Sitzung: 10.10.2018 Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Dr. Foppe trägt vor:
1. Die Lippe-Brücke im Zuge der K 9 zwischen Olfen und Datteln-Ahsen
(Kreis Recklinghausen) ist zurzeit gesperrt und muss erneuert werden. An der
baufälligen Brücke war eine Gasleitung zur Versorgung der Ortslagen Ahsen und
Waltrop befestigt.
Als Ersatz für die „Brückenleitung“ liegt bereits seit den 1990er Jahren
ein Leerrohr im Boden unter der Lippe, das jetzt aktiviert wird. Zum Anschluss
der Gasleitung an die Dükerpassage wurden auf beiden Seiten der Lippe Baugruben
ausgehoben. Auf Olfener Seite befindet sich diese im Wesentlichen im Bereich
eines Weges, der als Zugang vom Parkplatz an der K 9 zur Kanuanlegestelle
führt. Die mit dem Aushub der Baugrube verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt
sind marginal.
Zur Sicherstellung der Gasversorgung noch vor der Heizperiode wurden
alle notwendigen Arbeitsschritte mit den beiden Naturschutzbehörden direkt
abgestimmt. Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Befreiungen von den
Verboten des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade im FFH-Naturschutzgebiet
Lippeaue wurden wegen der großen Eilbedürftigkeit vor Ort mündlich erteilt.
2. Die Stadt Olfen beabsichtigt, eine Skateranlage auf einer Fläche zu
errichten, die direkt am Rand des Beweidungsgebietes Steveraue liegt, zwischen
Tennisplatz und Friedhof an der Straße „Im Selken“. Die Baufläche liegt
außerhalb des Naturschutzgebietes „Steveraue“, aber innerhalb des umgebenden
Landschaftsschutzgebietes Nr. 2.2.06 „Steveraue“.
Im Vorfeld waren verschieden Standorte diskutiert worden. Gegen die
Standortwahl am Friedhof hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet, die
insbesondere die Störung der Friedhofsruhe durch Skater befürchtet. Ein
angestrebter Bürgerentscheid ist gescheitert.
Zurzeit erstellt die Stadt Olfen eine sog. Ergänzungssatzung gem. § 34
Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einbeziehung einer
Außenbereichsfläche in den baurechtlichen Innenbereich.
Die Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB
haben insofern die gleiche Wirkung wie ein Bebauungsplan, als widersprechende
Festsetzungen und Darstellungen eines Landschaftsplanes gem. § 20 Absatz 4
Landesnaturschutzgesetz außer Kraft treten, sofern die untere
Naturschutzbehörde nicht widerspricht. In solchen Fällen ist damit eine naturschutzrechtliche
Befreiung vom Bauverbot der Landschaftsschutzverordnung nicht erforderlich.
Die untere Naturschutzbehörde hat im Verfahren den Plänen zur Errichtung
einer Skateranlage im Landschaftsschutzgebiet nicht widersprochen, weil die zu
schützenden Belange von Natur und Landschaft durch die Realisierung der Planung
nicht beeinträchtigt werden. Sowohl die Weidetiere (Heckrinder, Konik-Pferde
und Poitou-Esel) als auch geschützte Wildtiere wie der hier brütenden
Weißstorch oder neuerdings der Fischotter sind an die Beunruhigungen durch
Wohn- und Freizeitaktivitäten am Siedlungsrand von Olfen gewöhnt und werden
durch den Skaterbetrieb nicht erheblich gestört.
3. Am 16.05.2018 tagte auf Einladung des Westfälisch-Lippischen
Landwirtschaftsverbandes (WLV) zum vierten Mal der Runde Tisch Artenvielfalt im
Kreis Coesfeld.
Frau Lammers und Herr Uckelmann stellten für die Landwirtschaftskammer
die Ergebnisse der zahlreichen Informations- und Werbeveranstaltungen für
Maßnahmen zur Unterstützung der Artenvielfalt im landwirtschaftlichen Umfeld
vor. Es wurden 372 ha Blühstreifen, 572 ha Uferstreifen, 215 ha
Stilllegungsflächen und 67 ha Feldränder angelegt.
Vertreter der Städte und Gemeinden berichteten von ihren Bemühungen,
für die festgestellten Nutzungen von öffentlichen Wegrändern einvernehmliche
Lösungen zu finden. Die unterschiedlichen Lösungsansätze sollen in einer der
nächsten Sitzungen näher beleuchtet werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass von öffentlicher und privater
Seite zahlreiche Anstrengungen unternommen werden, den Artenschwund
aufzuhalten. Dabei war der kreisweite Blick bisher im Wesentlichen auf den
Außenbereich gerichtet.
Man kam daher überein, dass die nächste Sitzung im kommenden Jahr
insbesondere zum Themenschwerpunkt Biodiversität in der Stadt, Stützung der
Artenvielfalt im besiedelten Bereich durch einen Arbeitskreis vorbereitet
werden soll.
Ein Kennzeichen der Diskussion ist ihre Vielfältigkeit. Die
Zusammenhänge sind komplex und vernetzt, selten lässt sich für den Verlust
einer Art eine einzelne Ursache ausmachen.
Insofern kann der Beirat dazu beitragen, die Diskussion
vorzustrukturieren.
Als „Steinbruch“ mag folgende Themenliste dienen:
- private Grünflächen
Gärten und Vorgärten,
Schrebergartenanlagen, Haus und Hof
- öffentliche Grünflächen
Parkanlagen,
Straßengrün, Großbäume, Verkehrsflächen
- allgemeine Themen
Einkaufsverhalten,
Verpackungsmüll, Haushaltschemikalien, Urlaubsreisen
- globale Themen
Feinstaub,
Mikroplastik, Energie, Verkehr, Klima
Für die Teilnahme an dem vorbereitenden Arbeitskreis sind Anmeldungen
willkommen.
Herr Dr. Foppe verweist auf die in der Beiratssitzung am 20.02.2018 mehrheitlich beschlossene Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung für die Überplanung einer gesetzlich geschützten Allee im Zuge des Baus der Südumgehung durch die Stadt Dülmen (s. SV-9-0996).
Gegen die der Stadt Dülmen erteilte Befreiung ist durch den BUND Klage erhoben worden. Die abschließende Klagebegründung liegt noch nicht vor. Seitens der Stadt Dülmen wird der Ausgang des Verfahrens abgewartet.
Herr von Hövel spricht die ständigen Verbotsübertretungen in Schutzgebieten an und möchte in einer der nächsten Sitzungen die Möglichkeiten thematisiert wissen, dem zu begegnen. Schilder wie im Straßenverkehr seien nicht vorhanden, und Presseberichte vermittelten oftmals den Eindruck, die Verfolgung und Ahndung der Verstöße sei aufgegeben worden.
Herr Grömping stellt klar, dass die Position des Kreises Coesfeld immer gewesen sei, dass Schilder in der Natur unschön seien. Nur dort, wo Konflikte drohten, würden sie als notwendig akzeptiert. Allerdings sei ein Wandel der Freizeitgesellschaft festzustellen, der auch neue Geländesportarten mit sich bringe. Daher seien sicher mehr Schilder aufzustellen, was ohne weiteres umzusetzen sei. Zu dem Wunsch nach mehr Kontrollen könne auf die Erfahrungen aus den Baumbergen berichtet werden, wo an den Wochenenden bereits berittene Polizisten im Einsatz gewesen seien, die auch kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen hätten. Ein nachhaltiger Effekt sei dadurch nicht eingetreten. Z. B. Motocrosser nähmen die Zahlung wohl bewusst in Kauf.
Herr Benze ist anderer Auffassung und verweist auf Informationen aus dem Bereich Borkenberge, wo Polizeipräsenz und die drastische Erhöhung der Geldbußen Wirkung gezeigt hätten.
Herr Grömping bestätigt dies mit Hinweis auf den erhöhten Personalaufwand durch den Einsatz von vier Rangern.
Ohne Schilder, so wiederum Herr Benze, scheitere aber schon der kleinste Versuch, die Verstöße zu unterbinden.
Herr Holz hält es für notwendig, das Thema in einer der nächsten Sitzungen eingehender zu erörtern.
Er stellt fest, dass weitere Mitteilungen und Anfragen nicht erfolgen.
Er bedankt sich bei allen Teilnehmern und schließt die Sitzung um 18:15 Uhr.