Dez. Schütt teilt mit:

 

 

1. Erstellung einer Publikation zur Aufarbeitung der NS-Zeit im Kreis Coesfeld

    (bei den Haushaltsberatungen zu TOP 8 anlassbezogen verlesen)

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit beschlossen und sein finanzielles Engagement auf 50.000 Euro begrenzt. Im Rahmen der Beratungen wurde der Wunsch deutlich, ob sich die skizzierte Drittfinanzierung realisieren lässt und der Anteil des Kreises Coesfeld ausreicht. Mit den potenziellen Zuwendungsgebern wurde Kontakt aufgenommen. Zu der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe mit Zuwendungen gerechnet werden kann, liegen noch keine Auskünfte vor. Wie vereinbart, werden die Förderanträge unmittelbar auf den Weg gebracht. Derzeit ist lediglich die Förderung durch die Sparkasse Westmünsterland i.H.v. 15.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Wolfgang-Suwelack-Stiftung hat ihre grundsätzliche Förderbereitschaft ebenfalls erklärt, ein entsprechender Förderantrag wird zzt. erstellt. Auch die mögliche Förderung durch den LWL und das Land NRW wird derzeit näher konkretisiert. Hinsichtlich der auch thematisierten Frage eines Vorsteuerabzuges konnte eine Klärung herbeigeführt werden.

 

Der beauftragte Steuerberater hat festgestellt, dass der Betrieb gewerblicher Art (BGA)

„Museumsshop“ aufgrund der Überschreitung von Umsatzsteuergrenzen steuerpflichtig ist.

Im Bereich der Umsatzsteuer hat dies zur Folge, dass bei sämtlichen Anschaffungen die

gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden kann. Im Gegenzug sind allerding

sämtliche Verkäufe zu versteuern, sodass von den Einnahmen i.d.R. 7 % bzw. 19 % an das

Finanzamt abgeführt werden müssten. Sollten Verluste beim Verkauf der Publikation

entstehen, verringern diese die im Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer des BgA zu

versteuernden Umsätze, sodass auch dort die Zahllast u.U. verringert würde.

 

 

2. Teilnahme des Pictorius-Berufskollegs an dem Schulversuch „Ingenieurtechnik„, Anlage C zum 01. August 2019

 

Begründung:

 

Auf Ersuchen der Schulleitung hat der Kreis Coesfeld als Schulträger bei der Bezirksregierung Münster die Teilnahme an dem Schulversuch beantragt.

 

Informationen zum Schulversuch

Bei dem neuen Bildungsgang handelt es sich um einen dreijährigen Bildungsgang im Sinne des § 2 Abs. 1 der Anlage C der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK.

 

Inhaltliches Ziel des Schulversuches ist es, zu erproben, ob ein zusätzliches attraktives vollzeitschulisches Angebot im technischen Bereich (hier: Ingenieurtechnik)

 

  1. durch seine breite Ausrichtung neue Schülergruppen für den MINT-Bereich erschließt,
  2. durch seine interdisziplinäre Ausrichtung eine besonders geeignete Vorbereitung für technische Studiengänge und anspruchsvolle Ausbildungsberufe in Industrie und Handwerk darstellt,
  3. als Bündelungsbildungsgang dazu beiträgt, in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ein vollzeitschulisches Angebot in der Anlage C im Fachbereich Technik/ Naturwissenschaften zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bildungsgang ist dreijährig konzipiert; bereits nach zwei Jahren (Jahrgangsstufe 12) wird von den Schülerinnen und Schülern der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben, die auch als erster Teil der Berufsabschlussprüfung angerechnet wird. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung erfolgt im dritten Jahr (Jahrgangsstufe 13).

 

Aus Sicht der Schülerinnen und Schüler liegt der große Vorteil darin, sich nicht zu früh für eine der fachlichen Ausrichtungen Bau-, Elektro- und Maschinenbautechnik entscheiden zu müssen. Hinzu kommt, dass im praktischen Berufsalltag die Grenzen zwischen diesen drei Bereichen, zusätzlich auch zwischen Informationstechnik verschwimmen.

 

Die schulfachliche Beratung mit der Bezirksregierung Münster erfolgte durch Herrn LRSD Wolter, der auch die Teilnahme am Schulversuch befürwortet.

 

Der im Schulversuch einzurichtende Bildungsgang ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine ingenieurtechnisch breit aufgestellte Ausbildung in der Region. In der Folge an diese besteht für zahlreiche industriell-gewerblichen Ausbildungsberufe und/oder technische Studiengänge eine sehr gute Anschlussmöglichkeit. Damit sind positive Effekte für die Wirtschaftsstandorte im Kreis Coesfeld und im Münsterland zu erwarten, da dem Handwerk und der Industrie Auszubildende im technischen Mangelbereich sowie den Fachhochschulen Studienbewerber zugeführt werden.

 

 

Innerhalb des Regierungsbezirks Münster werden - Genehmigung durch die zuständigen Stellen vorausgesetzt - das Berufskolleg für Technik in Ahaus und das Berufskolleg Borken am Schulversuch „Ingenieurtechnik“ teilnehmen.

Insbesondere die Entfernung zum Berufskolleg Ahaus ermöglicht eine gute Zusammenarbeit der Lehrkräfte beider Schulen bei anstehenden Entwicklungsarbeiten im Sinne des Schulversuchs. Auch das Berufskolleg Borken ist gut zu erreichen. Schüler und Schülerinnen, die im dritten Jahr den Berufsabschluss „Assistent/-in“ anstreben finden gut angebundene Standorte für die Schwerpunkte Maschinenbau- und Bautechnik.

 

Schulische Ausstattung

Unter den gegebenen räumlichen Voraussetzungen des Berufskollegs für Technik und Gestaltung ist der Schulraum ausreichend.

An die Erfahrungen aus adäquaten Bildungsgängen der Schule, insbesondere der zweijährigen Berufsfachschule mit dem Abschluss Fachhochschulreife kann angeknüpft werden. Die technische Ausstattung ist für die Ausbildung während des Schulversuch hervorragend, weil sowohl durch die vorhandenen Fachräume, wie auch durch Werkstätten in allen drei Fachrichtungen Ressourcen vorgehalten werden.

 

Folgekosten

Unter der Voraussetzung, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler dem Klassenfrequenzrichtwert entspricht, sind die finanziellen Aufwendungen für den Unterricht als kostenneutral anzusehen. Es ist von dem ohnehin bestehenden Bedarf an Lehr- und Unterrichtsmitteln in Vollzeitklassen auszugehen.

 

Personelle Situation

Die Qualifikationen der Lehrkräfte am Berufskolleg für Technik und Gestaltung können sowohl im fachbezogenen als auch im fachübergreifenden und Differenzierungsbereich eine sehr gute Ausbildung gewährleisten.

 

Durch die Teilnahme am Schulversuch wird der Unterricht in Fachklassen des dualen Systems und in Klassen für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis nicht eingeschränkt, sondern weiterhin in vollem Umfang erteilt. Hier stehen hinreichend Lehrkräfte und Sachmittel zur Verfügung.

 

Evaluation

Geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung, beispielsweise zu Klassenfrequenzen und deren Entwicklung in den Jahrgangsstufen oder Prüfungsergebnissen, werden im Sinne eines Konzepts zur Sicherung des schulischen Erfolgs bei der Umsetzung und Evaluation des Schulversuchs eingesetzt.

 

Evaluationsvorhaben werden in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster nach den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung durchgeführt.

 

 

3. Bildungsangebote der Berufskollegs

 

In Absprache mit den Berufskollegs wurde die Broschüre erneut aufgelegt, mit der über die vielfältigen Bildungsangebote informiert wird. Der Flyer wurde in einer Auflage von 7.500 Exemplaren gedruckt. 3.500 Flyer wurden über die Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie Gesamtschulen an die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 verteilt. Weiter wurde auf die Informationsveranstaltungen der Schulen hingewiesen.

Den Ausschussmitgliedern wird je ein Exemplar der Broschüre zur Verfügung gestellt.