Sitzung: 05.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1235
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschlussvorschlag:
- Unter Fortschreibung der bisherigen
Beschlüsse zu anstehenden baulichen Maßnahmen wird die Verwendung der
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 2) „Schulsanierungsprogramm“
nach Maßgabe der Anlage zur Sitzungsvorlage beschlossen.
- Der Fortschreibung der Verwendung der
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz (Kapitel 1) „Infrastrukturprogramm“
und dem Investitionsprogramm „Gute
Schule 2020“ wird nach Maßgabe der Anlage zur Sitzungsvorlage
zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme
(KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall
zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung
stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden.
- Die
Verwaltung wird regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum
Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten
Maßnahmen berichten.
Ktabg. Schulze Esking bittet um eine Erläuterung zu Seite 3 der Änderungsliste 02/2019 (Budget 3, Teilergebnisplan 10.02 Gebäude, Seite 363, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; hier: Errichtung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges der Kolvenburg). Der Rettungsweg könne doch niemals mit rund 1.3 Mio. EUR angesetzt sein. ALin Brockkötter erläutert, dass der Eigenanteil für den Rettungsweg 150.000 EUR betrage. Die Spalte beinhalte die kompletten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Teilergebnisplans 10.02.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig