Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

ab Seite

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

222

50.20

Ambulante Leistungen

229

50.30

Stationäre Pflege

243

50.40

Jobcenter

248

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

ab Seite

53.10

Amtsärztlicher Dienst

317

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

323

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

331

53.40

Gesundheitsschutz

340

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

346

 

inkl. der bei den zugehörigen Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

Anmerkung:      Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 


Dez. Schütt weist darauf hin, dass die Produktgruppe 50.10 – Finanzen die sog. Übergangsmilliarde enthalte. Die hierdurch eintretende Entlastung diene u. a. auch der Entlastung im Bereich Pflege.

Dez. Schütt führt aus, dass der Bund zunächst beabsichtigt habe, seine Beteiligung an den KdU ab 2019 um 10,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Ferner übernehme er bis 2019 die flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in Gänze. Dies sehe ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Zusammen würden aber beide Maßnahmen dazu führen, dass die Beteiligung des Bundes an den KdU den Anteil von 50 Prozent übersteige und die Aufgabe damit zu einer Bundesauftragsverwaltung würde. Keiner der Beteiligten strebe dies an. Insoweit werde ein Teil aus der sog. „Übergangsmilliarde“ über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer an die Gemeinden weitergeben mit der Folge, dass der entsprechende Bundesanteil an den KdU von 10,2 % auf 3,3 % und damit um ca. 1,4 Mio. € verringert werde. Daher sei die Ausweisung verringerter Erträge bei der Produktgruppe 50.10 erforderlich.

Ktabg. Wessels merkt an, dass die umfassenden Erläuterungen gut und nachvollziehbar seien.

AL Bleiker erläutert zu den Produktgruppen 50.20 – Ambulante Leistungen und 50.30 - stationäre Pflege, dass die Mehraufwendungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen in Höhe von 600.000 € nicht auf steigende Fallzahlen zurückzuführen seien. Vielmehr seien hierfür die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade und der durch den Gesetzgeber ausgesprochene Besitzstandsschutz, der eine finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen vermeiden sollte, ursächlich. Der Besitzstandsschutz habe zu höheren Leistungen der Pflegekasse geführt. Aufgrund der natürlichen Bewohnerfluktuation ändere sich jedoch die Struktur der Bewohnerschaft in Einrichtungen und damit auch die Gesamtsumme aller Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. In geringerem Umfang sei die Steigerung auch auf eine moderate Erhöhung der Tariflöhne zurückzuführen.

Ktabg. Pohlmann bittet um Erläuterung zu den gestiegenen Personalkosten in Höhe von ca. 140.000 €. AL Bleiker weist darauf hin, dass diese Steigerung auf interne Kalkulationen zurückzuführen sei. Ursache sei der Wechsel zweier beamteter Mitarbeiter und Neubesetzung der Stellen durch Tarifbeschäftigte.

Ktabg. Raack fragt nach der Ursache für die abgesenkten Planwerte bei den Einschulungsuntersuchungen und den zahnärztlichen Untersuchungen. Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dies sei auf die sinkende Kinderzahl zurückzuführen. AL Dr. Völker-Feldmann bejaht dies und ergänzt, dass bei den Einschulungsuntersuchungen noch die Umstellung der Fachsoftware und eine dadurch verursachte Verschiebung der Untersuchungstermine von Ende 2016 nach Anfang 2017 dazukomme.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig,

                                                    15 JA-Stimmen