Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach vorliegenden Gesetzentwürfen auf Landesebene, in einer der ersten zwei Sitzungen in 2019 im Jugendhilfeausschuss über mögliche Landes- bzw. Bundesfinanzierungen in Bezug auf eine Veränderung der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu berichten und weitere Schritte für eine Umsetzung zum Kindergartenjahr 2020/21 abzustimmen.

 


Vorsitzender Wobbe erteilt Ktabg. Neumann das Wort. Dieser führt aus, dass es der UWG insbesondere um die Belange Alleinerziehender gehe. Er schlägt vor, die Entwicklung auf Landesebene abzuwarten und in die Trägergespräche für das Kindergartenjahr 2019/2020 einfließen zu lassen. Mitglied Zanirato äußert daraufhin, dass das Land beabsichtige, die Randzeiten besser zu bedienen und gibt zu Bedenken, ob die Träger sich hierauf frühzeitig einstellen würden. Mitglied Schlütermann führt hierzu aus, dass viele Aspekte zu berücksichtigen seien. Die Kindertageseinrichtungen würden die Bedarfe der Eltern aus erster Hand kennen. Dennoch seien der Realisierung flexibler Randzeiten deutliche Grenzen gesetzt, da alle Zeitkontingente über 45 Stunden nicht über Kibiz refinanziert seien. Schon für eine geringfügige Ausweitung der Öffnungszeiten wäre pro Kita ein fünfstelliger Betrag aufzubringen, der nur vom Land finanziert werden könne. Der ohnehin schon spürbare Peronalnotstand würde sich durch die Ausweitung der Öffnungszeiten weiter verschärfen, so dass zunächst hier zu investieren sei. Mitglied Neumann ergänzt, dass in erster Linie Überbelegungen abzubauen seien. Abschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung beraten.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig