Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2019 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                     

I.        Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                           315.000 €

II.       Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                          2.000.000 €

III.      Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                  911.464 €

IV.      Bildungsgutscheine:                                                                                    350.000 €

V.      JobPerspektive § 16e SGB II:                                                                     230.000 €

VI.      Sonderprogramm ESF-LZA:                                                                                  0 €

VII.     Freie Förderung § 16f:                                                                                150.000 €

VIII.    Förderung § 16h                                                                                          250.000 €

IX.      Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                             450.000 €

X.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                                         50.000 €

Summe:                                                                                                             4.706.464 €

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss

 

 


Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass die Aufteilung der Eingliederungsmittel bereits im örtlichen Beirat am 17.09.2018 beraten worden sei. Dez. Schütt erläutert, dass nach Information durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusätzliche Einnahmen erwartet würden, deren Verwendung zunächst mit den Städten und Gemeinden und dem örtlichen Beirat besprochen werden müsse. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz werde derzeit im Bundesrat beraten.

 

Die beiden neuen Instrumentarien zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung (§ 16 e SGB II und § 16 i SGB II) seien wichtig und würden mit den Städten und Gemeinden besprochen.

 

Die Einführung der elektronischen Akte (e-Akte) erfolge aufgrund der gemeinschaftlichen Entscheidung der Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld. Gleichwohl sei es wichtig, dass die Beteiligten die Bereitschaft zur Umsetzung der Veränderungen mitbrächten und darin auch Synergieeffekte gesehen würden, die letztlich mehr Zeit für die Arbeit mit den Menschen eröffnen könnten.

 

Ktabg. Kurilla erkundigt sich, ob der Kreis Coesfeld künftig – wie der LWL - auch Daten in einer sogenannten ‚Cloud‘ verwalten würde. AL Bleiker antwortet, dass die Daten für den Kreis Coesfeld von der Citeq in Münster gehostet würden. Angesichts der kurzen Zeit bis zur geplanten Einführung sei es wichtig, alle Betroffenen zusammenzubringen und dabei auch die Mitarbeiter/-innen mitzunehmen sowie den technischen Rahmen zu schaffen.

 

Vorsitzende Schäpers ergänzt, dass die Umsetzung der e-Akte am Universitätsklinikum Münster (UKM) relativ zügig erfolgt sei und die Mitarbeiter/-innen hierauf nicht mehr verzichten möchten.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

                                                    16 JA-Stimmen