Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

1.    Dem vorgelegten Konzept „Lernen im digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen, der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld“ (Anlage) wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept „Lernen im digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen, der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld“ für die Investitionsentscheidungen an den kreiseigenen Schulen zu Grunde zu legen.

 

3.    Die kreiseigenen Schulen sollen bei der Ausarbeitung ihrer Medienkonzepte ebenfalls das Konzeptes „Lernen im digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen, der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld“   zu Grunde legen.

 

 


Vors. Merschhemke begrüßt Frau Nachtigall, Medienberaterin am Medienzentrum des Kreises Coesfeld, und bittet um weitere Ausführungen zu den durch das Medienzentrum gelegten Grundlagen des Orientierungsrahmens.  Frau Nachtigall erklärt, gerne das durch ihre Kollegen erarbeitete und gelungene Projekt vorzustellen.

Das Skript ihres engagierten Vortrags ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Dem Dank an das Medienzentrum und die Kreisverwaltung von Mitglied Schäfer schließt sich Ktabg. Kurilla uneingeschränkt an.

Mit Hinweis auf die anstehenden Haushaltsberatungen fragt sie, ob denn Endgeräte kreisweit für jeden Schüler und jede Schülerin vorgesehen seien und ob das Geld dafür reiche. Sie halte die Endgeräte insbesondere für Berufskollegs für wichtig. Sie stelle sich somit die Frage, wie das Vorhaben umgesetzt werden soll, wie der Kreis das machen wolle.

 

Dez. Schütt antwortet dazu, dass vorgesehen sei, das Konzept „Lernen im digitalen Wandel“, also auch die Thematik Endgeräte, und die Vorgehensweise noch in der Bürgermeisterkonferenz vorzustellen und zu erörtern. Dabei tauchten sicherlich Fragestellungen auf wie z.B. Kauf der Endgeräte durch den Schulträger, Mietkauf, Kauf von Klassensätzen, sozialer Ausgleich, etc.  Insgesamt sei zu beachten, dass es sich bei dem Orientierungsrahmen um Empfehlungen handele, die nicht verbindlich für die Lösungen der Schulträger vor Ort seien, auch wenn man sich den Orientierungsrahmen verbindlicher wünsche. 

Diese Punkte für das gemeinsame Gespräch setzten Signale für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre. Ob die Mittel aus dem Fördertopf „Gute Schule 2020“ zur Verfügung gestellt werden, sei hingegen zweifelhaft. Vielmehr sei eine Einheitlichkeit aller Schulträger gefragt, wobei ggf. auch auf Modelle aus den Nachbarkreisen geschaut werden sollte.

 

Frau Nachtigall ergänzt, dass es viele Modelle gebe, mit dem Orientierungsrahmen alles gesagt sei und nun nach Vergleichen jeder für sich das Beste aussuchen müsse.

 

Ktabg. Kurilla verweist darauf, dass man die Dimensionen beachten müsse, da viele Familien schon Probleme beim Aufbringen des Geldes für die Schulbücher hätten.

Frau Nachtigall erklärt dazu, dass Gelder ausreichend vorhanden seien und man „nur“ noch Ideen der Umsetzung suche und hierzu geschaut werde, wie man es macht.

 

Ktabg. Lütkecosman weist in Anlehnung an die Ausführungen von Ktabg. Kurilla darauf hin, dass die Ausstattung der Berufskollegs im Vergleich zu Grundschulen deutlich teurer sein dürfte und man weitere Konzepte in Verbindung mit der Wirtschaft anstreben sollte.

Frau Nachtigall gibt zu bedenken, dass hier der Anstoß aus den Berufskollegs heraus kommen müsse.

 

Mitglied Kaltegärtner bewertet die Beschlussvorlage für die Investitionsplanung des Kreises Coesfeld als Schulträger und analog für die pädagogischen Medienkonzepte der kreiseigenen Schulen den Orientierungsrahmen zur verbindlichen Grundlage zu erklären und die sich daraus ergebende Umsetzung als sehr positiv.

Zugleich befindet er aber auch die mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung einhergehenden Eingrenzungen als schwierig, da dadurch die unendlich erscheinenden Möglichkeiten in enge Grenzen verwiesen würden.

 

Zu diesen Bedenken erläutert Frau Nachtigall, dass es unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführte Zugänge mit bestimmten Rechten gebe. Außerdem sei das Speichern auf den Schulservern im geschützten Raum möglich.

Das Medienzentrum vermittele gerne Lösung zu auftretenden Fragen. Unterschiede zwischen dem Einsatz von schülereigenen und/oder schuleigenen Geräten seien allerdings eher im Verbund der Schulträger zu lösen.

 

Vors. Merschhemke dankt Frau Nachtigall für die detaillierten und erhellenden Erläuterungen.

 

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig