noch im Linienabstimmungsverfahren nach § 37 StrWG. Ziel des Verfahrens ist die Abstimmung des grundsätzlichen Verlaufs, der Streckencharakteristik und der Netzverknüpfung und bildet damit die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren. Um das Linienabstimmungsverfahren abschließen zu können war u.a. die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu aktualisieren. Die endgültigen Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2018 vorliegen. In einem Abwägungsprozess wird dann unter Einbeziehung aller Stellungnahmen und Gutachten die optimale Variante ermittelt. Eine positive Beschlussfassung durch den Kreistag schließt das Linienabstimmungsverfahren ab.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollen diese in den verschiedenen politischen Gremien vorgestellt sowie die weitere Vorgehensweise beraten werden. Ein positiver Abschluss des Verfahrens ist auch dann sinnvoll, wenn weitere Schritte zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zunächst nicht erfolgen. Somit kann man zu einem späteren Zeitpunkt auf eine abgeschlossene Linienabstimmung zurückgreifen.

Sollte die Planung zu einer Ortsumgehung eingestellt werden, ist die K 8 AN 5 langfristig entsprechend ihrer Klassifizierung auszubauen. Insbesondere die Brücken im Bereich der „Füchtelner Mühle“ sind z.T. nur einspurig und aufgrund der Verbote für Fahrzeuge über 12 t nur eingeschränkt nutzbar. Mit Blick auf den sensiblen Bereich der Füchtelner Mühle und die umweltfachlichen Anforderungen müsste mittelfristig mit den ersten Voruntersuchungen begonnen werden.“

Baubeginn bzw. die Fertigstellung verschiedener Maßnahmen

 

AL Dammers informiert über den Baubeginn bzw. die Fertigstellung verschiedener Maßnahmen:

 

·         Mitte September erfolgt der Baubeginn bei den Maßnahmen:

K 27 AN 3+4 (Deckenerneuerung; Auftragssumme 787.900 € + 5% Preissteigerung)

K 72 AN 1 (Erneuerung der Brücke; Auftragssumme 826.800 € + 18%)

 

·         Die Verkehrsfreigabe erfolgte bei folgenden Maßnahmen:

K 13 AN 4 (Radweg Lüdinghausen)

K 58 AN 1 (Fahrbahn Coesfeld)

K 51 AN 2 (Fahrbahn Havixbeck)

K 12 AN 6 (Radweg Rorup)

K 36 AN 4 (Fahrbahn Billerbeck – Darfeld)

K 42 AN 1 (Fahrbahn Varlar)