Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Aufgabe einer Entwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen soll unter folgenden Maßgaben durch die Verwaltung beauftragt werden:

 

  1. Zu begutachten sind alle Förderschwerpunkte, wobei die bestehenden Förderschulstandorte gesetzt sind, d.h. es erfolgt keine Revision bestehender Kreistagsbeschlüsse hierzu. Dabei ist die Option der Bildung von Teilstandorten zu berücksichtigen.

 

  1. Die Planung soll sowohl die Beschulung an Förderschulen, wie auch im gemeinsamen Lernen behandeln. Auch kreisübergreifende Lösungsansätze sind zu prüfen.

 

  1. Die Planung soll die beschlossene, zweite Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung zu Grunde legen, d.h. der Auftrag bezieht die noch ausstehende Entscheidung des Landes und ggf. weitere damit zusammenhängende Rechtsänderungen mit ein.

 

  1. Es wird eine Begleitgruppe eingerichtet, die sich aus Schulträgern (2 X Kreisverwaltung, 1X Nordkreis, 1 X Südkreis, 1 X Dülmen), Kreispolitik (je Fraktion eine Person) und 1 X Schulaufsicht in beratender Funktion zusammensetzt.

 

Aufgaben der Begleitgruppe sind:

·         Die Auswahl des Gutachters

·         Die inhaltliche Begleitung des Planungsprozesses

 

  1. Über die Zwischenergebnisse wird der Fachausschuss fortlaufend informiert.

 


Nachdem Vors. Merschhemke einleitend darauf hinweist, dass der Sperrvermerk für die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung vom Kreistag bereits am 27.06.2018 aufgehoben worden ist, umreißt Dez. Schütt die Darstellungen der Sitzungsvorlage.

Ferner informiert Dez. Schütt sowohl über ein Gespräch am 03.09.2018 wie auch über ein am Vortag der Sitzung eingegangenes weiteres Schreiben der Bürgermeister, in welchem die Forderungen bekräftigt werden, für die Erstellung des Gutachtens keine Planungsprämissen vorzugeben, vier Vertreter der Kommunen in die Begleitgruppe aufzunehmen und kreisübergreifende Lösungsansätze zu prüfen.

 

Dez. Schütt betont, dass es immer erklärtes Ziel sei, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern wohnortnah durchzuführen. Wenn sich ein Bedarf im sog. Südkreis abzeichne, solle dieser auch realisiert werden. Das sei vom Gutachter zu ermitteln und zu bewerten.

Sowohl Mitglied Schäfer, als auch Ktabg. Waldmann, Ktabg. Klaus und Ktabg. Schnittker sehen für die Astrid-Lindgren-Schule den Standort Nottuln als beschlossen und damit gesetzt.

Zugleich erheben sie die Forderung nach der Offenhaltung für Teilstandorte.

 

Ktabg. Waldmann erinnert in dem Zusammenhang an die Besichtigung der Pestalozzischule und legt Wert auf einen hellen und ordentlichen Zustand der Klassenräume. Vors. Merschhemke hält die langfristige Zukunftsfähigkeit der Schulräume für unumgänglich. Dez. Schütt und AL Twilling bestätigen entsprechende Maßnahmen.

 

Zur Zusammensetzung der Begleitgruppe fragt Ktabg. Raack, warum ihre Fraktion nicht mit hineingenommen worden sei. Dez. Schütt erklärt, dass für die Arbeitsfähigkeit der Gruppe eine Begrenzung sinnvoll sei. Ktabg. Klaus ergänzt, dass dann auch Vertreter anderer Gemeinden aus den Planungsgebieten berücksichtigt werden müssten. Dann wäre aber die Gruppe zu groß; im Übrigen würde ständig Rückkopplung an die Politik gegeben.

Der Vorschlag von Mitglied Rawe, von jeder Fraktion eine Person in die Begleitgruppe zu entsenden, wird einvernehmlich aufgenommen.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag, ergänzt um Punkt 1 zweiter Satz, Punkt 2 zweiter Satz sowie geändert bei Punkt 4 auf „je Fraktion eine Person“, abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig