Ltd. KRD Schütt teilt mit: 

 

1.      Werkstattjahr

 

         Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.11.2005 das „Werkstattjahr“ eingeführt. Am Werkstattjahr können berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis teilnehmen.

         Ziel der Maßnahme ist die Herstellung bzw. Verbesserung von Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Die Teilnehmer sollen durchschnittlich zwei Wochentage ein Berufskolleg, zwei weitere Tage eine Ausbildungswerkstatt des Maßnahmeträgers und einen Tag eine Praktikumsbetrieb besuchen.

 

         Maßnahmeträger im Kreis Coesfeld sind die Handwerksbildungsstätten e.V. in Coesfeld. Die Berufskollegs des Kreises Coesfeld und der Kreis Coesfeld als Schulträger und Optionskommune nach dem SGB II unterstützen die Einführung des Werkstattjahres. Zur Umsetzung der Maßnahme haben bereits mehrere Abstimmungsgespräche stattgefunden.

 

         Da die Teilnahme am Werkstattjahr freiwillig ist und auch wegen des bereits angelaufenen Schuljahres gestaltete sich die Gewinnung von Teilnehmern schwierig.

 

         Nach Auskunft des Maßnahmeträgers liegen inzwischen immerhin 30 Anmeldungen für die Teilnahme am Werkstattjahr vor.

         Mit dem Berufschulunterricht im Rahmen des Werkstattjahres haben die drei Berufskollegs in der vergangenen Woche begonnen.

 

 

2.      Haus Hall  

 

         Bereits in der Sitzung am 14.06.2005 habe ich mitgeteilt, dass die Stiftung Haus Hall die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von rd. 960.000 € zu den Gesamtkosten in Höhe von rd. 2,16 Mio. € für die geplante Sanierung der Schule in Gescher beantragt hat.

 

         Im August 2005 haben die Kreise Borken und Coesfeld die Stiftung gebeten, zunächst die Förderfähigkeit der Maßnahme durch die Bezirksregierung Münster im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung prüfen zu lassen.

 

         In einem Gespräch am 24.01.2006 haben die Vertreter von Haus Hall mitgeteilt, dass die Unterlagen im Dezember 2005 der Bezirksregierung vorgelegt wurden.

         Es wurde vereinbart, dass zunächst das Ergebnis der Prüfung durch die Bezirksregierung abgewartet wird. Danach soll in gemeinsamen Gesprächen zwischen den Kreisen Coesfeld und Borken und dem Schulträger die weitere Vorgehensweise erörtert werden.