Sitzung: 18.09.2018 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1141
Beschluss:
Der Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung empfiehlt dem
Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen:
- Der Planung
zur Erstellung einer Publikation zur Aufarbeitung der NS-Zeit im Kreis
Coesfeld wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Prof.
Dr. Bernd Walter einen Werkvertrag zur Ausarbeitung eines druckfähigen
Manuskriptes abzuschließen. Parallel zur Buchveröffentlichung wird eine
Internet-Präsentation mit der didaktischen Aufbereitung des Themas für den
Geschichtsunterricht der Schulen etc. erstellt.
- Die noch erforderlichen Mittel i.H.v.
40.000 € für die Erstellung eines druckfähigen Manuskripts und der
digitalen Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse werden im Rahmen des
Kreishaushalts 2019 bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für
die Umsetzung der Maßnahme darüber hinaus erforderlichen
Finanzmittel/Drittmittel von bspw. Stiftungen oder anderen öffentlichen
Stellen einzuwerben Zu den diesjährigen Haushaltsplanberatungen ist über
die Einwerbung der Drittmittel zu berichten.
Kreisdirektor Gilbeau verweist darauf, dass im Ausschuss für Schule,
Kultur und Sport bereits über die Publikation diskutiert worden sei. Die
Beschlussvorschläge seien grundsätzlich zustimmungsfähig und eine
Beschlussfassung im Übrigen sehr wichtig. Bereits jetzt solle eine
Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 € geleistet werden; weitere 40.000 €
seien später bereitzustellen. Der Restbetrag solle in Form von Drittmitteln
eingeworben werden; der Beschlussvorschlag sei dementsprechend anzupassen. Aus
Sicht des Ktabg. Kohaus sei die Erstellung einer Publikation grundsätzlich gut,
jedoch ohne die Einwerbung von Drittmitteln zu teuer. Sollten diese nicht
eingeworben werden können, sei dennoch eine Dokumentation notwendig. Er fragt
die Anwesenden, wie ein entsprechender Beschluss formuliert werden könne.
Kreisdirektor Gilbeau fügt hinzu, dass als Experte für die Aufarbeitung bereits
Prof. Dr. Bernd Walter gesichert werden konnte, zu verhandeln sei nur noch die
Ausarbeitungstiefe. Auf Nachfrage des Ktabg. Kohaus führt er aus, dass
verschiedene Fördertöpfe für die Gewinnung von Drittmitteln bereitstünden.
Ktabg. Kleerbaum findet das Vorhaben grundsätzlich gut. Es solle jedoch
keine Ausfallbürgschaft im Voraus seitens der Politik gestellt werden, da ein
vorzeitiger Abbruch des Projektes durch die Politik bei Auftreten einer
Finanzierungslücke wohl nicht erfolgen werde. Zudem habe die Verwaltung bereits
Pläne zur Publikation. Deshalb sei die Begrenzung des Projekt-etats sinnvoll.
Ferner sei eine Online-Veröffentlichung der Publikation zu überdenken.
Auch Ktabg. Rampe sieht das Konzept positiv. Zunächst seien Fördertöpfe
zu erschließen und dann regelmäßige Sachstandsberichte im Rahmen einer laufenden
Begleitung zu erstatten.
Sachkundige Bürgerin Holters signalisiert die grundsätzliche Zustimmung
der FDP-Kreistagsfaktion. Sie möchte wissen, unter welchen Bedingungen die
Sachen noch im Dezember beschlossen werden könnte. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden
Prof. Dr. Gochermann führt sie aus, dass bis dahin die Drittmittelsituation
klarer sein könnte. Aus Sicht des Ausschussvorsitzenden sind dies Fragen zur
Risikoverteilung. Man solle mit dem Projekt beginnen, da es alle politischen
Akteure befürworten. Ktabg. Rampe entgegnet, dass es hier um die Finanzierung
gehe. Es solle begonnen werden und wenn es Probleme bei der Akquise von
Drittmitteln gäbe, solle in der Dezembersitzung des Kreistages darüber beraten
werden. Gegebenenfalls seien dann die Haushaltsansätze zu ändern. Dem stimmt
der Ausschussvorsitzende zu. Es sei intensiv abzuwägen zwischen der Bedeutung
des Themas und dem Einsatz von öffentlichem Geld, so Ktabg. Dr. Wenning.
Sinnvoll sei eine vollumfängliche Umsetzung des Projektes inklusive
didaktischer Aufarbeitung des Themas. Die Abwägung zwischen den genannten
Aspekten spreche für eine Grenze in Höhe von 50.000 €. Sollten keine
ausreichenden Drittmittel eingeworben werden können, sollte das Projekt
aufgegeben werden. Entweder eine Umsetzung erfolge vollumfänglich oder gar
nicht. Ktabg. Waldmann erkundigt sich nach einem konkreten Vorschlag der
CDU-Fraktion. Es gebe verschiedene Hebel, so Ktabg. Kleerbaum. Die Begrenzung
der Mittel auf 50.000 € sei sinnvoll. Zudem sei die CDU in Gremien zur
Gewährung von Fördermitteln vertreten – dies gelte auch für den Ktabg.
Kortmann. Sofern ein vernünftiges Projekt umgesetzt werden solle, sei die
Akquise von Fördermitteln nicht das vorrangige Problem. Thematisch sei das
Projekt gerade in diesen Zeiten sinnvoll. Mit Blick auf die Kreistagswahl 2020
und die aktuellen politischen Verhältnisse sei die Umsetzung des Projektes
gerade jetzt wichtig; der Kreistag solle etwas für die Aufklärung tun. Jedoch
sei eine Grenze zu setzen, welche bei Bildungsthemen nur schwer konkret
beziffert werden könnte. Insgesamt sei jedoch die Wahrscheinlichkeit, das
ausreichende Fördermittel eingeworben werden können, sehr hoch, sodass eine
erneute Beratung nur bei unerwartet auftauchende Problemen erfolgen solle. Den
Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum stimmt der Ktabg. Dr. Kirstein zu. Es gehe um
viel Geld und es solle auch eine gute Qualität erreicht werden.
Ktabg. Kohaus zeigt sich verwundert über den Verlauf der Diskussion. Die
Zurverfügungstellung von 50.000 € sei im Vergleich zur bisherigen Handhabung
ähnlicher Angelegenheiten nicht nachzuvollziehen. So werde bisher alles an die
Einwerbung von Drittmitteln geknüpft, wie etwa die Beschäftigung einer
Klimaschutzmanagerin. Er fragt, warum diese Verfahrensweise nicht auch für das aktuelle
Projekt zugrunde gelegt werde. Alle politischen Akteure seien für das Projekt.
Konsequent wäre es jedoch, die Umsetzung – wie bisher auch – an die Einwerbung
von Drittmitteln zu knüpfen, auch wenn es dieser Bedingung seiner Meinung nach
nicht bedürfe. Gegebenenfalls könnte auch nur ein Teilbeschluss gefasst werden.
Ktabg. Kleerbaum versichert, dass Drittmittel kommen werden; der
Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann weist zudem darauf hin, dass mit dem
Beschluss ein Statement für potentielle Fördergeber gesetzt werden solle. Laut
Kreisdirektor Gilbeau liege eine Kostenberechnung vor, diese könne jedoch nicht
in öffentlicher Sitzung diskutiert werden. Die Möglichkeit zur Bildung eines
Betriebes gewerblicher Art (BgA) sei zu prüfen, um im Rahmen des Projektes zum
Umsatzsteuerabzug berechtigt zu sein. Dies würde das Projekt auf eine neue
betriebswirtschaftliche Basis stellen. Eine Förderzusage sei weiterhin schon
fast gesichert. Damit sei die Erstellung eines Internetangebotes schon fast
sicher, die Veröffentlichung der Publikation in Buchform sei dagegen noch zu
prüfen. Sofern weitere Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € bereitgestellt
werden könnten, werde die Verwaltung mit Sicherheit auskömmliche Fördermittel
einwerben können.
Ktabg. Waldmann akzeptiert den Vorschlag, 40.000 € zur Verfügung zu
stellen. Der Rest solle im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2019 geklärt
werden. Ktabg. Kleerbaum fasst zusammen, dass somit 10.000 € bereits
veranschlagt worden seien und hierzu nach jetzigem Stand der Debatte 40.000 €
weitere Eigenmittel kämen. 35.000 € seien demnach noch einzuwerben. Die Akquise
dieser Mittel werde bestimmt erfolgreich sein; die CDU werde sich für die
Fördergelder einsetzen und könne diese garantieren. Er kritisiert, dass sich BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN nicht auf eine solche Weise für das Projekt einsetzten. Ktabg.
Kohaus entgegnet, dass er hoffe, dass beim nächsten Mal eine vergleichbare
Vorgehensweise auch bei Projekten zum Klimaschutz gewählt werde. Im Übrigen sei
die Drittmitteleinwerbung zügig voranzutreiben; im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen solle hierzu eine Berichterstattung erfolgen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig