Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppen                                                                                                                 ab Seite

 

51.10

Prävention und Regelangebote

268

51.20

Hilfen zur Erziehung

281

51.30

Sonstige Leistungen

293

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 


Vorsitzender Wobbe schlägt vor, den Entwurf des Haushaltsplans nach Produktgruppen zu diskutieren.

 

51.10 Prävention und Regelangebote

Die unterschiedlichen Positionen zur Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagesbetreuung werden diskutiert. Die Verwaltung soll auf Wunsch der SPD-Fraktion Beispielberechnungen zu unterschiedlichen Befreiungsmodellen möglichst bis zur Sitzung des Kreisausschusses anstellen. Dez II Schütt weist darauf hin, dass dies faktisch nicht möglich sei. Bereits aufgrund der geplanten Anpassung der Richtlinien für das Stadtjugendamt Dülmen sei die Verwaltung schon im Vorfeld auf die Citeq zugegangen, um dort eine entsprechende Berechnung in Auftrag zu geben. Diese könne von dort nicht kurzfristig vorgenommen werden. Alternativ müsse man die Städte und Gemeinden bitten, die erforderlichen Angaben händisch zu ermitteln, was ebenfalls nicht kurzfristig zu erreichen sei. Dez II Schütt gibt zu Bedenken, dass durch das Gute-KiTa-Gesetz und die Kibiz-Reform neue Rahmenbedingungen für die Gebührengestaltung auf die Kommunen zukommen könnten. Abtl.‘ Dülker ergänzt, dass auch nur durch den Gesetzgeber eine einheitliche Regelung zu den Kita-Beiträgen innerhalb des Kreises Coesfeld zu erreichen wäre. Die Entwicklung habe nach der Öffnung und somit der individuellen Beitragsgestaltung in den drei Jugendamtsbezirken einen derart unterschiedlichen Verlauf genommen, dass eine Vereinheitlichung der Kostenbeitragstabelle durch Verhandlungen auf dieser Ebene nicht zu erreichen sei.

Mitglied Schlütermann führt aus, dass die Debatte um die Gebührenbefreiung das falsche Signal sei. Oberste Priorität müsse die Investition in die Ausbildung und Beschäftigung des Personals und somit die Qualität der Kindertagesbetreuung haben. Wichtigstes Ziel der Kibiz-Reform müsse die auskömmliche Finanzierung der Träger sein, damit die Plätze gesichert, der Erzieherberuf attraktiv und die Qualität verbessert werden könnten. Ktabg. Neumann betont die Wertschätzung, die dem pädagogischen Fachpersonal bei aller Diskussion weiterhin entgegen gebracht werden müsse.

Abschließend verständigen sich die Mitglieder auf die folgenden Prüfauftrag für die Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt alsbald die Kosten zu ermitteln für den Wegfall der jeweiligen

-     Einkommens-Grundeinstufungen              18.000,01 bis 25.000 €

                                                                        25.000,01 bis 38.000 €

                                                                        38.000,01 bis 49.000 €

 

Zudem sollen die Kosten für

-     die Reduzierung des Elternbeitrags für Geschwisterkinder

-     den Wegfall des Elternbeitrags für Geschwisterkinder

-     bzw. bei einer Reduzierung der Gebühren bei einem „Freibetragsmodell“ ermittelt werden.

 

Dez II Schütt weist darauf hin, dass auch in Dülmen noch nicht entschieden sei, wie ein solches Freibetragsmodell aussehen könnte. Denkbar wäre, jeden Beitragssatz pauschal um eine bestimmte Summe zu reduzieren. Ursächlich für diese Überlegung in Dülmen sei die Deckelung der Mehrkosten auf 190.000 €.

 

51.20 Hilfen zur Erziehung

Ktabg. Raak erkundigt sich danach, wie die Einsparungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe von rund 490.000 € zu erklären seien. Abtl.‘ Dülker erläutert, dass es sich hierbei um den verringerten Kostenaufwand bei der Schulbegleitung durch den Einsatz von Nicht-Fachkräften handle. Stv. Abtl.‘ Beck ergänzt, dass die Hilfeplanung mittlerweile gezielter auf den Einzelfall abgestimmt sei. Es würde zum Beispiel beleuchtet, in welchen Fächern eine Begleitung erforderlich bzw. entbehrlich sei, um so dem Kind besser gerecht zu werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig