Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen:

 

  1. Der Planung zur Erstellung einer Publikation zur Aufarbeitung der NS-Zeit im Kreis Coesfeld wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Prof. Dr. Bernd Walter einen Werkvertrag zur Ausarbeitung eines druckfähigen Manuskriptes abzuschließen. Parallel zur Buchveröffentlichung wird eine Internet-Präsentation mit der didaktischen Aufbereitung des Themas für den Geschichtsunterricht der Schulen etc. erstellt.

  2. Die noch erforderlichen Mittel i.H.v. 40.000 € für die Erstellung eines druckfähigen Manuskripts und der digitalen Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse werden im Rahmen des Kreishaushalts 2019 bereitgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme darüber hinaus erforderlichen Finanzmittel/Drittmittel von bspw. Stiftungen oder anderen öffentlichen Stellen einzuwerben Zu den diesjährigen Haushaltsplanberatungen ist über die Einwerbung der Drittmittel zu berichten.

 


Kreisdirektor Gilbeau verweist darauf, dass im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport bereits über die Publikation diskutiert worden sei. Die Beschlussvorschläge seien grundsätzlich zustimmungsfähig und eine Beschlussfassung im Übrigen sehr wichtig. Bereits jetzt solle eine Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 € geleistet werden; weitere 40.000 € seien später bereitzustellen. Der Restbetrag solle in Form von Drittmitteln eingeworben werden; der Beschlussvorschlag sei dementsprechend anzupassen. Aus Sicht des Ktabg. Kohaus sei die Erstellung einer Publikation grundsätzlich gut, jedoch ohne die Einwerbung von Drittmitteln zu teuer. Sollten diese nicht eingeworben werden können, sei dennoch eine Dokumentation notwendig. Er fragt die Anwesenden, wie ein entsprechender Beschluss formuliert werden könne. Kreisdirektor Gilbeau fügt hinzu, dass als Experte für die Aufarbeitung bereits Prof. Dr. Bernd Walter gesichert werden konnte, zu verhandeln sei nur noch die Ausarbeitungstiefe. Auf Nachfrage des Ktabg. Kohaus führt er aus, dass verschiedene Fördertöpfe für die Gewinnung von Drittmitteln bereitstünden.

Ktabg. Kleerbaum findet das Vorhaben grundsätzlich gut. Es solle jedoch keine Ausfallbürgschaft im Voraus seitens der Politik gestellt werden, da ein vorzeitiger Abbruch des Projektes durch die Politik bei Auftreten einer Finanzierungslücke wohl nicht erfolgen werde. Zudem habe die Verwaltung bereits Pläne zur Publikation. Deshalb sei die Begrenzung des Projekt-etats sinnvoll. Ferner sei eine Online-Veröffentlichung der Publikation zu überdenken.

Auch Ktabg. Rampe sieht das Konzept positiv. Zunächst seien Fördertöpfe zu erschließen und dann regelmäßige Sachstandsberichte im Rahmen einer laufenden Begleitung zu erstatten.

Sachkundige Bürgerin Holters signalisiert die grundsätzliche Zustimmung der FDP-Kreistagsfaktion. Sie möchte wissen, unter welchen Bedingungen die Sachen noch im Dezember beschlossen werden könnte. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Gochermann führt sie aus, dass bis dahin die Drittmittelsituation klarer sein könnte. Aus Sicht des Ausschussvorsitzenden sind dies Fragen zur Risikoverteilung. Man solle mit dem Projekt beginnen, da es alle politischen Akteure befürworten. Ktabg. Rampe entgegnet, dass es hier um die Finanzierung gehe. Es solle begonnen werden und wenn es Probleme bei der Akquise von Drittmitteln gäbe, solle in der Dezembersitzung des Kreistages darüber beraten werden. Gegebenenfalls seien dann die Haushaltsansätze zu ändern. Dem stimmt der Ausschussvorsitzende zu. Es sei intensiv abzuwägen zwischen der Bedeutung des Themas und dem Einsatz von öffentlichem Geld, so Ktabg. Dr. Wenning. Sinnvoll sei eine vollumfängliche Umsetzung des Projektes inklusive didaktischer Aufarbeitung des Themas. Die Abwägung zwischen den genannten Aspekten spreche für eine Grenze in Höhe von 50.000 €. Sollten keine ausreichenden Drittmittel eingeworben werden können, sollte das Projekt aufgegeben werden. Entweder eine Umsetzung erfolge vollumfänglich oder gar nicht. Ktabg. Waldmann erkundigt sich nach einem konkreten Vorschlag der CDU-Fraktion. Es gebe verschiedene Hebel, so Ktabg. Kleerbaum. Die Begrenzung der Mittel auf 50.000 € sei sinnvoll. Zudem sei die CDU in Gremien zur Gewährung von Fördermitteln vertreten – dies gelte auch für den Ktabg. Kortmann. Sofern ein vernünftiges Projekt umgesetzt werden solle, sei die Akquise von Fördermitteln nicht das vorrangige Problem. Thematisch sei das Projekt gerade in diesen Zeiten sinnvoll. Mit Blick auf die Kreistagswahl 2020 und die aktuellen politischen Verhältnisse sei die Umsetzung des Projektes gerade jetzt wichtig; der Kreistag solle etwas für die Aufklärung tun. Jedoch sei eine Grenze zu setzen, welche bei Bildungsthemen nur schwer konkret beziffert werden könnte. Insgesamt sei jedoch die Wahrscheinlichkeit, das ausreichende Fördermittel eingeworben werden können, sehr hoch, sodass eine erneute Beratung nur bei unerwartet auftauchende Problemen erfolgen solle. Den Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum stimmt der Ktabg. Dr. Kirstein zu. Es gehe um viel Geld und es solle auch eine gute Qualität erreicht werden.

Ktabg. Kohaus zeigt sich verwundert über den Verlauf der Diskussion. Die Zurverfügungstellung von 50.000 € sei im Vergleich zur bisherigen Handhabung ähnlicher Angelegenheiten nicht nachzuvollziehen. So werde bisher alles an die Einwerbung von Drittmitteln geknüpft, wie etwa die Beschäftigung einer Klimaschutzmanagerin. Er fragt, warum diese Verfahrensweise nicht auch für das aktuelle Projekt zugrunde gelegt werde. Alle politischen Akteure seien für das Projekt. Konsequent wäre es jedoch, die Umsetzung – wie bisher auch – an die Einwerbung von Drittmitteln zu knüpfen, auch wenn es dieser Bedingung seiner Meinung nach nicht bedürfe. Gegebenenfalls könnte auch nur ein Teilbeschluss gefasst werden. Ktabg. Kleerbaum versichert, dass Drittmittel kommen werden; der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Gochermann weist zudem darauf hin, dass mit dem Beschluss ein Statement für potentielle Fördergeber gesetzt werden solle. Laut Kreisdirektor Gilbeau liege eine Kostenberechnung vor, diese könne jedoch nicht in öffentlicher Sitzung diskutiert werden. Die Möglichkeit zur Bildung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) sei zu prüfen, um im Rahmen des Projektes zum Umsatzsteuerabzug berechtigt zu sein. Dies würde das Projekt auf eine neue betriebswirtschaftliche Basis stellen. Eine Förderzusage sei weiterhin schon fast gesichert. Damit sei die Erstellung eines Internetangebotes schon fast sicher, die Veröffentlichung der Publikation in Buchform sei dagegen noch zu prüfen. Sofern weitere Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € bereitgestellt werden könnten, werde die Verwaltung mit Sicherheit auskömmliche Fördermittel einwerben können.

Ktabg. Waldmann akzeptiert den Vorschlag, 40.000 € zur Verfügung zu stellen. Der Rest solle im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2019 geklärt werden. Ktabg. Kleerbaum fasst zusammen, dass somit 10.000 € bereits veranschlagt worden seien und hierzu nach jetzigem Stand der Debatte 40.000 € weitere Eigenmittel kämen. 35.000 € seien demnach noch einzuwerben. Die Akquise dieser Mittel werde bestimmt erfolgreich sein; die CDU werde sich für die Fördergelder einsetzen und könne diese garantieren. Er kritisiert, dass sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht auf eine solche Weise für das Projekt einsetzten. Ktabg. Kohaus entgegnet, dass er hoffe, dass beim nächsten Mal eine vergleichbare Vorgehensweise auch bei Projekten zum Klimaschutz gewählt werde. Im Übrigen sei die Drittmitteleinwerbung zügig voranzutreiben; im Rahmen der Haushaltsplanberatungen solle hierzu eine Berichterstattung erfolgen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig